Nach der Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) hat auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) einstimmig beschlossen, die Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan nicht aufzuheben. Der Entscheid der Kommissionen über das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 6. Juli 2021 (21.190) ist damit endgültig.

Nationalrätin Sibel Arslan wurde vorgeworfen, am 14. Juni 2020 in Basel eine rechtswidrige Frauenstreik-Demonstration unterstützt und die Polizeikräfte an den mehrfach angekündigten Amtshandlungen gehindert zu haben. Dabei habe sie sich unter anderem wegen Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) und der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 StGB), strafbar gemacht und gegen die Covid-2-Verordnung verstossen.
Die Kommission weist darauf hin, dass Nationalrätin Sibel Arslan aufgrund der Aktenlage nicht als Demonstrantin an der Demonstration teilnahm, sondern aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin als Vermittlerin vor Ort gerufen wurde. Wie die IK-N erachtet die Kommission den unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Stellung deshalb als gegeben und ist einstimmig auf das Gesuch eingetreten.
Anschliessend hat die Kommission einstimmig entschieden, die Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan nicht aufzuheben. Sie ist der Ansicht, dass die Handlungen, welche Nationalrätin Arslan vorgeworfen werden - sofern sie überhaupt strafrechtlich relevant sind – nicht die Tragweite und den Schweregrad aufweisen, die es rechtfertigen würden, die Immunität aufzuheben. Die Kommission kommt deshalb zum Schluss, dass in diesem Fall die institutionellen Interessen des Parlaments gegenüber dem rechtsstaatlichen Interesse an der Strafverfolgung überwiegen und eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre.

Die Kommission hat am 20. September 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.