Die AHV und die Pensionskassen sollen ihre Leistungen auch über das Jahr 2030 hinaus sicher erbringen können. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat die Reform Altersvorsorge 2020 in diesem Sinne überarbeitet.

​Mit 10 zu 7 Stimmen bei 8 Enthaltungen (Entwurf 1) und mit 10 zu 0 Stimmen bei 15 Enthaltungen (Entwurf 2) verabschiedete die Kommission in der Gesamtabstimmung die Altersvorsorge 2020. Reform (14.088 s), die 15 Gesetze und eine Verfassungsänderung umfasst. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Am Ende der Beratungen bekräftigten alle Fraktionen die Notwendigkeit der Reform angesichts der Tatsache, dass die Lebenserwartung in der Schweiz steigt und die Baby-Boom-Generation ins Rentenalter kommt. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass die Anträge der Kommission eine Momentaufnahme des politischen Aushandlungsprozesses darstellten und die Vorlage in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen noch weiterentwickelt werden müsse. In rund 55 Stunden Beratungszeit kam die Kommissionsmehrheit insbesondere zum Schluss, dass die vom Ständerat beschlossenen Erhöhungen der AHV-Renten kontraproduktiv wären angesichts der schwerwiegenden finanziellen Herausforderungen, um das Rentenniveau zu halten: Den nächsten Generationen würden zusätzliche Lasten übertragen, ohne die Finanzierungsprobleme strukturell zu lösen. Die Anträge der SGK-NR weichen deshalb in wesentlichen Punkten vom Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab.

 

Wichtige Anträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

  • Flexibles Rentenalter: Unbestritten war in der Kommission, dass Männer und Frauen die Altersrente ab 62 Jahren ganz oder teilweise vorbeziehen oder bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben können. Diese Flexibilisierung ist mittelfristig kostenneutral. Das Rentenalter wird so zum mathematischen Referenzalter.

  • Referenzalter 65: Das Rentenalter der Frauen soll von 64 auf 65 Jahre steigen (17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung), und zwar in von vier Schritten. Das entlastet die AHV um 1,2 Milliarden Franken1 und erhöht ihre Einnahmen um 110 Millionen Franken.

  • Ausgleich der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern: Beim Berechnen der Rente sollen die Einkommen der Frauen um einen Zuschlag aufgewertet werden, welcher der nicht erklärbaren Differenz zwischen den Frauen- und den Männerlöhnen entspricht (13 zu 12 Stimmen). Damit erhalten mehr Neurentnerinnen eine höhere Rente, was die AHV 260 Millionen Franken zusätzlich kostet. Die Maximalrente wird aber nicht erhöht.

  • Die Kommission lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, jenen Personen den Vorbezug der Rente zu erleichtern, die schon vor dem 20. Altersjahr erwerbstätig waren und wenig verdient haben (13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung); sie vermeidet so Mehrausgaben von 400 Millionen Franken. Damit folgt die Kommission dem Ständerat.

  • Hinterlassenenrenten: Witwen und Witwer sollen nur dann eine Rente erhalten, wenn sie im Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind unter 18 Jahren oder ein Kind in Ausbildung unter 25 Jahren haben oder ein pflegebedürftiges Kind betreuen. Die Witwen- oder Witwerrente soll auf 60 Prozent der Altersrente sinken, während die Waisenrente auf 50 Prozent der Altersrente angehoben wird. Bei den Hinterlassenenrenten folgt die Kommission anders als der Ständerat grundsätzlich dem Bundesrat (17 zu 8 Stimmen). Die AHV spart so 410 Millionen Franken.

  • Neu beantragt die Kommission, dass ab Inkrafttreten der Reform keine neuen Kinderrenten zur AHV-Altersrente mehr ausgerichtet werden (15 zu 10 Stimmen). Damit spart die AHV 200 Millionen Franken.

  • Selbständigerwerbende: Sie sollen gegenüber Angestellten bei den Beiträgen nicht mehr privilegiert werden (13 zu 12 Stimmen). Die AHV nimmt damit 330 Millionen Franken mehr ein. Bei den Selbständigerwerbenden folgt die Kommission anders als der Ständerat grundsätzlich dem Bundesrat.

  • Zusatzfinanzierung: Die Kommission will die Mehrwertsteuer – anders als der Bundesrat und Ständerat – zunächst nur um 0,6 Prozentpunkte anheben; dies entspricht Mehreinnahmen von 2,1 Milliarden Franken. Die zur Sicherung der AHV bestimmten Erträge der Mehrwertsteuer sollen dabei vollumfänglich dem AHV-Fonds gutgeschrieben werden.

  • Verfassungsartikel für einen zweistufigen AHV-Interventionsmechanismus: Sinkt der AHV-Fonds unter den Stand einer Jahresausgabe, soll der Bundesrat dem Parlament umgehend eine Sanierungsvorlage unterbreiten (erste Phase: politisch). Gelingt die Sanierung auf dem politischen Weg nicht, soll eine automatische Stabilisierungsregel wirksam werden, um die Fähigkeit der AHV aufrechtzuerhalten, volle Renten auszuzahlen (zweite Phase: Automatismus). Dieser funktioniert wie folgt: Sinkt der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe, wird das Referenzalter um maximal 4 Monate pro Jahr auf bis zu 67 Jahre angehoben und parallel dazu die Mehrwertsteuer um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöht (13 zu 12 Stimmen). Das Primat der Politik ist gegeben, und der Automatismus sollte nie ausgelöst werden. Scheitert die Politik, dann würde der Automatismus gemäss heutiger Prognose voraussichtlich im Jahr 2035 wirksam.

  • Bundesbeitrag: Der Bund soll einen Beitrag an die finanzielle Stabilität der AHV leisten und weiterhin 19,55 Prozent der AHV-Ausgaben übernehmen (16 zu 9 Stimmen). Der Bundesrat wollte diesen Beitrag auf 18 Prozent senken, womit die AHV 930 Millionen Franken weniger erhalten hätte. Zudem soll das seit 1999 zugunsten der AHV erhobene Mehrwertsteuerprozent (Demografieprozent) vollumfänglich der AHV zugutekommen, was ihr 610 Millionen Franken mehr einbringt.

  • Nein zum «Modell Ständerat»: Die Kommissionsmehrheit lehnt die Massnahmen zur Erhöhung der AHV-Renten ab, die der Ständerat zum Ausgleich der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Absenkung des Umwandlungssatzes im BVG beschlossen hatte. Weder sollen Neurentner 70 Franken mehr Altersrente erhalten, noch soll der Plafond für die so genannte Ehepaarrente von 150 auf 155 Prozent angehoben werden (13 zu 12 Stimmen). Dies würde 1,4 Milliarden Franken kosten, was der Ständerat mit höheren AHV-Lohnabzügen finanzieren wollte. Die Massnahmen wurden als sozialpolitisch nicht zielgerichtet eingeschätzt. Des Weiteren befürchtet die Kommissionsmehrheit Schwelleneffekte zwischen der AHV und den Ergänzungsleistungen.

 

Wichtige Anträge zur beruflichen Vorsorge (BVG)

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes und Kompensation dieser Senkung innerhalb des BVG: Der Mindestumwandlungssatz soll von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden, um der gestiegenen Lebenserwartung und den tiefen Renditen auf dem Kapitalmarkt Rechnung zu tragen. Ohne Kompensationsmassnahmen würde die Pensionskassenrente pro 100‘000 Franken angespartes Kapital von 6800 auf 6000 Franken pro Jahr sinken (14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung). Damit die Rentenhöhe dennoch vergleichbar bleibt, hat die Kommissionsmehrheit folgende Kompensationsmassnahmen beschlossen:

    • Übergangsgeneration: Wer am 1. Januar 2018, wenn die Reform in Kraft treten soll, bereits 50-jährig ist, soll die gleichen Leistungen erhalten wie nach geltendem Recht (15 zu 10 Stimmen). Der Ständerat setzte diese Altersgrenze ebenfalls bei 50 Jahren an, der Bundesrat bei 40 Jahren.

    • Neustaffelung der Altersgutschriftensätze und Senkung des Koordinationsabzugs: Der Sparprozess soll auf das 18. Altersjahr vorverschoben und die Altersgutschriftensätze zwischen Alter 25 und 44 angehoben werden. Ab Alter 45 sollen die Altersgutschriftensätze nicht mehr ansteigen, womit ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden sollen (13 zu 12 Stimmen). Der Koordinationsabzug soll auf 21‘150 Franken gesenkt werden (17 zu 8 Stimmen).

  • Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte: Der Koordinationsabzug soll entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert werden (17 zu 8 Stimmen). Wer Teilzeit arbeitet, erhält somit eine höhere Rente. Davon profitieren insbesondere Frauen.

  • Unbestritten war in der Kommission, dass ältere Arbeitslose in ihrer Pensionskasse weiter versichert bleiben können (kein „Zwang zum Kapitalbezug"). Diese Massnahme hatte der Ständerat eingeführt. 

Zu den verschiedenen Mehrheitsanträgen sind in der Kommission insgesamt 39 Minderheitsanträge eingereicht worden.

 

1 Die finanziellen Auswirkungen beziehen sich auf das Jahr 2030 zu Preisen von 2016.