Dem ehemaligen ausserordentlichen Bundesanwalt Stefan Keller wird vorgeworfen, im Rahmen eines über ihn erschienenen Artikels in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift «Plädoyer» den Gegenstand und damit den Inhalt des nicht öffentlichen und zu jenem Zeitpunkt noch hängigen Beschwerdeverfahrens BB.2020.245 preisgegeben zu haben, obwohl er als Geheimnisträger zu dessen Geheimhaltung verpflichtet gewesen wäre und zu dessen Offenbarung als nicht zuständiger Geheimnisherr nicht befugt war.
Die Kommission erachtet den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der amtlichen Stellung und Tätigkeit des ehemaligen ausserordentlichen Bundesanwalts Stefan Keller und der ihm vorgeworfenen Handlung als gegeben und hat deshalb einstimmig entschieden, auf das Gesuch des ausserordentlichen Staatsanwaltes des Bundes einzutreten. Sie erachtet es als fraglich, ob im Rahmen der vorgeworfenen Handlung überhaupt eine Amtsgeheimnisverletzung vorliegt. Selbst für den Fall, dass man diese Auffassung nicht teilt, wäre die Intensität der mutmasslichen Tat so gering, dass eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre. Die Kommission hat deshalb einstimmig beschlossen, die Immunität von Stefan Keller nicht aufzuheben.
Die Kommission hat am 20. September 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.