Im Bestreben die Kosten im Gesundheitswesen im Griff zu behalten und den Fachkräftemangel nicht zu verschärfen, beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) eine deutliche Überarbeitung der zweiten Umsetzungsetappe der Pflegeinitiative. Die Mehrkosten, die das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege verursacht, werden sich in den Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen niederschlagen. Die Kommission sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die Kantone und der Bund bis zur Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS) eine Übergangsfinanzierung sicherstellen.

Bevor die Kommission ihre Arbeiten aufnahm, gedachte sie der Opfer und Verletzten der Brandkatastrophe von Crans-Montana und sprach ihr tiefstes Mitgefühl aus. Sie dankt den Rettungskräften und dem Gesundheitspersonal sowie allen weiteren Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz.

Die Kommission hat die Detailberatung des Entwurfs für ein Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP, 25.054, Entwurf 1) fortgesetzt. Sie ist der Ansicht, dass die verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die der Bundesrat vorschlägt, einen unverhältnismässigen Eingriff in die Arbeitsverhältnisse darstellen und zu hohen Kosten führen. Der erforderliche zusätzliche Personalbedarf könnte den Fachkräftemangel weiter verschärfen. Eine schlankere gesetzliche Regelung würde den Sozialpartnern und Unternehmen den nötigen Handlungsspielraum bieten, um mit den Arbeitnehmenden flexible Lösungen zu vereinbaren, die über das Gesetz hinausgehen. Die Kommission beantragt Änderungen an den folgenden Massnahmen im Entwurf des Bundesrates:

  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Ausgleich von Überzeit (Art. 5): Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, am Status quo, also an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden, festzuhalten. Der Bundesrat schlägt eine Senkung auf 45 Stunden vor. Die Kommission beantragt zudem mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Bestimmung über den Ausgleich der Überzeit (Abs. 2) zu streichen.
  • Wöchentliche Normalarbeitszeit (Art. 6): Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, die wöchentliche Normalarbeitszeit auf maximal 42 Stunden festzulegen, ohne dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, diesen Höchstwert auf bis zu 40 Stunden zu senken.
  • Ausgleich von Überstunden (Art. 7): Die Kommission spricht sich mit 16 zu 9 Stimmen dafür aus, dass Überstunden durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer oder mit dem Normallohn plus einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent ausgeglichen werden müssen. Sie übernimmt somit die Elemente des Bundesrates, streicht aber den Vorrang des Ausgleichs durch Freizeit.
  • Ausgleich der Sonn- und Feiertagsarbeit (Art. 9): Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonn- und Feiertagsarbeit zusätzlich zur Ersatzruhe einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent (statt 50 Prozent).
  • Anrechnung und Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdienst (Art. 12): Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, den Bundesrat lediglich zu ermächtigen, den Ausgleich dieser Dienste festzulegen und nicht, inwieweit diese als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen sind.
  • Ankündigung von Dienstplänen und Bereitschafts- und Pikettdiensten (Art. 13): Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, dass der Anspruch auf einen Ausgleich für Abweichungen gilt, die weniger als vier Wochen vor dem zu leistenden Einsatz angekündigt werden (und nicht weniger als zwei wie vom Bundesrat vorgeschlagen). Zudem beantragt sie mit 15 zu 10 Stimmen, als Wert für den zeitlichen oder finanziellen Ausgleich mindestens 25 Prozent festzulegen und nicht 25 bis 50 Prozent.

Ferner ist die Kommission der Auffassung, dass die Regelungen so weit möglich direkt im Gesetz zu verankern sind. Sie beantragt deshalb an mehreren Stellen, die Kompetenzdelegation an den Bundesrat zu streichen (Art. 5 Abs. 3; Art. 6 Abs. 2; Art. 7 Abs. 4; Art. 9 Abs. 3; Art. 13 Abs. 3 und 4). Zahlreiche Anträge, die grosszügigere Regelungen fordern, an der Version des Bundesrates festhalten möchten oder die Massnahmen des BGAP weiter abschwächen wollen, gehen als Minderheitsanträge in den Rat.

Bei der Pflicht der Sozialpartner, Gespräche über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu führen und Gesamtarbeitsverträge zu verhandeln (Art. 17), folgt die Kommission dem Entwurf des Bundesrates. Die Möglichkeit der Sozialpartner, unter gewissen Voraussetzungen zuungunsten der Arbeitnehmenden von den Bestimmungen des BGAP abzuweichen, hat sie mit 17 zu 8 Stimmen gutgeheissen (Art. 16 Abs. 2).

Nach der Prüfung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten hat sich die Kommission für eine Lösung ausgesprochen, die sie als ausgewogen und mehrheitsfähig erachtet. Die durch das BGAP verursachten Mehrkosten sollen sich grundsätzlich und langfristig in den Tarifen für stationäre und ambulante Behandlungen niederschlagen. Allerdings möchte die Kommission durch Übergangsbestimmungen die Finanzierung bis zur Einführung von EFAS sicherstellen. Die zusätzlichen Kosten im stationären Bereich sollen prospektiv auf der Grundlage von Schätzungen berücksichtigt werden, um Finanzierungslücken zu vermeiden. Zudem sollen die Mehrkosten im Bereich der Pflege zu Hause sowie der Pflege in Alters- und Pflegeheimen bis zur Aufnahme dieser Leistungen in EFAS zu gleichen Teilen von den Kantonen und vom Bund getragen werden.

Die Kommission hat dieses Konzept mit 13 zu 10 Stimmen dem Vorschlag des Bundesrates vorgezogen, gemäss dem die Mehrkosten allein über die bestehenden Finanzierungssysteme finanziert werden sollen. Zwei Minderheiten beantragen, die Mehrkosten über Steuereinnahmen zu finanzieren: über eine Erhöhung des Kantonsbeitrags im Rahmen der EFAS oder über gemeinwirtschaftliche Leistungen.

Die Kommission möchte ihre Beratungen an ihrer nächsten Sitzung abschliessen, damit das Geschäft in der Frühjahrssession im Rat behandelt werden kann.

Stärkung von Digitalisierung, Sicherheit und Versorgung im Heilmittelrecht

Die Kommission hat ihre Beratung der Revision 3a des Heilmittelgesetzes (25.074) fortgesetzt, nachdem sie an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten war. Neu sollen Arzneimittelrezepte und Medikationspläne grundsätzlich elektronisch erstellt und genutzt werden. Die Kommission begrüsst die Nutzung elektronischer Systeme bei der Verschreibung, Abgabe und Verwendung von Heilmitteln explizit, zumal damit auch Grundlagen für das Elektronische Gesundheitsdossier geschaffen werden. Mit jeweils 16 zu 8 Stimmen lehnt sie es ab, elektronische Lösungen bei Rezepten und Medikationsplänen freiwillig zu belassen und betont, dass Patientinnen und Patienten jederzeit einen Ausdruck in Papierform verlangen können (Art. 26 und 26a).

Die SGK-N unterstützt weiter die Verwendung von elektronischen Systemen zur Entscheidunterstützung gemäss Entwurf des Bundesrates, insbesondere bei Arzneimitteldosierungen in der Pädiatrie (Art. 26b). Sie betont, dass solche Systeme die Medikationssicherheit auch für weitere Bevölkerungsgruppen verbessern können. Die Kommission hat daher mit 17 zu 8 Stimmen das Postulat «Arzneimittelsicherheit für Schwangere und Stillende verbessern» (26.3001) eingereicht, um entsprechende Grundlagen erarbeiten zu lassen. Eine obligatorische finanzielle Unterstützung des Bundes für Datenbanken wie SwissPedDose lehnt die Kommission allerdings mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab, da bereits genügend entsprechende Angebote bestünden (Art. 67a).

Mit 14 zu 7 Stimmen neu aufgenommen hat die Kommission eine Bestimmung zur Sicherstellung der Versorgung mit Tierarzneimitteln. So sollen die Anforderungen an die Herstellung, Qualitätssicherung und Aufsicht risikoabhängig festgelegt werden. Bei Verfügbarkeitsengpässen sollen Tierarzneimittel auf Basis einer Bewilligung in EU- und EFTA-Ländern auch in der Schweiz vertrieben werden dürfen, ebenso bei seltenen Krankheiten seltener Tierarten (neuer Art. 14b).

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission zudem, die Konsultation der betroffenen Kreise bei Entscheiden, wann eine Zulassung für die Gewinnung, Herstellung und Anwendung nicht standardisierbarer Arzneimittel nötig ist, explizit im Gesetz festzuschreiben (Art. 9 und 9d). Damit soll der Stärkung der Apotheken bei der Abgabe von insbesondere nicht standardisierbaren Arzneimitteln Rechnung getragen werden.

Um die Nachbeobachtung bei neuartigen Therapien zu stärken, beantragt die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, das Führen von entsprechenden Registern als verbindlich zu erklären. Zudem soll die Pflicht zur systematischen Nachbeobachtung auf weitere Arzneimittel ausgedehnt werden können (Art. 59a).

Die Kommission hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt und wird ihre Beratungen nach Vorliegen dieser Informationen an der nächsten Sitzung abschliessen.

Gezielte Anpassungen in der beruflichen Vorsorge

Die SGK-N hat mit jeweils 17 zu 8 Stimmen die Ausarbeitung zweier Kommissionsinitiativen im Bereich der beruflichen Vorsorge (26.400, 26.401) beschlossen. Eine erste sieht vor, die Altersgutschriften neu zu gliedern. Aktuell gelten vier nach Alterskategorie gestaffelte Gutschriftensätze. Die Kommission will diese auf zwei Beitragssätze reduzieren. Damit sollen die Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt und deren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden. Eine zweite Initiative zielt darauf ab, den Sparbeginn in der 2. Säule vom 25. auf den 20. Geburtstag vorzuverlegen und so ein längeres Sparen zu ermöglichen. Die Kommission nimmt damit nach der 2024 vom Volk abgelehnten BVG-Reform 21 die Diskussion zu einzelnen Elementen wieder auf. Als nächstes wird die Schwesterkommission darüber entscheiden, ob sie den Kommissionsinitiativen zustimmt.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen, die pa. Iv. Humbel «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» (16.419) abzuschreiben. Nachdem ihr Vorentwurf in der Vernehmlassung auf grosse Kritik gestossen war, hat sie im April 2025 die Verwaltung beauftragt, an einem runden Tisch mit den beteiligten Akteuren eine mehrheitsfähige Lösung zu suchen. Alle betroffenen Organisationen halten den vorgeschlagenen Systemwechsel jedoch für nicht umsetzbar. Da die Kommission weiterhin Handlungsbedarf sieht, hat sie die Verwaltung beauftragt, ihr mögliche Anpassungen des aktuellen Systems sowie das daraus resultierende Einsparpotenzial aufzuzeigen, gerade was hochpreisige, kaum vergleichbare Mittel und Gegenstände betrifft. Eine Minderheit will an der parlamentarischen Initiative festhalten.

Die Kommission beantragt mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Mo. Engler «Verbindliche Massnahmen bei übermässigem Kostenwachstum auch bei den ‘Amtstarifen’ im KVG» (25.3637) anzunehmen. Mit der Motion soll der Bund explizit zu einem datenbasierten Kostenmonitoring der von ihm in den Bereichen der Medikamente, Laboranalysen sowie Hilfsmittel und Gegenstände festgesetzten Tarife verpflichtet werden. Bei Tarifen, die direkt zwischen Krankenkassen und Leistungserbringen verhandelt werden, kennt das KVG seit 2024 eine Pflicht zur Überwachung der Kostenentwicklung.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, die Mo. Müller Damian «Massnahmen zur Schuldentilgung der IV gegenüber der AHV» (25.3713) mit Änderung anzunehmen. Die Motion sieht eine Rückzahlung der IV-Schuld an die AHV im Umfang von 10 Milliarden Franken bis spätestens 2045 vor. Die Kommission spricht sich jedoch explizit auch für Massnahmen auf der Einnahmeseite aus – unter der Bedingung, dass die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge nicht erhöht werden.

Die Kommission hat sich den Bericht des Bundesrates zu Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der OKP erläutern lassen. Sie ist besorgt über die stark ansteigenden Kosten in diesem Bereich und stört sich daran, dass sich ein Geschäftsmodell etabliert hat, mit welchem Gewinne zulasten der Prämienzahlerinnen und -zahler erzielt werden dürften. Das Parlament hat denn auch in der vergangenen Wintersession eine Motion an den Bundesrat überwiesen, die diesen beauftragt, die Pflege durch Angehörige strikter zu regeln. Bevor die Kommission über den weiteren Handlungsbedarf entscheidet, will sie einen Überblick über die Massnahmen gewinnen, die Leistungserbringer, Versicherer, Kantone und der Bund seit der Publikation des Berichts ergriffen haben. Sie wird sich deshalb Mitte April erneut mit dem Thema befassen.

Die Kommission hat sich den Bericht des Bundesrates zum Po. Nantermod «Welche Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse von Ärztinnen und Ärzten?» (22.3196) vorstellen lassen. Sie hat mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen, die Mo. «Massnahmen gegen Gefälligkeits‑ und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen» (26.3002) einzureichen.

Die Kommission tagte am 8. und 9. Januar 2026 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Regine Sauter (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.