Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist sich einig, dass die koordinierte Versorgung stärker gefördert werden soll. Da der vom Bundesrat vorgeschlagene Ansatz bei den betroffenen Akteuren auf starken Widerstand stösst, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, an einem runden Tisch eine Lösung zu finden, die für das Gesundheitswesen einen Mehrwert bringt.

Die SGK-N hat ihre Beratungen des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung (22.062) fortgeführt. Sie hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, einen runden Tisch zu den Netzwerken zur koordinierten Versorgung zu organisieren, um eine Lösung zu finden, die bei den betroffenen Akteuren – Ärzteschaft sowie andere Gesundheitsfachpersonen, Versicherer, stationäre und ambulante Dienste, Patientenorganisationen und Kantone – mehrheitsfähig ist.

Was die weiteren ebenfalls umstrittenen Massnahmen im Arzneimittelbereich anbelangt, hat die Kommission beschlossen, vor der Detailberatung verschiedene Ansätze zu prüfen. Sie hat die Verwaltung beauftragt, eine allfällige Stärkung der Zusammenarbeit mit dem Ausland zu prüfen sowie alternative Modelle zur Vergütung innovativer Medikamente und die Kriterien zur Preisüberprüfung zu evaluieren. Zudem hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Umsetzung von Präventionsmassnahmen im Rahmen der Vorlage gefördert werden kann.

Um die verschiedenen im Rahmen des zweiten Pakets vorgesehenen Massnahmen gesamthaft und kohärent prüfen zu können, hat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, ihre Beratungen erst nach Abschluss dieser Arbeiten fortzuführen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sie einen Antrag auf Rückweisung der gesamten Vorlage an den Bundesrat abgelehnt. In ihren Augen sollte die bundesrätliche Vorlage, die auch verschiedene unbestrittene Massnahmen enthält, als Grundlage dienen und nach sorgfältiger Prüfung ergänzt werden. Nach Auffassung der Kommission müssen rasch Massnahmen gegen den Kostenanstieg im Gesundheitswesen getroffen werden. Sie wird ihre Arbeiten im zweiten Quartal 2023 fortführen.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission im Gegensatz zum Ständerat, der Kt. Iv. FR. Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen (20.332) Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass sich dieses Modell bewährt hat, und zeigt sich enttäuscht, dass sich die betroffenen Akteure nicht haben einigen können. Die Kommission hofft, dass solche Initiativen mit den im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets vorgesehenen Änderungen künftig gefördert werden können.

Differenzierte Regelung zwischen internen und externen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern

Bei der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (21.043) beantragt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler zu beschränken, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an den Versicherer gebunden sind. Die geltende Branchenvereinbarung differenziere aufgrund der offensichtlichen Unterschiede ebenfalls zwischen internen und externen Vermittlerinnen und Vermittlern und habe sich bewährt. Bei der zweiten Differenz beantragt die Kommission einstimmig, dem Ständerat zu folgen und im Gesetz festzuschreiben, dass der Bundesrat die Versicherer anzuhören hat, bevor er die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt.

Neuerungen beim IV-Rentenanspruch

Die Kommission beantragt einstimmig, die vom Ständerat geänderte Mo. Nationalrat (SGK-NR). Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads (22.3377) anzunehmen. Mit der Änderung des Motionstextes soll dem Bundesrat bis Ende 2023 Zeit gegeben werden, um die Realitäten des Arbeitsmarktes bei der Bemessung des Invaliditätsgrades besser zu berücksichtigen, also ein halbes Jahr länger als in der ursprünglichen Fassung.

Zudem hat die Kommission mit 19 zu 2 Stimmen der Pa. Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV (21.498) Folge gegeben. Mit der parlamentarischen Initiative soll das Einigungsverfahren bei monodisziplinären IV-Gutachten reformiert werden, und so die Rechte der Versicherten und die Akzeptanz der Entscheide gestärkt werden.

Überwachung übertragbarer Krankheiten durch Abwassermonitoring stärken

Die Kommission hat sich mit der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und ihren Fachleuten über die neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ausgetauscht. Mit 18 zu 7 Stimmen reicht die Kommission ein Postulat zur Institutionalisierung des Abwassermonitorings ein (22.4271). So soll der Bundesrat im Rahmen der Überarbeitung des Epidemiengesetzes prüfen, ob das Abwasser auf das Coronavirus und andere Krankheitserreger überwacht werden soll, um den Ausbruch übertragbarer Krankheiten frühzeitig erkennen zu können. Schliesslich unterstützt die Kommission die vorgeschlagenen Anpassungen der Verordnungen zum Epidemiengesetz und zum Covid-19-Gesetz, zu welchen das BAG heute die Konsultation eröffnet.

Präzisierung der Leistungen von Wohlfahrtsfonds

Die Kommission hat ihre Arbeiten für die Umsetzung der Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (19.456) fortgesetzt. Sie ist ohne Gegenanträge auf die Vorlage eingetreten und hat mögliche Gesetzesanpassungen diskutiert. Mit einer neuen Ziffer 4 in Artikel 89a Absatz 8 des Zivilgesetzbuches will die Kommission sicherstellen, dass Wohlfahrtsfonds im Rahmen ihrer Zwecksetzung auch Leistungen bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, für die Aus- und Weiterbildung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsprävention ausrichten können. Im ersten Quartal 2023 wird die Kommission über den definitiven Vorentwurf befinden und die Vernehmlassung eröffnen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen, das Abkommen zwischen der Schweiz und Albanien über soziale Sicherheit (22.057) anzunehmen. Es ist das letzte mit einem Balkanstaat unterzeichnete Abkommen.

Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Kt. Iv. (Tessin) Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der ambulanten Pflege. Möglichkeit für die Kantone, eine Planung einzuführen (20.336) keine Folge zu geben. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit verfügen die Kantone bereits über genügend andere gesetzliche Möglichkeiten, um das Angebot im Bereich der ambulanten Pflege zu steuern.

Weiter beantragt die Kommission mit 14 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die Mo. Ständerat (Müller Damian). Elektronische Rezepte für Heilmittel. Bessere Qualität und höhere Patientensicherheit (20.3209) anzunehmen.

Die Kommission tagte am 10. und 11. November 2022 in Bern unter der Leitung von Albert Rösti (SVP, BE).