Mit 7 zu 6 Stimmen hält die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) am Entscheid des Ständerates fest, nicht auf die Vorlage des Bundesrates zu einer Änderung des Zivilgesetzbuchs einzutreten (22.049).

Das Ziel dieser Vorlage ist es, die Integralzuweisung eines Unternehmens an eine Erbin oder einen Erben zu ermöglichen, wenn der Nachlass vor dem Todesfall nicht geregelt wurde. Zuletzt hatte sich der Nationalrat in der Herbstsession für die Vorlage ausgesprochen. Die Kommission des Ständerates weist hingegen darauf hin, dass kein Regulierungsbedarf besteht, denn in den allermeisten Fällen geschieht die Vererbung eines Unternehmens einvernehmlich. Ausserdem ist sie der Meinung, dass es in der Verantwortung der Unternehmerin oder des Unternehmers liegt, ihre oder seine Nachfolge selbst zu regeln. Die Kommission bezweifelt zudem, dass die Vorlage in strittigen Fällen tatsächlich Rechtssicherheit schaffen würde. Schliesslich würde die vorgeschlagene Regelung zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Erbinnen und Erben führen. Eine Minderheit sieht jedoch Handlungsbedarf und argumentiert, dass es bei der vorgeschlagenen Regelung lediglich um ein Auffangnetz handelt, das nur greifen soll, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seine Nachfolge vor dem Todesfall nicht selbst geregelt hat. Ausserdem ist sie der Meinung, dass unter der aktuellen Gesetzgebung der Minderheitenschutz zu stark gewichtet wird. So kann eine einzelne Erbin oder ein einzelner Erbe zum Zeitpunkt des Erbgangs die Liquidation eines Unternehmens erzwingen, was zu Wissens- und Kontinuitätsverlust führt und Arbeitsplätze gefährdet.

Die Vorlage wird in der Frühjahrssession im Ständerat beraten. Sollte der Ständerat zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage eintreten, wäre sie erledigt.

Baumängel: Handlu​​​​ngsbedarf unbestritten

Die Kommission hat Anhörungen durchgeführt zu den Änderungen, die der Nationalrat an der Vorlage des Bundesrates zur Revision der werk- und kaufvertraglichen Bestimmungen zu den Baumängeln (22.066) vorgenommen hat. Sie hat Vertretungen der Bauwirtschaft sowie Fachpersonen der Anwalt- und der Richterschaft sowie der universitären Lehre um eine Einschätzung der praktischen Auswirkungen der nationalrätlichen Lösung gebeten. Dabei hat sie zur Kenntnis genommen, dass die einzelnen Details der Vorlage durchaus strittig sind, dass es jedoch einen breiten Konsens zum Handlungsbedarf an sich gibt. Entsprechend ist sie ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und hat die Verwaltung mit diversen Abklärungen für die Detailberatung beauftragt. Diese ist für das nächste Quartal im Hinblick auf eine Beratung der Vorlage durch den Ständerat während der Sommersession geplant.

Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums

Gemäss aktueller Praxis zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums werden die laufenden Steuern nicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass während einer laufenden Pfändung unvermeidbare neue Steuerschulden entstehen. Die Kommission hat nach Kenntnisnahme des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 18.4263 «Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums prüfen» die Standesinitiative des Kantons Genf 23.303 «Bekämpfung der Schuldenspirale. Berücksichtigung der Steuerlast des laufenden Jahres in den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Anpassung der Bundesgesetzgebung» vorgeprüft. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die Situation bezüglich der Berechnung des Existenzminimums unbefriedigend ist und Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig stellt die Kommission aber fest, dass zum heutigen Zeitpunkt noch offen ist, wie das Problem am besten gelöst werden könnte. Die Kommission hat der Standesinitiative des Kantons Genf deshalb keine Folge gegeben und sich stattdessen einstimmig für eine Kommissionsmotion 24.3000 ausgesprochen, die den Bundesrat beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs auszuarbeiten. Der Bundesrat erhält damit den Auftrag, eine vertiefte Evaluation der möglichen Lösungsvarianten durchzuführen (Berechnung anhand der Quellensteuertarife oder treuhänderische Verwaltung des Steuerbetrags) und sich gestützt darauf für eine Variante auszusprechen. Damit die Gesetzesänderung nicht zu Lasten von Unterhaltsgläubigerinnen und -gläubigern geht, soll für familienrechtliche Unterhaltsforderungen eine Sonderregelung vorgesehen werden.

Völkerrecht: Reparationszahlungen an die Ukraine

Die Kommission hat sich mit den fünf gleichlautenden Motionen 23.3264, 23.3265, 23.3266, 23.3267 und 23.3268 «Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine» befasst. Mit den Motionen soll der Bundesrat damit beauftragt werden, die völkerrechtlichen Grundlagen für einen Reparationsmechanismus zu prüfen und sich allenfalls für eine entsprechende Weiterentwicklung des Völkerrechts einzusetzen. Dadurch soll es möglich werden, eingefrorene russische Staatsgelder für den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen.

Die Kommission betont, dass staatliches Vermögen im Grundsatz durch die völkerrechtlich garantierte Staatenimmunität geschützt ist. Sie begrüsst es, dass sich die Schweiz bereits heute in verschiedenen Gremien dafür einsetzt, dass eine völkerrechtskonforme Lösung für die Frage der Reparationen gefunden werden kann. Vor dem Hintergrund dieses Engagements ist die Kommission der Ansicht, dass die Motionen keinen zusätzlichen Nutzen darstellen und den Bundesrat in seiner aussenpolitischen Handlungsfreiheit allenfalls sogar einschränken könnten. Entsprechend beantragt sie mit 7 zu 5 Stimmen die Ablehnung der Motionen. Für eine Kommissionsminderheit wäre die Annahme der Motionen dagegen ein wünschbares Signal des Parlaments an den Bundesrat, sich weiterhin aktiv für eine völkerrechtskonforme Lösung der Reparationsfrage zu engagieren.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission hat mit einer technischen Präsentation des Projektteams Justitia 4.0 die Beratung des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (23.022) aufgenommen. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung die Eintretensdebatte zu dieser Vorlage führen.
  • Die Kommission hat noch keinen Entscheid getroffen in Bezug auf die Motion Romano 22.4000 « Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern», da sie zunächst den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Silberschmidt 21.4141 « Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhuts- und Besuchsrechtsregelung» abwarten möchte, der demnächst verabschiedet werden sollte.
  • Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der gleichlautenden Motionen 23.3734 und 23.3735, die vorsehen, den Jugendurlaub von ein auf zwei Wochen zu verlängern. Diese Massnahme gehört zum Engagement des Bundes im Bereich der Jugendförderung. Auch der Bundesrat spricht sich für die Annahme dieser Motionen aus.
  • Die Kommission hat festgestellt, dass ihre eingestellten Arbeiten an der Kommissionsinitiative 21.452 zur Schaffung eines Beirats der Gerichtskommission auf ein gewisses öffentliches Interesse stossen und deshalb entschieden, den provi​sorischen Vorentwurf samt erläuterndem Bericht gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Parlamentsverwaltungsverordnung zu publizieren.
  • Die Kommission hat sich über die finanzielle Lage der Schweizer Reisefonds informieren lassen und festgestellt, dass sich die Reisebranche nach der COVID-19-Pandemie erfreulich erholt hat. Entsprechend beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Motion 22.3364 «Zeitlich befristete Absicherung für das bewährte System der Kundengeldabsicherung gemäss Pauschalreisegesetz » abzulehnen.
  • Die Kommission hat sich für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Caroni 22.448 «Einen Pacs für die Schweiz» für die Einsetzung einer Subkommission mit fünf Mitgliedern unter dem Präsidium von Ständerat Andrea Caroni ausgesprochen. Diese soll der Kommission in einem ersten Schritt bis zum 4. Quartal 2024 die Eckwerte zur Umsetzung vorschlagen. Ebenso soll sie in einem zweiten Schritt dann bis zum 4. Quartal 2025 den Vorentwurf und erläuternden Bericht zuhanden der Kommission vorberaten.

Die Kommission hat am 8./9. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (SP, ZH) in Bern getagt.