Die Bundesanwaltschaft hatte mit Gesuch vom 23. April 2018 die Aufhebung der Immunität von alt Nationalrat Christian Miesch beantragt und um die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens ersucht.
Die Kommission folgt der Ansicht der Immunitätskommission des Nationalrats, dass der Schutz der Immunität für während der Amtszeit begangene strafbare Handlungen auch für Ratsmitglieder gilt, die zum Zeitpunkt der Strafverfolgung aus dem Amt ausgeschieden sind. Weiter erachtet sie den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen Handlung und der amtlichen Tätigkeit als gegeben. Aus diesen Gründen ist sie ohne Gegenantrag auf das Gesuch eingetreten.
In einem zweiten Schritt hat die Kommission eine Interessenabwägung zwischen den institutionellen Interessen des Parlaments und dem rechtsstaatlichen Interesse an einer Strafverfolgung vorgenommen. Die Kommission ist dabei im Gegensatz zur Immunitätskommission des Nationalrates zum Schluss gekommen, dass eine Aufhebung der Immunität angezeigt sei. Sie ist zudem der Ansicht, es sei auch im Interesse von alt Nationalrat Christian Miesch, sich und seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens verteidigen zu können. Nur so könne abschliessend festgestellt werden, dass er sich keine strafbare Handlung zu Schulden kommen lassen habe.
Noch keine Beschlüsse zur Frage der Anpassung der Mietzinsregelungen
Die RK-N hatte an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2018 diversen parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, welche die gesetzlichen Bestimmungen zur Festsetzung resp. Anfechtung von Mietzinsen anpassen möchten (17.491; 17.493; 17.514; 17.515, vgl.
Medienmitteilung der RK-N vom 6. Juli 2018). Diese Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der RK-S. Diese hat nun entschieden, die Vorprüfung vorerst auszusetzen. Sie hat die Verwaltung damit beauftragt, bis zu einer ihrer nächsten Sitzungen in einem kurzen Bericht darzulegen, welche Folgen eine allfällige Umsetzung dieser Initiativen haben könnte. Ohne Gegenstimme hat die Kommission bereits zwei weiteren parlamentarischen Initiativen zugestimmt, welche Erleichterungen im Bereich der Formularpflicht vorsehen (16.458 n Pa.Iv. Vogler. Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen und 16.459 n Pa.Iv. Feller. Mietvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären).
Indirekter Gegenentwurf Konzernverantwortungsinitiative
Die Kommission hat Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie das Initiativkomitee zu dem vom Nationalrat verabschiedeten indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative (Entwurf 2 der Aktienrechtsrevision 16.077) angehört. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung über das weitere Vorgehen befinden.
Überprüfung des Abstammungsrechts
Die Kommission hat ein Kommissionspostulat (18.3714) verabschiedet, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, in einem Bericht den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Der Bericht soll in grundsätzlicher Weise aufzeigen, inwiefern das geltende Abstammungsrecht vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels, aber auch der vielfältigen Entwicklungen im Bereich der Humangenetik und der Reproduktionsmedizin, den heutigen Lebensrealitäten noch gerecht wird.
Die Kommission hat am 21. August 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.