Einstimmig nahm die Kommission das Bundesgesetz
über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; 20.058) in der Gesamtabstimmung an. Sie beriet die Vorlage, die in der Herbstsession von National- und Ständerat beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden soll, unter dem Vorbehalt der Beschlüsse des Nationalrates. Sie konnte sich dabei auf die Vorarbeit anderer Kommissionen stützen. Eingehend diskutierte sie einen Vorschlag aus der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S), wie die Klubs der Profi-Ligen im Fussball und im Eishockey unterstützt werden könnten. Sie beantragt ihrem Rat folgende Lösung: Die einzelnen Klubs sollen direkt vom Bund zinslose Darlehen in der Höhe von bis zu einem Viertel ihres Betriebsaufwands 2018/2019 und für höchstens zehn Jahre erhalten. Mit Stichentscheid ihres Präsidenten sprach sie sich im Sinne des Bundesrates dafür aus, dass die Klubs Sicherheiten in der Höhe von 35 Prozent beibringen müssen. Schaffen sie die Rückzahlung nicht innerhalb von drei Jahren, darf der Bund Lohnkürzungen um bis zu einen Fünftel verlangen. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission zusätzliche A-fonds-perdu-Beiträge für bauliche Massnahmen ab. Darlehen soll der Bundesrat in ähnlicher Art auch für andere professionelle und semiprofessionelle Ligen (wie Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball) vorsehen können.
Weiter beantragt die Kommission insbesondere, dass das Bundesamt für Kultur 2021 insgesamt bis zu 80 Millionen Franken einsetzen können soll, um zusammen mit Kantonen Kulturunternehmen zu unterstützen; die Nationalratskommission beantragt dafür wie die WBK-S und eine Minderheit der Kommission 100 Millionen Franken. Was die Eventbranche und die Dienstleister der Reisebranche betrifft, lehnt die Kommission eine Sonderregelung im Covid-19-Gesetz ab. Sie nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat zusammen mit den Kantonen nach einer Lösung sucht, wie Unternehmen im Einzelfall bedarfsabhängig unterstützt werden können.
Referenzalter der Frauen auf 65 Jahre anheben
Die Kommission nahm die Detailberatung der Vorlage zur
Stabilisierung der AHV (AHV 21) (19.050) auf. Auf der Basis der an der letzten Sitzung bei der Verwaltung in Auftrag gegebenen Berichte nahm sie dabei eingangs eine erste Auslegeordnung vor. Die Kommission informierte sich insbesondere über die wirtschaftlichen Datengrundlagen der Vorlage und verschaffte sich eine Gesamtsicht der Rentensituation (vgl. Beilagen). In der Folge beschloss sie sodann ein erstes Kernelement der Reform: mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, das Referenzalter der Frauen an jenes der Männer anzugleichen (65 Jahre), wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt. Das Referenzalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr über den Zeitraum von vier Jahren nach und nach angehoben. Die erste Anhebung erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession fortsetzen und sich insbesondere mit der Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen und der Flexibilisierung des Rentenbezugs auseinandersetzen.
Vertiefte Diskussion der sozialen Absicherung Selbstständigerwerbender geplant
Im Rahmen der Behandlung der
Motionen Ettlin 18.3937 und Caroni 18.4080 hat die Kommission beschlossen, sich im nächsten Quartal umfassend mit der Frage der sozialen Absicherung von Selbstständigerwerbenden wie auch der Regelung selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit in den Sozialversicherungen im Zusammenhang mit Plattformen wie Uber auseinanderzusetzen. Bis dahin sollte auch ein bereits angekündigter, ausführlicher Bericht des Bundesrates zum Thema vorliegen. Gestützt auf diesen Entscheid beantragt die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion 18.4080 abzulehnen. Die Motion 18.3937 wurde zurückgezogen.
Offene Fragen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie
An ihrer Sitzung hat die Kommission eine Reihe offener Fragen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erörtert. Sie bittet den Bundesrat in einem Schreiben (vgl. Beilage) um Stellungnahme zu verschiedenen Punkten. So sollen die Voraussetzungen zur Ausrufung der ausserordentlichen Lage präzisiert und einheitliche Kriterien und Schwellenwerte für kantonale Massnahmen definiert werden. Angesichts der erheblichen Fallzahlen bei Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, empfiehlt die Kommission, dieser Thematik vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken. In diesem Zusammenhang soll auch das Contact Tracing weiter verbessert werden. Zudem empfiehlt die Kommission, die Abgrenzung zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und dem Koordinierten Sanitätsdienst wie auch die Koordination bei der Beschaffung von Heilmitteln und Medizinprodukten zu optimieren. Schliesslich weist die Kommission auf die Wichtigkeit von einfacher und bürgernaher Kommunikation hin. Dafür wäre beispielsweise eine zentrale Plattform mit grundlegenden Informationen zu Covid-19 und einer Übersicht über nationale und regionale Massnahmen wünschenswert.
Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung
Einstimmig aber unter Vorbehalt der Entscheide des Nationalrats zugestimmt hat die Kommission der
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (20.057). Mit dieser Vorlage wird die gesetzliche Grundlage für den vom Parlament bereits beschlossenen zweiten ausserordentlichen Beitrag des Bundes von maximal 14,2 Milliarden Franken an die Arbeitslosenversicherung geschaffen.
Freie Arztwahl soll auch im Rahmen von Pilotprojekten sichergestellt sein
Einstimmig nahm die Kommission in der Gesamtabstimmung das
Paket 1a der Massnahmen zur Kostendämpfung in der Krankenversicherung (19.046) an. Zum Abschluss der Detailberatung lehnte es die Kommission ab, im Rahmen von Pilotprojekten für die Versicherten die Wahl der Leistungserbringer einzuschränken (8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). Mit Bewilligung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) sollen nur zeitlich und räumlich begrenzte Versuche mit dem Naturalleistungsprinzip, mit der Vergütung von Behandlungen im Ausland, mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen und mit der Förderung der koordinierten Gesundheitsversorgung durchgeführt werden können. Eine Minderheit will keine derartigen inhaltlichen Vorgaben für Pilotprojekte machen.
Wie der Nationalrat unterstützt die Kommission die Schaffung einer nationalen Tariforganisation für ambulante Behandlungen; sie will aber die Rolle der Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer stärken und den Bundesrat nur eingreifen lassen, wenn sich die Verbände nicht einigen können.
Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung: Einbezug der Pflege in der Verordnung verankern
Die Kommission liess sich über die geplanten Verordnungsänderungen informieren, mit welchen die 2019 verabschiedete Revision des Krankenversicherungsgesetzes zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083) umgesetzt werden soll. Sie empfiehlt dem Bundesrat, zusätzlich zur Ärzteschaft und den Spitälern eine Vertretung der Pflege in der neu zu schaffenden Eidgenössischen Qualitätskommission vorzusehen und die Transparenz von Daten zur Qualitätsentwicklung auf Ebene der Spitäler zu steigern. Damit schliesst sich die Kommission ihrer Schwesterkommission an.
Die Kommission tagte am 2./3. September 2020 in Bern unter dem Vorsitz von Paul Rechsteiner (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset und Guy Parmelin sowie des Bundeskanzlers Walter Thurnherr.