Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat einer Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission ihre Zustimmung gegeben, welche die heutige Regelung der Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte in Form eines dringlichen Bundesgesetzes um weitere drei Jahre verlängern will.

​Mit 8 zu 3 Stimmen und 1 Enthaltung stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates der Pa. Iv. SGK-NR. Verlängerung von Art. 55 a KVG (16.401 n) zu. Nachdem in der vergangenen Wintersession die Vorlage 15.020 KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs im Nationalrat in der Schlussabstimmung knapp und überraschend abgelehnt wurde, soll mit der Initiative doch noch verhindert werden, dass nach dem Auslaufen der heutigen Regelung am 30. Juni 2016 eine Regulierungslücke entsteht, die – wie die letzte Erfahrung gezeigt hat – eine starke Zunahme vor allem von Spezialärztinnen und –ärzten aus dem Ausland in den Grenzkantonen bewirkte. Heute können die Kantone die Neuzulassung von Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen. Kein Bedürfnisnachweis notwendig ist für Ärztinnen und Ärzte, die mindestens drei Jahre an einem schweizerischen Spital gearbeitet haben.

Das neue Zeitfenster, das die befristete Verlängerung der heutigen Regelung eröffnet, muss zwingend genutzt werden, um eine alternative Regelung der Zulassungssteuerung zu erarbeiten und in Kraft zu setzen. Ein entsprechendes Postulat der SGK-SR vom 12. Januar 2016 (16.3000) hat der Bundesrat am 27. Januar 2016 bereits zur Annahme empfohlen. Die SGK-NR ihrerseits hat am 22. Januar 2016 eine Kommissionsmotion mit der gleichen Stossrichtung beschlossen (16.3001 n).

 

Wahlfranchisen

Am 17. August 2015 beschloss der Bundesrat, die Anzahl Wahlfranchisen in der sozialen Krankenversicherung zu reduzieren und zu den anstehenden Änderungen der Verordnung (KVV) Anhörungen durchzuführen. Die SGK-SR liess sich darüber am 3. November 2015 informieren. Angesichts der breiten Opposition in der Kommission beschloss diese, sich noch einmal konsultieren zu lassen, wenn die Ergebnisse der Anhörungen bekannt sind. Diese zeigen eine breite Gegnerschaft gegenüber den Absichten des Bundesrates. Auch wurden verschiedene neue Vorschläge gemacht. Die SGK-SR zeigte sich deshalb befriedigt, dass die Verordnungsrevision ausgesetzt werden soll, um weitere Abklärungen vorzunehmen und allenfalls neue Vorschläge auszuarbeiten. Die Ergebnisse dazu werden für die erste Hälfte 2017 erwartet.

 

Qualität und Wirtschaftlichkeit

Die Kommission hat die Beratung der bundesrätlichen Vorlage KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083 s) aufgenommen. Der Bundesrat will mit seiner Vorlage unter anderem eine solide finanzielle Grundlage für Qualitätsprogramme und –projekte sowie die Entwicklung von Qualitätsindikatoren schaffen. Er schlägt vor, auf den Krankenkassenprämien einen Zuschlag von maximal 0,07 Prozent zu erheben; das entspricht heute 3.50 Franken pro Versicherten und Jahr und würde knapp 20 Millionen Franken einbringen.

Sie hörte dazu die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) und Dachorganisationen der Versicherer, der Patientinnen und Patienten, der Leistungserbringer sowie verschiedene spezialisierte Akteure an, die sich mit der Qualität von medizinischen Leistungen befassen (Stiftung für Patientensicherheit, Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ, QualiCCare, Experte). Im Hinblick auf die Eintretensdebatte, die nach der Frühjahrssession vorgesehen ist, verlangt die Kommission von der Verwaltung zusätzliche Auskünfte. Insbesondere will sie wissen, welche rechtlichen Grundlagen der Bund heute schon hätte, um die vielfältigen Qualitätsanstrengungen stärker zu koordinieren, und wie er die verschiedenen Akteure besser einbinden könnte. Zudem erwartet sie konzeptionelle Vorschläge für ein privatwirtschaftlicher geprägtes Modell.

 

Die Kommission tagte am 2. Februar 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 3. Februar 2016 Parlamentsdienste