Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will vertieft ausloten, wie das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimiert werden kann, um gezielt die Bedürftigen zu unterstützen. Sie ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten.

​Die SGK-NR beschäftigte sich als Kommission des Zweitrates mit der EL-Reform (16.065 ELG. Änderung). Der Handlungsbedarf war unbestritten. Die Kommission beschloss ohne Gegenantrag auf das Geschäft einzutreten, in welches der Ständerat wie von ihr empfohlen auch die Frage der Mietzinsmaxima aufgenommen hat. Die SGK-NR möchte vertieft nach Lösungen suchen, um das System zu verbessern und so auszugestalten, dass die Unterstützung gezielt jenen zukommt, die es nötig haben. Einen Schwerpunkt sieht sie dabei in der Reduktion von Schwellenwerten. Die Kommission ortet Vertiefungs- und Klärungsbedarf und verlangt von der Verwaltung Zusatzinformationen zu zentralen Punkten der Reform - insbesondere zur Frage der Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien und deren Finanzierung sowie zum Kapitalbezug des obligatorischen Teils der zweiten Säule. Sie zeigt sich zudem offen für einen Antrag des Bundesrates, zusätzlich auch eine Anpassung der anrechenbaren Kosten für die Lebenshaltungskosten für Kinder in Betracht zu ziehen und lässt sich auch dazu detaillierter informieren.

Eine Minderheit der Kommission hält die vom Bundesrat vorgelegte Reform mutlos und wünscht sich umfassendere Reformschritte. Sie fordert eine Überarbeitung der Vorlage mit dem Ziel einer signifikanten Eindämmung des absehbaren Kostenwachstums und einer Entflechtung der Verbundaufgaben. Die Mehrheit der Kommission will einen strukturellen Umbau des Systems mit einer Änderung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen jedoch wie der Bundesrat erst im Rahmen der bevorstehenden Diskussion zur Revision des Neuen Finanzausgleichs (NFA) angehen. Der Rückweisungsantrag der Minderheit wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung gestützt auf die verlangten Zusatzinformationen die Beratung fortsetzen.

2 Wochen Urlaub bei der Adoption eines Kindes

Die Kommission hat einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 13.478 n Einführung einer Adoptionsentschädigung (Romano) beraten und ihn in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Der Vorentwurf zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) sieht einen Urlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20% soll ausreichen. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen. Das Taggeld soll bei vollständigem Erwerbsunterbruch 80% des Einkommens betragen, das vor Beginn des Anspruchs erzielt wurde. Bei einer Pensumsreduktion bemessen sich die 80% auf dem Einkommensanteil entsprechend der Reduktion. Die Kosten des Vorschlags der Kommissionsmehrheit betragen gemäss Einschätzung der Verwaltung weniger als 1 Mio. Franken.

Eine starke Minderheit lehnt den Gesetzesentwurf grundsätzlich ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Ein Ausbau bei den Sozialversicherungen strapaziere die Solidarität und sei angesichts der schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen nicht angezeigt. In einem nächsten Schritt wird nun der erläuternde Bericht erarbeitet, der zu Beginn des nächsten Jahres in der Kommission diskutiert wird; dann wird sie auch über die Eröffnung der Vernehmlassung entscheiden.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 13 zu 9 Stimmen, der Pa.Iv. Bertschy. Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbstätigkeit (16.453 n) keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission lehnt eine Elternzeit von maximal 28 Wochen ab. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage hält die Kommission einen Ausbau der Sozialleistungen für nicht angebracht. Zudem habe das Parlament bis heute zahlreiche Vorstösse mit der gleichen Stossrichtung verworfen. Das Volk werde in absehbarer Zeit im Rahmen der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie» über die Frage befinden können. Eine Minderheit unterstützt die Initiative, um traditionelle Rollenmuster aufzubrechen und die volkswirtschaftlich gewünschte Erwerbstätigkeit der Frauen zu fördern.

In der Differenzbereinigung zum Entwurf zur Pa. Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (14.417 s; Egerszegi-Obrist) beantragt die Kommission einstimmig, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten. Demnach sollen für die Festsetzung der Restkosten die Regelungen des Standortkantons des Leistungserbringers gelten, sofern die Kantone keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen haben. Für die Kommission ist die freie Heimwahl wichtig, welche die ständerätliche Version zu wenig berücksichtigt.

Die Kommission unterstützt, wie bereits der Ständerat, den Vorschlag des Bundesrates zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention (17.029 s). Mit dem Übereinkommen des Europarates soll der Handel mit gefälschten Arzneimitteln und Medizinprodukten wirksamer unterbunden werden. Hierzu sollen einige Anpassungen in der Strafprozessordnung und dem Heilmittelgesetz vorgenommen werden. In der Gesamtabstimmung stimmte sie der Vorlage mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.