Die Kosten für Covid-Tests für asymptomatische Personen sollen weiterhin durch den Bund übernommen werden. Zudem soll der Bundesrat objektiv messbare Kriterien definieren, gemäss welchen er die Zertifikatspflicht wieder aufhebt. Diese Forderungen stellt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) in einem Schreiben an den Bundesrat.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat bereits an ihrer Sitzung vom 18. August 2021 ausführlich über den beabsichtigten Verzicht der Kostenübernahme durch den Bund für Antigen-Schnelltests und Selbsttests per 1. Oktober 2021 diskutiert. Damals war die Ausdehnung der Zertifikatspflicht noch kein Thema. Diese gilt jedoch seit Montag, 13. September 2021, weshalb der Entscheid des Bundesrats zur Kostenpflichtigkeit der Covid-Tests für asymptomatische Personen in ein neues Licht gerückt wird. Die Kommission fordert den Bundesrat mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf, auf seinen Entscheid zurückzukommen und vorzusehen, dass Covid-Tests (z.B. für das Covid-Zertifikat) weiterhin kostenlos sind. Damit das Gesundheitswesen nicht mit aufwändig zu betreuenden Covid-19-Erkrankten überlastet wird, seien nicht nur Impfungen, sondern auch Tests wesentlich, wurde argumentiert. So könnten Infektionen entdeckt und Ansteckungen verhindert werden. Zudem würde vermieden, dass das Recht auf Bildung eingeschränkt wird, wenn Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen mit Zertifikatspflicht nur noch am Präsenzunterricht teilnehmen können, wenn sie in der Lage sind, für die Testkosten aufzukommen.
Die Kommission verlangt zudem mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass der Bundesrat objektiv messbare Kriterien definiert, gemäss welchen er die Zertifikatspflicht aufhebt.