Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung(Datenaustausch, Risikoausgleich; 23.048) eingetreten. Sie heisst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen über den Risikoausgleich unter Versicherern gut. Im Ausland wohnhafte Versicherte, hauptsächlich Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Pensionierte, sollen in den Ausgleichsmechanismus aufgenommen werden, wohingegen Versicherte, die seit geraumer Zeit nicht mehr kontaktiert werden konnten, ausgeschlossen werden sollen. Die Kommission hat es mit 12 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, in den Risikoausgleich nur die in EU- oder EFTA-Ländern lebenden und nicht auch die in Drittstaaten wohnhaften Versicherten aufzunehmen. Hierzu wurde ein Minderheitsantrag eingereicht. Mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die SGK-N zudem einen Antrag abgelehnt, gemäss dem für in EU- oder EFTA-Ländern lebende Versicherte ein gesonderter Risikoausgleich gelten sollte, anstatt diese den Kantonen zuzuordnen, wie es die Vorlage des Bundesrates vorsieht. Mit dieser Vorlage soll die Solidarität unter den Versicherten verstärkt werden. Der Risikoausgleich sieht vor, dass Versicherer, deren Versichertenbestand eine gute Risikostruktur aufweist, Beiträge an jene Versicherer entrichten, deren Bestand höhere Risiken aufweist. Die im Ausland wohnhaften Versicherten sind in der Regel jung und gesund, stellen also ein «geringes Risiko» dar. Die Krankenversicherungen, bei denen diese Personen versichert sind, müssen künftig Ausgleichsbeiträge entrichten. Davon profitieren insbesondere die Versicherten in den Kantonen, in denen Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten.
Der Entwurf sieht ausserdem einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vor, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können. Die Kommission beantragt mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Artikel 6b dahingehend zu ergänzen, dass der Datenaustausch auch zulässig ist, um zu verhindern, dass Personen, die seit geraumer Zeit nicht mehr kontaktiert werden können, weiterhin versichert bleiben.
Die Bundesverwaltung wurde beauftragt, zusätzliche Informationen zu gewissen offenen Fragen vorzulegen, namentlich in Bezug auf die Erhebung und den Austausch von Daten zum Wohnort, zur Staatsangehörigkeit und zur Aufenthaltsbewilligung der Versicherten. Die Kommission wird ihre Beratungen an der nächsten Sitzung fortsetzen.
Klares Ja zur Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier
Mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Kommission auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) (Übergangsfinanzierung, Einwilligung; 23.061) eingetreten. Für die Kommission ist eine Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD) unabdingbar. Um die Stammgemeinschaften als Betreiber des EPD bis zum Inkrafttreten einer grossen Reform finanziell zu sichern, sieht die Vorlage eine Übergangsfinanzierung vor, welche von Bund und Kantonen zu gleichen Teilen getragen werden soll. Die zusätzlichen Mittel pro eröffnetem Dossier würden zudem die Verbreitung des EPD fördern und dessen Weiterentwicklung ermöglichen. Eine umfassende Reform des EPDG wird derzeit erarbeitet, die Vernehmlassung dazu wurde vor einer guten Woche abgeschlossen. Für eine Minderheit der Kommission ist der Bedarf nach Finanzhilfen zu wenig klar ausgewiesen. Sie beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten und die Totalrevision des EPDG rascher voranzutreiben. Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Familienzulagen: Kommission schlägt als Kompromiss Teilausgleich vor
Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 11 Stimmen einer Änderung des Familienzulagengesetzes zur Einführung eines Lastenausgleichs (23.050) zugestimmt. Der vom Bundesrat unterbreitete und vom Ständerat angenommene Entwurf sieht vor, dass die Kantone verpflichtet sind, im Bereich der Familienzulagen einen vollen Lastenausgleich unter den Ausgleichskassen einzuführen. Die SGK-N lehnt dies ab und beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die Kantone lediglich zur Einführung eines Teilausgleichs zu verpflichten. Sie anerkennt, dass die Beitragssätze für die Finanzierung der Familienzulagen zwischen Branchen mit hohen Löhnen und Branchen mit tiefen Löhnen stark variieren können, ist aber der Ansicht, dass die Verpflichtung zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs einen zu starken Eingriff in die Kompetenzen der Kantone darstellen würde und schlägt deshalb einen Kompromiss vor. Zudem möchte sie den Kantonen mehr Zeit für die Anpassung des kantonalen Rechts lassen. Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission deshalb, die Übergangsfrist von zwei auf drei Jahre zu verlängern und zu präzisieren, dass die Kantone Begleitmassnahmen ergreifen müssen, um die Wirksamkeit und Effizienz der Familienausgleichskassen zu erhöhen. Dem Eintreten auf die Vorlage war eingangs mit 13 zu 10 Stimmen zugestimmt worden. Zu allen Punkten, auch zum Eintreten, wurden Minderheitsanträge eingereicht.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat mit 16 zu 6 Stimmen die Mo. SGK-NR. Qualitätssicherung ohne kantonalen Grenzschutz (23.4325) eingereicht. So sollen Ärzte und Ärztinnen der Grundversorgung mit ausländischem Diplom, die mindestens zehn Jahre in einem Kanton tätig waren, auch von einem anderen Kanton eine Praxisbewilligung erhalten können.
Mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eingereicht hat die Kommission das Po. SGK-NR. Entwicklung der Hilfslosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld: Reformbedarf und mögliche Umsetzungen (23.4326). Damit soll aufgezeigt werden, wie eine Weiterentwicklung der Hilfslosenentschädigung im AHV-Bereich genutzt werden kann, um die Betreuung im Alter zu sichern.
Die Kommission hat im Weiteren mit 16 zu 8 Stimmen eine Motion beschlossen, welche verlangt, die Pflicht von Erben zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen wieder abzuschaffen(23.4327), die bei der letzten Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (ELG) eingeführt wurde. Dadurch soll verhindert werden, dass sich einkommensschwache Familien, namentlich Bauernfamilien, gezwungen sehen, Haus oder Hof zu verkaufen, um dieser Pflicht nachkommen zu können.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der Kt. Iv. JU. Impfungen von öffentlichem Interesse müssen für alle zugänglich sein(21.319) keine Folge zu geben. Durch eine Lockerung des Patentschutzes will die Initiative den Zugang zu den Covid-19-Impfstoffen weltweit erleichtern. Die Kommission erachtet dies als nicht zielführend und ist ebenso der Meinung, dass das Anliegen aufgrund der Entwicklung der epidemischen Lage obsolet sei.
Die Kommission hat mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, der Kt. Iv. GE.Für eine kohärente Bundespolitik zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Infektionen (21.326) keine Folge zu geben. Zuvor hatte sie sich bei der Verwaltung über den Inhalt des nationalen Programms zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten informiert, welches Anfang 2024 lanciert werden dürfte. In ihren Augen werden die Initiativanliegen mit diesem Programm aufgenommen.
Weiter hat die Kommission beschlossen, die Beratungen zur Kt. Iv. TI. Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt (22.308) auszusetzen, bis erste Erkenntnisse aus den Arbeiten zum in diesem Zusammenhang überwiesenen Postulat 23.3962 der SGK-S vorliegen.
Die Kommission liess sich zu den Anpassungen der Verordnung über die AHV sowie weiterer Verordnungen konsultieren, mit denen die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule umgesetzt werden soll. Wie ihre Schwesterkommission empfiehlt sie dem Bundesrat, dass gesamtschweizerisch anwendbare Informationssysteme nur nach Anhörung und Zustimmung der Durchführungsstellen durch den AHV-Ausgleichsfonds finanziert werden sollen (mit 14 zu 11 Stimmen).
Die Kommission tagte am 26. und 27. Oktober 2023 in Bern unter der Leitung von Céline Amaudruz (SVP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset.