Die Sicherstellung der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten ist aus Sicht der SGK-N heute rechtlich unzureichend geregelt. Der zivilen Blutversorgung wird in Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung eine viel grössere Bedeutung zukommen. Der Bund soll daher Finanzhilfen ausrichten können, um den sicheren Umgang mit Blut und labilen Blutprodukten zu fördern, wenn eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung nicht anderweitig gewährleistet werden kann.
Es ist der Kommission weiter ein Anliegen, die langjährige und unbestrittene Praxis der Unentgeltlichkeit der Blutspende auf Gesetzesstufe zu regeln, um einen missbräuchlichen Umgang mit Blut zu verhindern. Deshalb schlägt sie vor, das Gewähren und Entgegennehmen jeglicher Vorteile im Zusammenhang mit der inländischen Blutspende explizit zu verbieten. Die Einfuhr von Blut und labilen Blutprodukten zu Transfusionszwecken, für die solche Vorteile gewährt oder entgegengenommen wurden, soll ebenfalls verboten werden.
Schliesslich erachtet die Kommission die generelle Rückweisung von spendewilligen Männern, die innerhalb der letzten 12 Monate sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann hatten, als nicht angebracht. Sie will deshalb im Heilmittelgesetz festschreiben, dass die Ausschlusskriterien vom Blutspenden niemanden diskriminieren dürfen, namentlich nicht wegen der sexuellen Orientierung.
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 31. Mai 2022 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Webseiten abgerufen werden: