Tabakwerbung im Innenteil gedruckter Publikationen, die überwiegend von Erwachsenen gelesen werden, soll nach der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats erlaubt bleiben. Auch Hinweise auf Verkaufsförderung und Sponsoring will die Kommission weiterhin ermöglichen. Sie hat die Vorlage zur Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vorberaten und ist dabei mit einigen Anpassungen mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates gefolgt.

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (23.049) zur Umsetzung der 2022 angenommenen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» in der Gesamtabstimmung angenommen. Bereits im vergangenen November war die Kommission auf die Vorlage eingetreten und hatte zusätzliche Abklärungen in Auftrag gegeben. Kontrovers diskutiert hat sie insbesondere die Einschätzungen zur Verfassungsmässigkeit der bisherigen Beschlüsse. Die Kommission hat die erarbeiteten Berichte veröffentlicht. In der Detailberatung ist die SGK-N nun mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Mit Anpassungen in einigen Punkten möchte die Kommission die Umsetzungsvorlage jedoch auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung beschränken.

Nach der SGK-N soll Tabakwerbung im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften, welche mehrheitlich über Abonnemente verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 95% aus Erwachsenen besteht, erlaubt bleiben (Art. 18 Abs. 1 Bst. a; mit 14 zu 10 Stimmen). Auch beschloss die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, zusätzlich Hinweise auf Verkaufsförderung und Sponsoring von den Werbeeinschränkungen auszunehmen (Art. 18 Abs. 1 und 2).

Der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, soll nach dem Willen der Kommission nicht verboten werden (Art. 19 Abs. 1 Bst. c). Sie folgt in diesem Punkt mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Beschluss des Ständerates. Die vom Ständerat beschlossene Ausnahme bei der direkten, persönlichen Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos lehnt die Kommission jedoch mit 13 zu 12 Stimmen ab (Art. 19 Abs. 2 Bst. b). Wie der Bundesrat will sie solche Verkaufsförderung nur an Orten zulassen, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Mit jeweils 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission weiter die Formulierungen des Ständerates zur Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten (Art. 18 Abs. 1 Bst. e) sowie zum Sponsoring von Veranstaltungen, die von Minderjährigen besucht werden können (Art. 20 Abs. 1 Bst. b), präzisiert, um die Rechtssicherheit zu stärken.

Für die Beratung im Nationalrat wurden verschiedene Minderheitsanträge eingereicht. Die Vorlage ist bereit für die Frühjahrssession.

Digitalisierung des Gesundhe​itswesens vorantreiben

Mit 17 zu 8 Stimmen ist die Kommission auf den Verpflichtungskredit für das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté; 23.076) eingetreten. Mit dem grossangelegten Programm sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren die Behandlungsqualität, die Effizienz und Transparenz des Gesundheitssystems sowie die Patientensicherheit erhöht werden. Die Kommission sieht bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens grossen Handlungsbedarf, die Schweiz sei hier gegenüber anderen Ländern klar im Rückstand. Eine enge Begleitung des Programms durch Bundesrat und Parlament ist für die SGK‑N jedoch zentral. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, und verweist dabei auf eine Reihe gescheiterter Digitalisierungsprojekte des Bundes. Das Programm führe zu Doppelspurigkeiten, konkurrenziere die privaten Akteure und weise weder eine klare Struktur noch eine ausreichende Priorisierung auf. Vor dem Eintreten hatte die Kommission umfassende Anhörungen der betroffenen Kreise sowie von Vertretungen aus Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt. Die Kommission plant, die Vorlage auf der Grundlage von zusätzlichen Abklärungen an ihrer nächsten Sitzung im Detail zu beraten.

Antragspr​​ozess beim Erwerbsersatzes soll digitalisiert werden

Die Kommission ist mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Digitalisierung, 23.067) eingetreten. Ziel dieser Änderung ist es, in der Schweiz ein standardisiertes Informatiksystem einzuführen, mit dem Dienstleistende ihren Anspruch auf Erwerbsersatz online geltend machen können und der Bearbeitungsprozess automatisiert wird. Der Bundesrat will das Verfahren so effizienter und zuverlässiger machen. Die Kommission hat zudem die Verwaltung beauftragt, aufzuzeigen, welche Mehraufwand und welche Einsparungen diese Vorlage für die verschiedenen Beteiligten mit sich bringt. Sie wird ihre Beratung nach Kenntnisnahme dieser Präzisierungen an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Keine neuen Alter​skinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge

Die Kommission hat mit 16 zu 9 Stimmen eine Motion eingereicht, mit der sie den Bundesrat beauftragen will, die Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge im Grundsatz abzuschaffen (Mo. 24.3004). Diese Änderung soll nur für neue Renten gelten; Hinterlassenenrenten und Kinderrenten bei Invalidität sowie deren weitere Auszahlung im AHV-Alter sollen nicht angetastet werden. AHV-Rentnerinnen und Rentner, die Kinder haben und deshalb zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, sollen im Gegenzug über die Ergänzungsleistungen zusätzlich unterstützt werden. Mit dieser Änderung will die Kommissionsmehrheit gezielt Diskriminierungen beseitigen. So erhalten heute vornehmlich Rentner Kinderrenten und zwar unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Damit sind sie gegenüber Rentnerinnen und Familien im erwerbstätigen Alter bessergestellt.

Weitere G​​eschäfte

Die Kommission will sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform frei wählen können und entsprechende ambulante Unterstützung erhalten. Sie hat mit 23 zu 2 Stimmen eine Kommissionsmotion (24.3003) beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) dahingehend zu ändern, dass die Leistungen auf die Bedürfnisse und Wünsche der betreffenden Personen ausgerichtet sind und bestehende Fehlanreize beseitigt werden. Die Vorlage soll insgesamt kostenneutral sein, indem die aktuell in stationäre Wohnlösungen investierten Ressourcen vermehrt für offener ausgestaltete, ambulante Lösungen eingesetzt werden.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Mo. Müller Damian. Finanzierung der Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitswesen (23.3673) abzulehnen. Eine entsprechende Änderung des KVG würde den Leistungskatalog der OKP erweitern und so zu einer Prämienerhöhung führen.

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Prelicz-Huber. Zahnbehandlungen erschwinglich machen (22.487) keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass das Initiativanliegen schwer zu finanzieren wäre und das Auftreten von Zahnerkrankungen durch Prävention bereits erheblich gesenkt werden kann.

Die Kommission beantragt einstimmig, der Kt. Iv. SO. Cannabis-Legalisierung (22.317) keine Folge zu geben und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Sie weist darauf hin, dass sie eine Subkommission eingesetzt hat, um eine neue Regulierung von Cannabis zu rekreativen Zwecken auszuarbeiten.

Die Kommission tagte vom 18. bis 19. Januar 2024 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Barbara Gysi (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.