Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) unternimmt einen neuen Anlauf, um die Qualität der medizinischen Leistungen zu fördern. Anders als der Ständerat will sie auf den entsprechenden Entwurf des Bundesrates eintreten. Sie unterstützt zudem eine parlamentarische Initiative aus der Schwesterkommission, die einen besseren Persönlichkeitsschutz für die Versicherten gewährleisten will.

​Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 22 zu 2 Stimmen, auf die bundesrätliche Vorlage KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083 s) einzutreten. Der Ständerat hatte dies in der Sommersession 2016 mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt. In der SGK-NR wurde argumentiert, eine Verbesserung der Qualität könne sowohl Leiden verhindern als auch unnötige Kosten vermeiden. In der Schweiz sterben nach Hochrechnungen zwischen 2000 und 3000 Menschen pro Jahr wegen vermeidbaren medizinischen Zwischenfällen. Viele andere müssen hospitalisiert werden oder länger im Spital bleiben.

Ziel der SGK-NR ist es, die bereits laufenden Qualitätsbestrebungen verschiedener Organisationen besser zu koordinieren und zu unterstützen. Dies soll mit der Definition von nationalen Zielen, Qualitätsprogrammen sowie wie mit der Schaffung und Finanzierung einer nationalen Koordinationsplattform geschehen. Die Kommission beauftragte die Verwaltung, dieses Modell bis Anfang 2017 präziser auszuarbeiten.

Besserer Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Die Kommission nahm die Beratung des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG; 15.084 s) auf und trat mit 15 zu 7 Stimmen auf die Vorlage ein. Mit dem neuen Gesetz soll die Bevölkerung besser vor Gesundheitsschäden geschützt werden, die durch nichtionisierende Strahlung – zum Beispiel von Laserpointern, Medizinlasern oder Solarien - entstehen können. Die Kommissionsmehrheit unterstrich in der Eintretensdebatte den Handlungsbedarf, den sie vor allem bei starken Laserpointern ausmacht. Es sei richtig, dass stichprobenweise kontrolliert werden könne, ob bei beruflicher und gewerblicher Verwendung von Produkten mit hohem Gefährdungspotenzial die Sicherheitsvorgaben des Herstellers befolgt werden. Dagegen lehnt eine Kommissionsminderheit das neue Gesetz ab, da es einen nicht sachgerechten Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit von Gewerbetreibenden darstelle, eine unnötige Kompetenzerweiterung des Bundes mit sich bringe und grössere Kosten verursache, als in der Botschaft angenommen werde. Die Kommission wird voraussichtlich an ihrer November-Sitzung die Detailberatung durchführen.

Weitere Geschäfte

Mit 17 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen stimmte die Kommission dem Beschluss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) zu, der Pa. Iv. Eder. Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung (16.411 s) Folge zu geben. Die SGK-SR kann nun einen Erlassentwurf ausarbeiten, der genauer regelt, wie detailliert die Daten sein müssen, welche die Krankenversicherer dem Bundesamt für Gesundheit über ihre Versicherten zu liefern haben.

Auf dem Gebiet der Franchisen möchte die Kommission die Eigenverantwortung und das Kostenbewusstsein stärken und einen Beitrag zur Eindämmung der Gesundheitskosten leisten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, die Mo. Ständerat (Bischofberger). Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen (15.4157) anzunehmen.

Mit 15 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die Kommission zudem ihrem Rat, der Pa. Iv. Fraktion BD. Zeitvorsorgesystem als Antwort auf eine der wichtigsten demographischen Herausforderungen (15.484 n) keine Folge zu geben. Obwohl sich die Kommission ein solches Modell der Solidarität vorstellen kann, sieht sie zurzeit keinen Handlungsbedarf für verfassungsmässige und gesetzgeberische Konkretisierungen.

Über ihre Beratungen zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (15.075 s) hat die Kommission an einem Point de presse informiert. Sie beantragt mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der vom Ständerat beschlossenen Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat nicht zuzustimmen.