Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats befürwortet eine Änderung des Strafgesetzbuches (25.027), wonach in Zukunft eine lebenslänglich verhängte Freiheitsstrafe erst nach 17 Jahren – statt wie bisher nach 15 Jahren – erstmals auf eine bedingte Entlassung überprüft werden kann. Dazu soll die Möglichkeit des Arbeitsexternats bei lebenslanger Freiheitsstrafe geschaffen werden und das Verhältnis von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung bei gleichzeitiger Anordnung harmonisiert werden.

Während der Grundsatz der Reform in der Kommission ungeteilte Zustimmung erfahren hat, war die Frage strittig, ob die neuen Bestimmungen zur Prüfung der bedingten Entlassung auch auf Personen anwendbar sein sollen, die bereits heute eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen, hier keine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz vorzusehen, wonach Bestimmungen des neuen Rechts über das Vollzugsregime jeweils auch anwendbar sind auf Personen, die nach bisherigem Recht verurteilt worden sind (Art. 388 Abs. 3 StGB). Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, dass die neuen Bestimmungen lediglich für neu verurteilte Personen gelten sollen.

Auch Beraterinnen und Berater sollen grundsätzlich dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden

Nachdem der Ständerat die Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten von Beraterinnen und Beratern aus der bundesrätlichen Vorlage zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen herausgelöst hat, hat die Kommission nun die Beratung zu ihrem Entwurf zu einer Änderung des Geldwäschereigesetzes aufgenommen (24.046, E.2). Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission zunächst bejaht, dass die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes auch auf Beraterinnen und Berater ausgeweitet werden sollen. Eine Minderheit verneint den Handlungsbedarf, zumal die Schweiz die Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) bereits heute besser erfülle als diverse andere Staaten. Die Kommission wird die Detailberatung voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung abschliessen und dem Rat ihre Anträge anschliessend für die Sommersession unterbreiten.

Einfacheres Vorgehen gegen Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer

Die Kommission ist mit 9 zu 2 Stimmen auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, mit der das Zivilgesetzbuch und die Strafprozessordnung dahingehend geändert werden sollen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer vor verbotener Eigenmacht an Grundstücken geschützt werden (23.085). Die Kommission beantragt ihrem Rat, dem vom Nationalrat abgeänderten Modell im Wesentlichen zuzustimmen. Eine Minderheit bekämpft die Vorlage und beantragt ihrem Rat, nicht einzutreten.

Suizidhilfe in der Schweiz

Die Kommission hat Anhörungen zur aktuellen Situation der Suizidhilfe in der Schweiz mit den betroffenen Berufsverbänden, Staatsanwaltschaften und Rechtsmedizinern, Sterbehilfeorganisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und der zuständigen Ethikkommissionen durchgeführt. Die Kommission wird die Ergebnisse der Anhörung würdigen und an einer ihrer kommenden Sitzungen das weitere Vorgehen beraten.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission hat beschlossen, vor der Eintretensdebatte zur Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz (21.082) internationale Expertinnen und Experten anzuhören und von der Bundesverwaltung zusätzliche Informationen zu verlangen.
  • Mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten hat es die Kommission abgelehnt, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, der parlamentarischen Initiative Funiciello 21.518, wonach unterlassene Hilfeleistung konsequent zu bestrafen sei, Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit wird sich in der Sommersession im Ständerat für die Initiative starkmachen.
  • Mit 8 zu 5 Stimmen hat die Kommission grünes Licht für die Ausarbeitung eines Entwurfs gegeben, mit dem das Opferhilfegesetz so geändert werden soll, dass Opfer von Gewalttaten im Ausland Zugang zu den benötigten Unterstützungsleistungen aus der Opferhilfe erhalten (22.456 n Pa. Iv. RK-N. «Lücke im OHG schliessen. Opfer mit Tatort Ausland unterstützen»).
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der Standesinitiative 24.317 des Kantons Genf, «Das Engagement zugunsten gefährdeter Arten ist kein Verbrechen. Paul Watson muss freigelassen werden», keine Folge zu geben, zumal sie zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist. Zudem wendet sie sich in einem Schreiben an die Staatspolitische Kommission des Ständerats und regt an, zu prüfen, ob das parlamentarische Verfahren zur Behandlung von Standesinitiativen und Petitionen allenfalls angepasst werden sollte.
  • Im Entwurf zur Strafbarkeit von Stalking (19.433) beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, an der letzten Differenz festzuhalten und das neue Delikt als reines Antragsdelikt auszugestalten. Im Gegensatz zum Nationalrat ist sie der Auffassung, dass Stalking nur eingeschränkt mit Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt vergleichbar ist. Das Delikt werde typischerweise erst in der Trennungsphase begangen und entstehe nicht – wie bei häuslicher Gewalt – im Rahmen einer andauernden Beziehung.

Die Kommission hat am 3./4. April 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.