Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat die Differenzbereinigung zur E-ID-Vorlage (18.049) vorgenommen. Sie beantragt ihrem Rat in fast sämtlichen offenen Fragen, an seinen Beschlüssen festzuhalten.

​Die Kommission hat sich erneut intensiv mit der Frage befasst, welche Rolle der Bund bei der Frage der elektronischen Identität spielen soll. Die Kommission möchte nicht, dass die Voraussetzungen, unter denen auch eine Verwaltungseinheit des Bundes ein E-ID-System betreiben kann, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates gelockert werden (14 zu 11 Stimmen). Auch die vom Ständerat vorgesehene Möglichkeit, dass sich der Bund an privaten Unternehmen beteiligen kann, lehnt die Kommission deutlich ab (17 zu 8 Stimmen). Mit 17 zu 8 Stimmen hält die Kommission überdies daran fest, dass im Gesetz explizit Sorgfaltspflichten für die Inhaberinnen und Inhaber von E-IDs erwähnt sein sollen. Weiter beschloss die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen, dass E-ID-Anbieter nicht wie vom Ständerat gewünscht von einer speziellen Kommission (EIDCOM), sondern wie ursprünglich vorgesehen vom Informatiksteuerungsorgans des Bundes anerkannt und beaufsichtigt werden sollen. Sie befürchtet, dass eine entsprechende Kommission eine unnötige und teure Bürokratisierung zur Folge hätte. In sämtlichen dieser Fragen beantragt eine jeweilige Minderheit, sich den Beschlüssen des Ständerats anzuschliessen.

Informationspflicht vor automatischen Vertragsverlängerungen

Nachdem es der Nationalrat in der Frühjahrssession abgelehnt hat, die parlamentarische Initiative Golay (Poggia) 13.426 (Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten) abzuschreiben, ist die Kommission ohne Gegenstimme auf den Entwurf eingetreten und hat diesen mit 11 zu 10 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Der von der Kommission ausgearbeitete Erlassentwurf schlägt vor, das Obligationenrecht mit einer neuen Bestimmung zu ergänzen. Diese sieht vor, dass die Konsumentin oder der Konsument vor der erstmaligen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses, welches sich nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch verlängert, benachrichtigt und auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages ausdrücklich hingewiesen werden muss. Eine Minderheit beantragt, dass die Informationspflicht vor jeder Verlängerung des Vertragsverhältnisses zur Anwendung kommen soll. Der Erlassentwurf und der erläuternde Bericht werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Differenzbereinigung bei der Urheberrechtsrevision

Die RK-N setzte sich am Donnerstag mit den drei Differenzen auseinander, welche bei der Urheberrechtsrevision (17.069 n Urheberrechtsgesetz. Änderung) nach der Beratung des Ständerates in der Sommersession 2019 noch verblieben sind. Bei der Video-on-Demand-Regelung unterstützt die Kommission ohne Gegenantrag die Variante des Ständerates. Damit soll die Musik in Filmen von einer Vergütungspflicht befreit bleiben. Das bestehende Verfahren, wonach eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden bereits heute mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandeln kann, funktioniere bestens.

Ebenfalls ohne Gegenantrag hat die RK-N der Einführung einer tariflichen Begünstigung für öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken zugestimmt. Wie bereits der Ständerat reagiert die RK-N damit auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) und ermöglicht einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Bibliotheken. Eine Minderheit möchte im Gesetz ergänzend präzisieren, dass das Verleihen von Werkexemplaren nicht vergütungspflichtig ist, und so die Bibliotheken noch zusätzlich entlasten.

Entgegen dem Ständerat will die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen an der von ihr eingeführten Urheberrechtsschranke für Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen festhalten. Die Werkverwendung in deren privaten Räumlichkeiten soll neu als Eigengebrauch definiert und deshalb nicht vergütungspflichtig sein. Eine Minderheit sieht darin eine einseitige Bevorzugung gegenüber den Rechteinhabern und verweist auf das Risiko eines Streitschlichtungsverfahrens, welches der Schweiz aufgrund ihrer internationalen Verpflichtungen drohen könnte.

Im Rahmen der Beratung der Urheberrechtsrevision entschied sich die Kommission zudem mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das Kommissionspostulat (19.3956) einzureichen. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, die Rechtslage und die Praxis der Suisa im Hinblick auf die Tarifpflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten in Gemeinschaftsbüros und Dienstwagen zu überprüfen und allenfalls den gesetzlichen Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Aktienrecht: Differenzbereinigung

Die Kommission hat mit der Differenzbereinigung zum Aktienrecht (16.077 OR. Aktienrecht. Entwurf 1) begonnen und wird ihre Arbeiten an einer nächsten Sitzung fortfahren.

Die Kommission tagte am 4./5. Juli 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.