Nach der Verabschiedung der bundesrätlichen Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes (OHG) am 22. Oktober 2025 hat sich nun die Kommission mit den Hilfeleistungen an Opfer häuslicher und sexueller Gewalt auseinandergesetzt. Sie ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates (25.080) eingetreten.

Diese Teilrevision des OHG steht im Einklang mit der Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt und gehört zum Aktionsplan 2022–2026 von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Kommission erachtet es als notwendig, die Leistungen der Opferhilfe auszubauen, d. h. namentlich den Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtsmedizinischen Untersuchungen zu verbessern. Mit dieser Revision soll überdies im Gesetz verankert werden, die Erstellung einer rechtsmedizinischen Dokumentation beantragen zu können, und zwar unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde. Darüber hinaus soll für eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Notunterkünften gesorgt werden. Die Kommission hat die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt, um ihre Arbeiten in vollständiger Kenntnis der Sachlage fortführen zu können. Die Detailberatung wird sie an einer ihrer nächsten Sitzungen durchführen.

Aus- und Weiterbild​​ung der Strafbehörden

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 21.4215 Fehlmann Rielle «Verpflichtung zu Aus- und Weiterbildung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten». Sie ist der Ansicht, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht und hat mit 16 zu 9 Stimmen eine Kommissionsmotion (26.3000) verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, um in der Strafprozessordnung eine verpflichtende bundesrechtliche Regelung zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Strafbehörden einzuführen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Kommissionsmotion.

Bekämpfung häuslic​her Gewalt

Nachdem sich die Kommission im Mai 2025 mit der Studie über die Tötungsdelikte mit Schusswaffen im häuslichen Bereich befasst hatte, hat sie heute Kenntnis genommen von der Zusatzerhebung des Bundesamtes für Statistik zu den Tötungsdelikten in der Schweiz in den Jahren 2019–2025. Aus dieser Erhebung geht insbesondere hervor, dass Schusswaffentötungen in Partnerschaften in akuten Krisensituationen vorkommen, in denen eine Waffe unmittelbar verfügbar ist. Um diesem Phänomen vorzubeugen, hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen der parlamentarischen Initiative Jaccoud 25.461 Folge gegeben. Diese verlangt das Gesetz so zu ändern, dass bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt eine Pflicht zur temporären Einziehung von Schusswaffen besteht.

Weitere G​eschäfte:

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion ihrer Schwesterkommission 25.3946 «Schuldangemessene Gesamtstrafen», welche gesetzliche Anpassungen sowohl bei der Nichtbewährung in der Probezeit (Art. 46 StGB) wie auch beim Zusammentreffen mehrerer Straftaten (Art. 49 StGB) verlangt. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung des zweiten Punktes.
  • Die Kommission hat Anhörungen zur Unverjährbarkeit von Mord (19.300) und zur Stiefkindadoption (25.073) durchgeführt. Sie hat mehrere Organisationen der interessierten Kreise sowie Sachverständige aus der Wissenschaft angehört. Sie kann die einschlägigen Herausforderungen nun besser nachvollziehen und verfügt über die notwendigen Informationen, um ihre Arbeit an einer der nächsten Sitzungen fortsetzen zu können.

Die Kommission tagte am 8./9. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V/ZH) in Bern.