Cannabis zu Genusszwecken soll im Rahmen von Forschungsstudien kontrolliert abgegeben werden können. Im zweiten Anlauf legte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) die Bedingungen für die Studien im Sinne des Bundesrates fest. Sie beantragt jedoch, dass nur Cannabisprodukte aus Schweizer Biohanf verwendet werden dürfen.

Der Nationalrat war in der Wintersession 2019 entgegen dem Antrag der SGK-NR auf die Vorlage über einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz (19.021) eingetreten. Die Kommission führte nun nochmals die Detailberatung durch und folgte weitgehend den Anträgen des Bundesrates. So muss der Kreis der Studienteilnehmenden auf über 18-jährige Cannabiskonsumierende beschränkt sein. Während den Studien sollen die Teilnehmenden zudem eng begleitet und die Entwicklung ihres gesundheitlichen Zustandes stetig überwacht werden. Abweichend vom Entwurf des Bundesrates beantragt die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass ausschliesslich Cannabisprodukte aus schweizerischer Biolandwirtschaft verwendet werden. Auf diese Weise kämen die Versuche der Schweizer Landwirtschaft zugute, wurde in der Kommission argumentiert. Zur Vorlage wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht mit dem Ziel, die Hürden für die Durchführung der Studien aus Sicherheitsgründen zu erhöhen. Demnach sollen insbesondere die Arbeitgeber und die Schulen über die Teilnahme der Cannabiskonsumenten an einer Studie informiert werden. In der Gesamtabstimmung unterstützte die Kommission die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen. Diese ist damit bereit für die Frühjahrssession 2020.

Auf Vorlage zur Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose eingetreten

Mit 16 zu 9 Stimmen ist die Kommission auf die Vorlage zur Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) eingetreten. Sie ist eine von sieben vom Bundesrat beschlossenen arbeitsmarktlichen Massnahmen zur Integration älterer Arbeitslosen. Die Kommission war sich einig, dass ältere Arbeitslose bei der Stellensuche oft vor grossen Problemen stehen. Für die Mehrheit der Kommission ist die Vorlage grundsätzlich eine gute Lösung, um Härtefälle aufzufangen und in vielen Fällen ein Abrutschen in die Altersarmut zu verhindern. Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat, nicht auf das Geschäft einzutreten. Die Überbrückungsleistung schaffe Fehlanreize und sei lediglich Symptombekämpfung. Stattdessen sollten die Arbeitsintegration priorisiert und die Probleme bestehender Sozialversicherungen behoben werden. Mit 18 zu 7 Stimmen lehnte es die Kommission ab, die Behandlung der Vorlage bis nach der Abstimmung über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» vom 17. Mai aufzuschieben; eine Minderheit wird den Antrag im Rat erneut stellen. Vor der Eintretensdebatte hatte die Kommission Vertretungen der Kantone, Arbeitgeber und Arbeitnehmer angehört. Die Detailberatung ist für die nächste Sitzung vorgesehen.

Umfangreiche Anhörungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen

Zum Einstieg in die Beratungen über die Vorlage KVG. Massnahmen zur Kostendämpfung (19.046) hörte die Kommission Vertretungen der Kantone, der Patientinnen und Patienten, der Versicherer, der Spitäler, der Ärztinnen und Ärzte, der Apothekerinnen und Apotheker sowie der Pharmaindustrie an. Im Zentrum der Anhörungen standen das Referenzpreissystem für Arzneimittel und die Festlegung der Tarife. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung über Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates beschliessen.

Datenschutz im Gesundheitswesen

Die Kommission befasste sich mit fünf Motionen zur Datenweitergabe im Gesundheitswesen, welche die Staatspolitische Kommission des Nationalrates im Rahmen ihrer Beratungen zum Datenschutzgesetz beschlossen hatte (19.3960, 19.3961, 19.3962, 19.3963 und 19.3964). Die Motionen betreffen die Möglichkeiten zur Datenverwertung, die Datenweitergabe und das Case Management im Kranken- und Unfallversicherungsbereich. Sie hörte dazu Vertretungen der Versicherer und der Patientenorganisationen an. Die inhaltliche Debatte zu den Motionen wird sie an ihrer nächsten Sitzung führen.

Ausgehend von Berichten über schädliche Auswirkungen von Epilepsie-Medikamenten mit dem Wirkstoff Valproat (Depakine) während der Schwangerschaft holte die Kommission Auskünfte über die Marktüberwachung bei Arzneimitteln und die Information der Patientinnen ein. Sie wird das Thema an einer nächsten Sitzung weiter vertiefen.

Die Kommission tagte am 30. und 31. Januar 2020 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (CVP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.