Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates empfiehlt die Justizinitiative ohne Gegenentwurf oder Gegenvorschlag zur Ablehnung. Sie beantragt allerdings, dass die Gerichtskommission zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen kann.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat die Volksinitiative 20.061 n «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» vorgeprüft, deren Ziel es ist, die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter gegenüber den politischen Parteien zu stärken, und zwar sowohl bei der Nominierung als auch bei der Wahl und der Wiederwahl.

Sie empfiehlt die Initiative – wie der Bundesrat und der Nationalrat – einstimmig zur Ablehnung, da das bestehende System in ihren Augen gut funktioniert und die Wahl durch das Parlament, wie sie derzeit praktiziert wird, dem ganzen Verfahren demokratische Legitimität verschafft. Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission zudem den Antrag abgelehnt, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre stillschweigend wiederzuwählen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass bereits heute ein ausreichender Schutz für die richterliche Unabhängigkeit besteht. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, dass die Wiederwahl die Richterinnen und Richter unter unverhältnismässigen Druck setzt und so deren Unabhängigkeit schadet. Sie wird diese Ansicht in der Sommersession auch im Ständerat zum Ausdruck bringen.

Die Kommission hat ausserdem mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Initiative (21.452) eingereicht, welche verlangt, die Rechtsgrundlage für die Einsetzung eines Fachbeirats zu schaffen, welcher die Gerichtskommission im Auswahlverfahren unterstützt. Die RK-N muss dieser Initiative noch zustimmen, bevor – unabhängig von der Justizinitiative – ein entsprechender Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden kann.

Ferner hat die RK-S einstimmig einen Erlassentwurf angenommen, mit dem die Anzahl der Stellen für ordentliche Richterinnen und Richter an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes von drei auf vier erhöht werden soll (21.401 s pa. Iv. RK-S. Anpassung der Ressourcen des Bundesstrafgerichtes). Der Entwurf geht im Hinblick auf die Behandlung in der Herbstsession nun zur Stellungnahme an den Bundesrat (Bericht und Erlassentwurf).

Eintreten auf das DNA-Profilgesetz unbestritten

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Revision des DNA-Profil-Gesetzes eingetreten (20.088). Der Bundesrat sieht mit der Revision vor, dass die Behörden bei Strafermittlungen mehr Informationen aus der DNA-Spur herauslesen können. Bislang durfte in gewissen Fällen bloss das Geschlecht aus der DNA eruiert werden. Zukünftig sollte es bei Verbrechen, welche mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren bestraft werden, auch möglich sein, die Wahrscheinlichkeiten von Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter der möglichen Täterschaft zu eruieren (sog. Phänotypisierung). Zudem soll mit der Gesetzesrevision der Suchlauf nach Verwandtschaftsbeziehung ermöglicht und die Löschfristen für DNA-Profile neu geregelt werden. Der Nationalrat ist den Anträgen des Bundesrates in der Sondersession grundsätzlich gefolgt. Die Kommission hat entschieden, vor der Detailberatung Anhörungen durchzuführen.

Revision der Strafprozessordnung

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung vom 13. April 2021 auf die Revision der Strafprozessordnung eingetreten ist (19.048), hat sie jetzt Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden Vertretungen der Kantone, der Staatsanwaltschaften, der Richterschaft, der Anwaltschaft sowie der Wissenschaft. Die angehörten Kreise haben sich insbesondere zu den Beschlüssen des Nationalrats geäussert, der in einzelnen Punkten wie beispielsweise in der Frage der Teilnahmerechte oder der restaurativen Gerechtigkeit vom Entwurf des Bundesrates abgewichen ist. Die Kommission wird die Detailberatung an eine ihrer nächsten Sitzungen aufnehmen.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission beantragt mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, die Motion 19.3243 («Automatische Löschung einer getilgten betriebenen Forderung») abzulehnen. Die Minderheit beantragt die Annahme des Vorstosses.
  • Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion 20.4035 («Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Elektronische Übertragung der Verlustscheine») anzunehmen.

Beide Motionen werden vom Ständerat in der Sommersession behandelt.

Die Kommission hat am 20. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.