Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) erwartet, dass der Bundesrat aufgrund einer Gesamtschau entscheidet, welche kostendämpfenden Massnahmen im Gesundheitswesen vorrangig weiterverfolgt werden sollen. Sie verzichtet deshalb darauf, einzelne Massnahmen im Rahmen parlamentarischer Vorstösse voranzutreiben

​Die Kommission liess sich von Bundesrat Alain Berset über den Expertenbericht «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» informieren, den der Bundesrat am 25. Oktober 2017 zur Kenntnis genommen hatte. Sie würdigte den Bericht als gute Basis für weitere Diskussionen und nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat nach eingehender Prüfung der 38 Expertenvorschläge bis im kommenden Frühling entscheiden will, welche neuen Massnahmen vorrangig umgesetzt werden sollen. Dieser umfassenden Auslegeordnung und Prioritätensetzung will die Kommission nicht vorgreifen. Aus diesem Grund lehnte sie es ab, zwei parlamentarischen Initiativen ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zuzustimmen, die in die gleiche Richtung zielen wie zwei von den Experten vorgeschlagene Massnahmen. Sie sprach sich mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gegen die Pa. Iv. SGK-NR. Tarifpflege und Entwicklung (17.401 n) und mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die Pa. Iv. SGK-NR. Steuerung der Kosten im KVG durch die Vertragspartner (17.402 n) aus. Auch zwei Motionen, die eine Eindämmung der Gesundheitskosten zum Ziel haben und auf welche die Experten in ihrem Bericht verwiesen, beantragt die Kommission abzulehnen, um das Vorgehen des Bunderates nicht zu präjudizieren. Jeweils mit 9 zu 4 Stimmen sprach sie sich gegen die Mo. Ettlin. Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Den Kostenanstieg dämpfen durch geeignete Massnahmen zur Kostenbegrenzung (16.3987 s) und die Mo. Ettlin. Einführung einer Vergütungspflicht bei im Ausland freiwillig bezogenen OKP-Leistungen (16.3988 s) aus.

Observationsartikel behandlungsreif für die Wintersession

Die Kommission hat sich zudem mit der Stellungnahme des Bundesrates zur Vorlage «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» (Pa.Iv. SGK-SR 16.479) auseinandergesetzt. Mit 8 zu 5 Stimmen hat die Kommission dabei an ihrem Beschluss festgehalten, dass bei Überwachungen nicht nur wie vom Bundesrat vorgeschlagen Bild- und Tonaufzeichnungen zulässig sind, sondern auch technische Instrumente wie GPS-Peilsender eingesetzt werden können. In Bezug auf die Dauer der Observation übernahm sie einstimmig den Antrag des Bundesrates, wonach der Zeitraum von 6 Monaten, während welchem eine Person an höchstens 30 Tagen überwacht werden darf, um höchstens weitere 6 Monaten verlängert werden kann. Schliesslich beantragt die Kommission direkt auf Gesetzesstufe zu regeln, dass für die Anordnung einer Observation eine Person mit Direktionsfunktion im Bereich Leistungen des Versicherungsträgers zuständig ist.
Die Vorlage wird in der Wintersession vom Ständerat behandelt.

Die Kommission tagte am 13. November 2017 in Bern unter dem Vorsitz von Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.