Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) unterstützt Vorlagen des Bundesrates, welche die Digitalisierung in der ersten Säule und rund um die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten vorantreiben. Sie ist auf das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen eingetreten, welches die Grundlagen für eine digitale Anlaufstelle für die AHV und die weiteren Versicherungen der ersten Säule schaffen soll. Ebenso eingetreten ist sie auf die Teilrevision des Heilmittelgesetzes, die neben digitalen Rezepten und Medikationsplänen auch wichtige technologische Fortschritte im Gesetz verankern soll.

Die Kommission ist mit 16 zu 8 Stimmen auf den Entwurf für ein Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS; 25.075) eingetreten. Mit diesem neuen Gesetz will der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für eine digitale Plattform für die Sozialversicherungen der 1. Säule und die Familienzulagen schaffen. Diese Plattform soll eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation zwischen Versicherten, Sozialversicherungen und weiteren Akteuren ermöglichen. Die Versicherten sollen künftig einfach überprüfen können, welche AHV-Beiträge bereits einbezahlt worden sind und auf welche Leistungen der 1. Säule sie Anspruch haben, und zudem ihre Anliegen elektronisch einreichen können. Gleichzeitig sieht der Bundesrat vor, die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) auf die Kranken-, Unfall-, Militär- und Arbeitslosenversicherung auszuweiten. Für die versicherten Personen soll die elektronische Kommunikation freiwillig bleiben.

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage mit Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern der Durchführungsstellen, der betroffenen Versicherer, der Sozialpartner sowie des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) aufgenommen. Die Kommission begrüsst, dass das Verwaltungsverfahren der 1. Säule und der weiteren Sozialversicherungen digitalisiert werden soll. Die Schaffung einer digitalen Anlaufstelle für die Verarbeitung von Informationen und Daten im Zusammenhang mit der 1. Säule ist vor dem Hintergrund des digitalen Wandels ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen und sicheren digitalen Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Institutionen. In den Augen der Kommission ist für den Erfolg der Vorlage aber von zentraler Bedeutung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Bundesverwaltung und den Durchführungsstellen bei der Ausgestaltung und der Umsetzung des neuen Gesetzes gut funktioniert. Dabei ist namentlich sicherzustellen, dass der Föderalismus gewahrt bleibt und sich an der derzeitigen Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Akteuren nichts ändert. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, in diesem Sinne verschiedene Fragen zu klären. Sie wird die Beratung der Vorlage im nächsten Quartal fortsetzen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da sie eine übermässige Zentralisierung befürchtet.

Digitalisierung, Versorgungsqualität und Medikationssicherheit im Heilmittelgesetz verbessern

Ohne Gegenantrag ist die Kommission auf die Teilrevision des Heilmittelgesetzes (HMG; 25.074) eingetreten. Mit dieser Vorlage wird die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung durch verschiedene Massnahmen vorangetrieben. So sieht der Bundesrat vor, dass Rezepte für Arzneimittel künftig grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Weiter wird ein obligatorischer elektronischer Medikationsplan für Patientinnen und Patienten eingeführt. Damit sollen der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen verbessert, Fehler reduziert und Wechselwirkungen zwischen Medikamenten frühzeitig erkannt werden. In der Pädiatrie werden Spitäler verpflichtet, elektronische Systeme zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen zu nutzen. Alle drei Massnahmen tragen zu einer Erhöhung der Medikationssicherheit bei. Mit der Teilrevision soll weiter der Zugang zu neuartigen Therapien für Mensch und Tier verbessert und den EU-Regulierungen angeglichen werden.

Zum Auftakt der Beratungen hat die Kommission Vertretungen der Leistungserbringer, Krankenversicherer sowie der Patientinnen und Patienten angehört. Die SGK-N begrüsst die Vorlage, welche die Digitalisierung fördert, Chance für einen besseren und rascheren Zugang zu innovativen Therapien bietet und die Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln erhöht. Sie betont, dass die geplanten Digitalisierungsmassnahmen gut auf die laufenden Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen, wie DigiSanté und das elektronische Patientendossier, abgestimmt und Doppelspurigkeiten vermieden werden müssen. Ebenso müssen Prinzipien wie Once-Only bei der Datenerfassung konsequent umgesetzt und internationale Standards genutzt werden. Vor dem Hintergrund der Versorgungsengpässe bei Human- und Tierarzneimitteln sollen Meldesysteme praxisnah ausgestaltet und Massnahmen bei der Zulassung geprüft werden. Die Kommission hat die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt und wird sich in der Detailberatung im nächsten Quartal vertieft mit den unterschiedlichen Aspekten der Revision befassen.

BGAP: Kommission verlangt vor Weiterberatung genauere Kostenschätzungen

Die Kommission hat die Detailberatung des Entwurfs für ein Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP, 25.054, Entwurf 1) aufgenommen. Der Bundesrat schlägt mit dem BGAP verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege vor, die darauf abzielen, die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern und die Zahl der vorzeitigen Berufsausstiege zu verringern.

Die Kommission möchte genauere Informationen über die Ziele und den Geltungsbereich des Gesetzes erhalten und insbesondere erfahren, inwieweit das Gesetz für pflegende Angehörige gelten soll, die bei einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause angestellt sind. Es sei namentlich festzulegen, welche Bestimmungen des BGAP bei dieser Kategorie von Beschäftigten Anwendung finden sollen.

Die Kommission will zu den konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erst Stellung nehmen, wenn sie über genauere Schätzungen der damit verbundenen Mehrkosten verfügt. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, diesen Aspekt zu vertiefen und mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, die Beratung bis zum Vorliegen dieser Informationen auszusetzen. Die Kommission wird die Beratung des BGAP im nächsten Quartal fortsetzen.

Anpassung der Erwerbsersatzordnung bereit für die Wintersession

Die Kommission hat die Vorlage zur Modernisierung und Harmonisierung der Erwerbsersatzordnung (EO; 25.039) mit 13 zu 11 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. An ihrer letzten Sitzung hatte sie beschlossen, die zeitliche Begrenzung der Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen oder der Mutter aufzuheben (Art. 16c Abs. 3 E-EOG). Eine Folge dieser Anpassung wäre eine potenziell unbegrenzte Dauer des Kündigungsschutzes im Mutterschaftsurlaub. Die Kommission hat ihren Antrag daher mit 13 zu 11 Stimmen dahingehend ergänzt, dass der Kündigungsschutz um maximal 12 Wochen verlängert werden kann (Art. 336c Abs. 1 Bst. cbis OR). Mit einem solchen Kündigungsschutz von maximal 26 Wochen werden 94 Prozent der längeren Spitalaufenthalte von Neugeborenen abgedeckt.
Die Vorlage ist damit bereit für die Wintersession.

Weitere Geschäfte

Die Kommission ist auf den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Argentinien über Soziale Sicherheit (25.048) eingetreten und beantragt diesen dem Nationalrat in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 8 Stimmen zur Annahme. Damit folgt sie dem Ständerat, der den Bundesbeschluss in der Herbstsession angenommen hat. Mit dem Abkommen sollen die Sozialversicherungssysteme der beiden Länder koordiniert werden.

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, die Frist der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) um ein Jahr bis zur Sommersession 2027 zu verlängern. Da der Nationalrat die Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) in der vergangenen Herbstsession zu einem indirekten Gegenvorschlag erweitert und in der Gesamtabstimmung angenommen hatte, ist die Bedingung für die Fristverlängerung erfüllt.

Die Kommission liess sich von Vertretern aus Wissenschaft und Praxis über mögliche Lösungen zur Umsetzung der pa. Iv. Kamerzin «Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen» (23.448) informieren. Sie wird ihre Diskussionen über das weitere Vorgehen voraussichtlich im ersten Quartal 2026 weiterführen, nachdem zusätzliche Erkenntnisse aus den Diskussionen anlässlich des Weissenstein Symposiums vorliegen. Dort werden sich Anfang 2026 Fachpersonen aus verschiedenen Disziplinen und Vertretungen der Verwaltung und der Politik zu einer neuen Regelung der Bemessung des Invaliditätsgrads austauschen.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Sollberger «Anpassung der Bauarbeitenverordnung hinsichtlich der Notwendigkeit zur Einreichung eines Gesundheits- und Sicherheitsschutzkonzeptes» (22.4199) in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den ersten Punkt der Mo. Poggia «Spitalzusatzversicherung. Freie Wahl der Versicherten gewährleisten» (24.3919) abzulehnen. Sie erwartet einen hohen administrativen Aufwand bei wenig Nutzen für die meisten Versicherten, wenn die Versicherer stets informieren müssten, sobald ein Spital von der Liste der anerkannten Spitäler gestrichen wird. Den zweiten Punkt der Motion hatte der Ständerat bereits in der Sommersession abgelehnt.

Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission beschlossen, ihre Motion «Qualität sichern, Kosten sparen. Raschere Fallbeurteilung von psychologischen Psychotherapien» (25.3533) zurückzuziehen. Sie wird das Thema im Frühjahr 2026 erneut vertiefen, sobald die angekündigte Evaluation der Einführung des Anordnungsmodells in der psychologischen Psychotherapie vorliegt.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Frist zur Umsetzung der Mo. Müller Damian «Die Eliminierung von Hepatitis gehört in ein nationales Programm zu sexuell und durch Blut übertragbaren Infektionskrankheiten» (19.3743) um ein Jahr zu verlängern.

Die Kommission liess sich im Rahmen der jährlichen Berichterstattung durch die Stiftung für Gesundheitsförderung über deren Tätigkeiten und Geschäftsbericht des Jahres 2024 informieren.

Die Kommission tagte am 30. und 31. Oktober 2025 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Barbara Gysi (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.