Schwangere, die in den ersten drei Monaten Komplikationen erleiden, sollen keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen müssen. In diesem Sinne unterstützt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates eine Initiative und zwei Motionen. Zudem will sie dafür sorgen, dass die Krankenversicherer übermässige Reserven abbauen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Standesinitiative des Kantons Genf «Für eine Übernahme der Arztkosten bei Schwangerschaftsabbrüchen vor der dreizehnten Woche» (19.308) Folge gegeben. Sie hatte vorher dazu eine Vertretung des Genfer Grossen Rates angehört. Heute müssen sich Frauen, die während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen eine Fehlgeburt erleiden oder Komplikationen erleben, mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Das ist nicht der Fall für Leistungen, die ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche erbracht werden. Für die Kommission stellt sich in diesem Sinne die Frage der Gleichbehandlung schwangerer Patientinnen. Deshalb beantragt die Kommission, ebenso zwei Motionen anzunehmen, welche verlangen, dass die Kosten vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche vollständig übernommen werden (19.3070 mit 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen; 19.3307 mit 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Die Schwesterkommission muss noch über die Standesinitiative befinden; die zwei Motionen gehen an den Ständerat.

Hohe Reserven der Krankenkassen im Visier

Angesichts der auf 11,3 Milliarden Franken gestiegenen Reserven der Krankenkassen liess sich die Kommission über die Situation und die Berechnung dieser Reserven informieren. Sie begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, mittels einer geplanten Verordnungsänderung stärkere Anreize zu setzen, damit die Krankenkassen übermässige Reserven abbauen. Zurzeit sind mehrere Standesinitiativen hängig, die verbindliche Regeln zur Reduktion übermässiger Reserven sowie einen obligatorischen Ausgleich bei letztlich zu hoch angesetzten Prämien fordern. Die Kommission wird zu diesen Standesinitiativen Anhörungen durchführen und vertieft prüfen, ob eine Gesetzesänderung notwendig ist.

In diesem Zusammenhang beantragt die Kommission mit 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der gegenstandslos gewordenen Standesinitiative 19.309 «Keine Erhöhung der Krankenkassenprämien 2020» keine Folge zu geben.

Weitere Abklärungen zur AHV-Reform

Die Kommission führte die Detailberatung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050 s) weiter. Auf der Basis verschiedener Varianten, die sie von der Verwaltung berechnen liess, diskutierte sie eingehend über mögliche Modelle von Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration von Frauen, die besonders von der geplanten Anhebung ihres Rentenalters betroffen wären. Sie hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt und wird ihre Beratungen zu dieser Vorlage nach der Wintersession 2020 fortsetzen.

Mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt die Kommission die Motion 18.4193 «Selbstmedikation und Kostenreduktion» ab. Die damit vorgeschlagene Änderung der Regeln für Arzneimittel der Kategorie E, die im Detailhandel frei verkäuflich sind, hält sie für nicht zielführend, um die Selbstmedikation zu vereinfachen.

Unter Vorbehalt der Beschlüsse des Nationalrates hat die Kommission den Erlassentwurf zur Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (pa. Iv.20.459) einstimmig angenommen

Die Kommission tagte am 12. November 2020 in Bern unter dem Vorsitz von Paul Rechsteiner (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.