Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates befürwortet im Zuge der Beratung der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung (18.043) die härtere Bestrafung von Personen, die sich im Zuge von Ausschreitungen an Gewalthandlungen beteiligen. Sie folgt dem Bundesrat und beantragt, die heutige Mindeststrafe zu vervierfachen (120 statt 30 Tagessätze). 

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, die Bestimmungen zum Sexualstrafrecht aus der hängigen Vorlage der Strafrahmenharmonisierung auszugliedern, hat die Kommission die Arbeiten an der Kernvorlage der Strafrahmenharmonisierung jetzt abgeschlossen. Sie liess sich bei der Beratung von der Maxime leiten, dass mit der Revision die Grundstruktur des Schweizerischen Strafgesetzbuches beibehalten werden soll. So werden im Gegensatz zu den Strafgesetzen anderer Staaten die strafbaren Handlungen im Schweizer Strafgesetzbuch relativ allgemein formuliert und entsprechend mit relativ breiten Strafrahmen bedroht. Damit ergibt sich für die Gerichte ein grosser Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, den jeweils denkbar mildesten, aber auch den denkbar schlimmsten Fall, schuldadäquat zu bestrafen. An diesem System hält auch die Kommission fest. Sie teilt die Auffassung des Bundesrates, dass punktuell dennoch eine Anhebung der Strafen angezeigt ist. So soll insbesondere die vorsätzliche schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr (bisher sechs Monate) bedroht werden. Eine Strafverschärfung erscheint der Kommission überdies bei Straftaten gegen Behörden und Beamte angemessen, sofern diese im Zuge von Ausschreitungen begangen werden (Art. 285 Abs. 2 StGB). Sie folgt mit 7 zu 5 Stimmen dem Antrag des Bundesrates, der die Anhebung der Mindeststrafe auf 120 Tagessätze vorsieht, wenn im Zuge von Ausschreitungen Gewalt gegen Personen und Sachen verübt wird. Eine Minderheit beantragt, dass bei Delikten nach Artikel 285 des Strafgesetzbuches in Zukunft im Grundsatz von einem schweren Fall auszugehen ist, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden soll und nur in leichten Fällen mit einer Geldstrafe. In gewissen Fällen soll die Geldstrafe ganz ausgeschlossen sein. Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie wird in der Frühjahrssession vom Ständerat beraten werden. Zudem hat die Kommission ein Postulat (20.3009) verabschiedet, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, die Regeln zur Gesamtstrafenbildung zu überprüfen.

Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat

Die Kommission hat mit Stichentscheid des Präsidenten (5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen) dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt und der parlamentarischen Initiative 17.523 «Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat» Folge gegeben. Die Möglichkeit nach der Heirat einen Doppelnamen zu führen wurde mit dem anfangs 2013 eingeführten, neuen Namensrecht abgeschafft. Die Kommission spricht sich grundsätzlich für eine liberale Regelung beim Namensrecht aus. Sie erachtet es als sinnvoll, dass ihre Schwesterkommission nun im Rahmen der Ausarbeitung einer Vorlage prüft, wie die Wahlmöglichkeiten der betroffenen Personen gegenüber dem heutigen Recht vergrössert werden könnten. Ein Teil der Kommission weist darauf hin, dass noch nicht genug Zeit vergangen ist, um zu beurteilen wie sich das neue Namensrecht in der Gesellschaft auswirkt und eine erneute Revision zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist.


Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Nachdem die Kommission stillschweigend beschlossen hatte, auf die Vorlage 18.076 einzutreten, hat sie die Detailberatung des 12. Kapitels des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht durchgeführt. Sie ist den Nationalratsbeschlüssen der Wintersession 2019 gefolgt, mit einer Ausnahme: Was die Verwendung der englischen Sprache für Beschwerden beim Bundesgericht anbelangt, lehnt sie es einstimmig ab, dass das Bundesgericht auf Antrag und Kosten einer Partei eine beglaubigte englische Übersetzung des vollständig ausgefertigten Entscheids erstellen lassen muss. Die Kommission ist der Meinung, das Bundesgericht sei nicht zuständig für eine solche Aufgabe, die im Übrigen aus souveränitätspolitischen Gesichtspunkten problematisch sei. Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten lehnt sie es auch ab, dass Rechtsschriften in englischer Sprache abgefasst werden können. Eine Minderheit will jedoch an dieser Möglichkeit, die einem breiten Bedürfnis der betroffenen Kreise entspreche, festhalten. Eine weitere Minderheit beantragt, dass das Schiedsgericht bei Verdacht auf Korruption ergänzende Beweise einfordern kann. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession in den Ständerat.


Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 18.3262 («SCoop. Irreführende Kurzbezeichnung der Genossenschaft in Italienisch und Französisch ändern») anzunehmen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Kommission hat am 11. Februar 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.