Die Kommission hat die
Vorlage des Bundesrates (22.040), welche die erste Etappe zur Umsetzung der am 28. November 2021 angenommenen Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» darstellt, einstimmig verabschiedet. Die Vorlage nimmt den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative wieder auf. Es handelt sich dabei um eine Kompromisslösung, die bereits im Parlament diskutiert wurde und damals breite Unterstützung fand. Die Kommission hat die Vorlage daher ohne materielle Änderungen angenommen. Mit diesem Vorgehen will sie den Volkswillen respektieren und rasch handeln, ohne das Inkrafttreten dieser ersten Etappe zur Umsetzung der Initiative zu verzögern.
Die Vorlage sieht vor, dass sich die Kantone finanziell an den Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen beteiligen und angehenden Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) Ausbildungsbeiträge gewähren. Ein weiteres Ziel der Vorlage ist es, über Beiträge der Kantone und des Bundes die Anzahl Abschlüsse in Pflege an den HF und den FH zu erhöhen.
Darüber hinaus hat sich die Kommission ohne Gegenstimme dafür ausgesprochen, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit einem Kontrollmechanismus soll ein unerwünschter Anstieg der Gesundheitskosten verhindert werden.
Auch den Gesamtkosten für den Bund, die für acht Jahre maximal 502 Millionen Franken betragen, hat die Kommission einstimmig zugestimmt. Die Vorlage ist damit beratungsreif für die Herbstsession.
Gesundheitswesen: Kostenbewusstsein und Transparenz stärken
Die Kommission ist mit 8 zu 5 Stimmen auf den
indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative (21.067) eingetreten. Gegen den Anstieg der Gesundheitskosten, die sich in immer höheren Prämien spiegeln, müssten Massnahmen ergriffen werden. In diesem Sinne befürwortet die Kommission die Einführung einer Zielvorgabe in der Krankenversicherung, die Transparenz über das Kostenwachstum schaffe. Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen befürwortet sie dabei die vom Nationalrat verabschiedeten Kosten- und Qualitätsziele, welche der Bundesrat alle vier Jahre festlegen soll. Jeweils eine Minderheit beantragt, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten und auf eine Zielvorgabe zu verzichten.
Die Kommission wird die Beratung der weiteren Massnahmen im indirekten Gegenvorschlag an der nächsten Sitzung weiterführen. Zum Auftakt ihrer Diskussion hatte sie eine Vertretung der Kantone angehört.
Bei der Beratung der Differenzen zum
Kostendämpfungspaket 1b (19.046) hat die Kommission eine weitere Massnahme diskutiert, welche die Transparenz über das Kostenwachstum erhöhen soll, aber bei den Tarifpartnern ansetzt (Art. 47c E-KVG). Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt sie einen Kompromissvorschlag: Wie der Nationalrat sieht dieser Vorschlag vor, dass die Tarifpartner die Kosten in ihren Bereichen überwachen und Korrekturmassnahmen ergreifen, sobald sich die Kostenentwicklung nicht durch Faktoren wie etwa die Alterung der Bevölkerung erklären lässt. Anders als in der Fassung des Nationalrates sollen die Bundes- oder Kantonsbehörden aber keine Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können (Abs. 7-9 sowie Abs. 5 streichen). Bei der zweiten Differenz schliesst sich die Kommission dagegen mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat an. So soll es zwingend Vereinfachungen bei der Zulassung von parallelimportierten Arzneimittel geben.
Behandlung der BVG-Reform im Ständerat in der Herbstsession
Die Kommission nahm die Diskussion über die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration in der
BVG-Reform (20.089) wieder auf, nachdem der Ständerat diese Frage in der Sommersession 2022 zur genaueren Prüfung zurückgewiesen hatte. Sie beauftragte die Verwaltung mit ergänzenden Berechnungen und vertiefenden Analysen. Die Kommission will an ihrer nächsten Sitzung von Anfang September entscheiden, damit der Ständerat die BVG-Reform in der Herbstsession 2022 beraten kann.
Weitere Geschäfte
Die Kommission schloss ihre erste Lesung zur Vorlage über die
Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich (09.528) ab. Sie wird an der nächsten Sitzung die zweite Lesung zu dieser tiefgreifenden Reform der Finanzflüsse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchführen und zur Frage der Rechnungskontrolle eine Vertretung der Kantone und der Versicherer anhören.
Die Kommission beantragt mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Umsetzungsfrist der
Mo. Nationalrat (SGK-NR). Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads (22.3377) um ein halbes Jahr, bis zum 31. Dezember 2023, zu verlängern und die so angepasste Motion anzunehmen. Sie möchte dem Bundesrat damit mehr Zeit geben, die geforderte, neue Bemessungsgrundlage zu implementieren.
Die Kommission hat sich auch über die finanzielle Situation der Invalidenversicherung informieren lassen. Sie wird im nächsten Quartal einen Auftrag an den Bundesrat prüfen, Massnahmen zu ergreifen, um die Schulden des IV-Ausgleichsfonds von rund 10,2 Milliarden Franken gegenüber der AHV zu begleichen.
Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die
Mo. Nationalrat (Hurni). Orthopädische Schuhe für Personen mit Diabetes. Stopp der schmerzlichen Verschlechterung der Leistungen beim Übergang von der IV zur AHV! (21.4036) anzunehmen.
Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo.
Nationalrat (Herzog Verena). Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin. Versorgungsforschung und Massnahmenplanung zur Sicherstellung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen (19.4134) anzunehmen.
Die Kommission tagte am 30. Juni und 1. Juli 2022 in Bern unter dem Vorsitz von Erich Ettlin (Die Mitte, OW) und zu Teilen von Damian Müller (FDP, LU).