Der Bund soll die Kosten für Antigen-Schnelltests für alle übernehmen, solange die erweiterte Zertifikatspflicht gilt. Diese Empfehlung bekräftigt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates in einem Schreiben an den Bundesrat. Wer am Arbeitsplatz oder in einer Bildungseinrichtung in einem PCR-Pooltest negativ getestet wurde, soll ein Zertifikat erhalten.

Die Kommission liess sich zu den geplanten Anpassungen bei der Testkostenübernahme konsultieren, die der Bundesrat am vergangenen Freitag vorgelegt hatte. In der Diskussion wurde betont, zur Bewältigung der Pandemie sei die Impfung zentral, doch dürfe es keinen faktischen Impfzwang geben.

Im Hinblick auf die Änderung der Covid-19-Verordnung 3 empfiehlt die Kommission dem Bundesrat deshalb, der Bund solle die Kosten für Antigen-Schnelltests für alle solange übernehmen, als die Zertifikatspflicht in Innenbereichen von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen gilt (17 zu 7 Stimmen). Einstimmig empfiehlt die Kommission dem Bundesrat zudem dafür zu sorgen, dass die Kantone überall dort, wo repetitive PCR-Pooltests durchgeführt werden (insbesondere in Unternehmen und Bildungseinrichtungen), den negativ getesteten Personen ein Covid-Zertifikat ausstellen.

Die Kommission lehnte zwei Anträge für parlamentarische Initiativen ab, welche die Regeln für die Übernahme der Testkosten mit einer dringlichen Änderung des Covid-19-Gesetzes anpassen wollten (mit 15 zu 9 Stimmen beziehungsweise 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Ebenso lehnte sie es ab, den Bundesrat mit einer Motion zu verpflichten, so lange Gratistests anzubieten, als die erweiterte Zertifikatspflicht gilt (mit Stichentscheid der Präsidentin bei 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Die Kommission tagte am 27. September 2021 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (Die Mitte, AG) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.