Geldspielgesetz
​Die Kommission hat die Kantone und wesentliche Akteure zum Geldspielgesetz 15.069 angehört.

​Das neue Geldspielgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, den Volk und Stände am 11. März 2012 angenommen haben, und wird das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 sowie das Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ablösen. Das Gesetz sieht u.a. folgende Neuerungen vor:

  • Das bisherige Verbot, Spielbankenspiele online durchzuführen, soll aufgehoben werden.
  • Der Schutz der Spielerinnen und Spieler vor exzessivem Spiel soll verstärkt werden: Die Veranstalterinnen von Geldspielen müssen ein Konzept erstellen, das je nach Gefährdungspotenzial angemessene Massnahmen bis hin zu Spielsperren vorsieht.
  • In Zukunft sollen alle Geldspielgewinne steuerfrei sein. Nach geltendem Recht müssen die Gewinne aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden, während Gewinne in Spielbanken steuerfrei sind.
  • Es soll ein Koordinationsorgan geschaffen werden, das sich je zur Hälfte aus Mitgliedern der Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone zusammensetzen wird.

Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Eintretensdebatte und der Detailberatung weiterfahren.

 

Bundesgesetz über die elektronische Signatur

Die Kommission hat sich einstimmig für die Revision des Gesetzes über die elektronische Signatur (14.015) ausgesprochen. Sie ist dabei nicht vom Entwurf des Bundesrates abgewichen und folgt damit dem Beschluss des Nationalrates. Mit der vorliegenden Totalrevision des ZertES soll dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden, nebst der bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die weiterhin nur natürlichen Personen zugänglich ist, zwei weitere, ähnliche Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln. Es handelt sich dabei einerseits um die geregelte elektronische Signatur, an die reduzierte Anforderungen gestellt werden und andererseits um das elektronische Siegel, das juristischen Personen und Behörden zugänglich ist.

 

Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes angenommen

Die Kommission hat den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, 15.052) einstimmig angenommen. Der Gesetzesentwurf sieht zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Kapitalmarktes eine Deregulierung im Bereich der extraterritorialen Zuständigkeit der Eidgenössischen Revisionsaufsicht vor.

 

Protokoll Nr. 15 über die Änderung der EMRK

Die Kommission sprach sich mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Änderungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) aus (15.030). Sie folgt damit dem Beschluss des Nationalrates. Der Bundesrat will mit der Ratifizierung dieser Änderungen die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) verbessern. Das Protokoll Nr. 15 soll das Subsidiaritätsprinzip und den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten stärken.

 

Die Kommission hat am 2. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (PLR, TI) in Bern getagt.

 

 

Bern, 3. Februar 2016 Parlamentsdienste