Mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der
Pa. Iv. Eder. Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung (16.411) Folge gegeben. Mit der Initiative soll erreicht werden, dass die Krankenversicherer dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) nur Angaben über Gruppen von Versicherten liefern müssen, die keine Rückschlüsse auf individuelle Daten von Versicherten zulassen. In einem nächsten Schritt wird die SGK-NR zu der Initiative Stellung nehmen.
Einstimmig beschloss die Kommission, die Motion «Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone» einzureichen. Sie will den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der Evaluation der neuen Spitalfinanzierung aufzuzeigen, welche Kantone ihre Spitäler in welchem Ausmass in wettbewerbsverzerrender Weise subventioniert haben. Die Kommission nahm damit das Anliegen der
Kt. Iv. BE. Evaluation von KVG-widrigen Wettbewerbsverzerrungen (15.312) auf, die sich damit erübrigt und der die Kommission einstimmig keine Folge gab.
Einstimmig trat die Kommission auf den Entwurf zumAusgleichsfondsgesetz (15.087 s) ein. Der Gesetzesentwurf sieht die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt unter dem Namen Compenswiss vor, welche die Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung (AHV, IV und EO) verwaltet. Diese neue Rechtsform soll es Compenswiss in erster Linie erleichtern, Vermögen der drei Ausgleichsfonds auf dem internationalen Finanzmarkt anzulegen, indem sie als eindeutig identifizierbare Wirtschaftspartnerin auftreten kann. Bevor die Kommission nach der Herbstsession die Detailberatung aufnimmt, erwartet sie von der Verwaltung zusätzliche Informationen – dies insbesondere zur Frage, wo die Schnittstellen zwischen dem Ausgleichsfondsgesetz und der geplanten Revision der Aufsicht über die erste Säule liegen, und wie die Frage einer allfälligen Integration der Zentralen Ausgleichsstelle in Compenswiss zu beurteilen ist. Zu Beginn der Beratungen verschaffte sich die Kommission mit folgenden Anhörungsteilnehmern einen breiten Überblick über das Thema: Compenswiss, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, eine Vertretung der Kantone sowie Eidgenössische Finanzkontrolle.
Gewinnorientierte Spitex soll nicht bessergestellt werden
Mit 12 zu 1 Stimme lehnte die Kommission den Beschluss der SGK-NR ab, der
Pa. Iv. (Joder) Herzog. Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex (14.468) Folge zu geben. Sie will die hauswirtschaftlichen Leistungen der gewinnorientierten Spitex-Organisationen nicht von der Mehrwertsteuerpflicht befreien, da damit neue Abgrenzungsprobleme entstünden. Auch sei nicht klar, ob private Spitex-Anbieter bereit wären, die gleichen Pflichten wie öffentliche Spitex-Organisationen zu übernehmen und zum Beispiel Patienten zu betreuen, die abgelegen wohnen.
Kantone sollen Tarifverträge weiterhin kontrollieren
Die Kommission hat die drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen zur
«Wiederherstellung des Tariffriedens» behandelt. Einstimmig lehnt sie den Beschluss der SGK-NR ab, die den Initiativen Folge gegeben hatte. Mit den Vorstössen der Fraktion RL (15.402 n), von Nationalrat Lorenz Hess
(15.404 n) und Nationalrätin Verena Herzog (15.406 n) soll erreicht werden, dass die Kantonsregierungen und der Bundesrat keine Tarifverträge, Tarifstrukturen und Preise mehr genehmigen oder festsetzen. Die Kommission lehnt dies ab. Die Kantone, die vor allem Behandlungen im Spital und Prämienverbilligungen mit Steuergeldern mitfinanzieren, müssten kontrollieren können, ob die Tarife angemessen seien. Wenn die vielfach kritisierte Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen eingeschränkt werden solle, dann sei viel eher bei ihrer Rolle als Eigentümer von Spitälern anzusetzen als bei ihrer Funktion des demokratisch legitimierten Schiedsrichters. Die Kommission hörte dazu die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren an.
Zufrieden nahm die Kommission zur Kenntnis, dass das Verordnungspaket zum Lebensmittelrecht überarbeitet worden ist und Kompromisse gefunden wurden, die den Anliegen der Wirtschaft und der Konsumentenorganisationen weitgehend genügen.
Die Kommission tagte am 4. / 5. Juli 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.