Personen, die eine Benachrichtigung durch die SwissCovid-App erhalten, dass sie in Kontakt mit einer infizierten Person waren, sollen sich kostenlos auf das Virus oder Antikörper testen lassen können. Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) nach ihrer Beratung der gesetzlichen Grundlage für das neue Proximity-Tracing-System.

Die Kommission hat die dringliche Änderung des Epidemiengesetzes angesichts der COVID-19-Krise (Proximity-Tracing-System) (Geschäft 20.040 sn) unter Vorbehalt der Beschlüsse des Ständerates behandelt. Mit 22 zu 2 Stimmen ist sie dabei auf die Vorlage eingetreten, eine Minderheit beantragt Nichteintreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 14 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Mit der Vorlage will der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App schaffen und somit den Auftrag des Parlamentes aus der ausserordentlichen Session (Motionen der Staatspolitischen Kommissionen 20.3144 und 20.3168) umsetzen.

Grundsätzlich unterstützt die SGK-N den Entwurf des Bundesrates mit den Änderungsanträgen ihrer Schwesterkommission. In einem neuen Absatz verlangt sie jedoch, dass kostenlose Tests für Personen verfügbar sind, die eine Benachrichtigung der SwissCovid-App erhalten, weil sie sich zu lange nahe einer infizierten Person aufgehalten haben. Eine Minderheit beantragt, dass sich Personen, die nach einer Benachrichtigung durch die App testen lassen und in Quarantäne gehen, dafür gegebenenfalls Erwerbsersatz erhalten. Eine weitere Minderheit will sicherstellen, dass Benachrichtigungen durch die App nicht dem Arbeitgeber gemeldet werden müssen.

Zusätzlich empfiehlt die Kommission dem Bundesrat analog zu ihrer Schwesterkommission in einem Schreiben, für den Erwerbsausfall bei Personen in Quarantäne eine Lösung zu finden. So sollen Anreize für eine breite Nutzung der App geschaffen werden.

Kostendämpfungspaket 1a ist bereit für den Rat

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung grundsätzlich beschlossen hatte, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1 (19.046) in der Krankenversicherung aufzuteilen, schloss sie nun die Detailberatung über ihr Paket 1a ab und hiess dieses mit 20 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung gut. Das Paket 1a umfasst Massnahmen zur Rechnungskontrolle, zur Tarifgestaltung und –entwicklung sowie einen neuen Experimentierartikel. Inhaltlich, räumlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte dürfen demnach von den Regeln des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) abweichen, damit neue Modelle erprobt werden können, die günstiger und besser sind. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass Pilotprojekte von den Versicherern und Leistungserbringern vereinbart werden müssen und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Teilnahme an den Pilotprojekten soll freiwillig sein. Mehrere Minderheiten beantragen hingegen wie der Bundesrat, dass vom Gesetz abweichende Pilotprojekte nur in abschliessend aufgezählten Bereichen und nur mit Bewilligung des EDI möglich sind. Das Paket 1a, zu dem weitere Minderheitsanträge eingereicht wurden, ist damit bereit für die Sommersession.

14-Milliarden-Beitrag für pandemiebedingte Kurzarbeitsentschädigungen

Einhellig unterstützt die Kommission den vom Bundesrat beantragten à-fonds-perdu-Beitrag des Bundes von 14,2 Milliarden Franken für den Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV). In ihrem Mitbericht an die Finanzkommission des Nationalrates erklärt sie sich einverstanden damit, dass dieser Kredit während der bevorstehenden Sommersession im Rahmen des Nachtrags IIa zum Voranschlag 2020 (20.042) bereitgestellt wird. Es sei ein wichtiges Signal, dass für die pandemiebedingten Kurzarbeitsentschädigungen genügend Geld zur Verfügung stehe, ohne dass im kommenden Jahr die ALV-Lohnbeiträge erhöht werden müssten. Die Kommission legt jedoch Wert darauf, dass der Bundesrat diesen ausserordentlichen Bundesbeitrag nicht mehr auf eine Notrechtsverordnung abstützt. Die gesetzliche Grundlage könne vom Parlament in der Herbstsession 2020 in einem regulären, wenn auch beschleunigten Verfahren geschaffen werden. Bis dahin bleibt der Kredit gesperrt.

Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigung weiterführen

Mit 13 zu 8 respektive 14 zu 7 Stimmen bei jeweils 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, zwei Motionen (20.3466 «Kurzarbeitsentschädigung weiterführen» und 20.3467 «Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen») einzureichen. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, die Leistungen der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall und die ausgeweiteten Entschädigungen bei Kurzarbeit bis Mitte September zu verlängern. Die Kommission hält ein abruptes Ende dieser Leistungen in der aktuellen Situation für nicht angebracht. Die Krise sei trotz der Lockerungen nicht vorbei, daher sei es wichtig, speziell KMUs weiter zu unterstützen. Der Bundesrat hat den Erwerbsersatz bereits am 16. Mai auslaufen lassen, ein grosser Teil der Ausweitungen der Kurzarbeitsentschädigung soll am 31. Mai enden. Eine Minderheit beantragt jeweils, die Motion abzulehnen.

 

Die Kommission tagte am 26. Mai 2020 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (CVP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.