Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) schlägt vor, die 13..AHV-Rente und eine mögliche Aufhebung oder Erhöhung des Ehepaarplafonds mit einem Gesamtkonzept zu finanzieren. Dieses Konzept basiert auf einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer in zwei Schritten, um die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Reform zu gewährleisten. Der Beitrag des Bundes zur AHV wird nicht gekürzt. Bei den Laboranalysen ist die Kommission erneut nicht auf einen Systemwechsel eingetreten. Sie hat auch neue Leistungen der EL gutgeheissen, die das selbstbestimmte Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Zudem hat die Kommission zwei Motionen zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels eingereicht.

Die Kommission hat die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) in der Gesamtabstimmung angenommen. Der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Entwurf 2) hat sie mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen und der Änderung der Bundesverfassung (Entwurf 3) zur Erhöhung der Mehrwertsteuer mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. In der Detailberatung hat die Kommission den Vorschlag des Bundesrates in mehreren Punkten abgeändert: Sie schlägt mit 9 zu 4 Stimmen ein Gesamtfinanzierungskonzept vor, das in zwei Etappen unterteilt ist und sowohl bei den Lohnbeiträgen als auch bei der Mehrwertsteuer Erhöhungen vorsieht.

Die Lohnbeiträge sollen am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden, dies bei gleichzeitiger Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Die tatsächliche Erhöhung würde somit 0,2 Prozentpunkte betragen – jeweils 0,1 Prozentpunkte für die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden.

Die Kommission beantragt parallel dazu, die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um höchstens einen Prozentpunkt anzuheben. Die sofortige erste Erhöhung um einen halben Prozentpunkt soll der Finanzierung der 13. AHV-Rente dienen, mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare finanziert werden.

Im Weiteren möchte die Kommission im Gesetz verankern, dass der AHV-Ausgleichsfonds neu in der Regel nicht unter 80 Prozent statt wie heute nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf. Ist absehbar, dass der AHV-Fonds unter diese kritische Marke fällt, hat der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten. Sollte das Vermögen des Fonds tatsächlich unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, hat der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte vorzunehmen. Der Beitrag des Bundes an den AHV-Fonds bleibt bei 20,2 Prozent.

Die Kommission erachtet dies als ausgewogenen und nachhaltigen Finanzierungsvorschlag, mit dem die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Revision gesichert werden kann. Sie verweist zudem darauf, dass die Mittel für die Finanzierung einer allfälligen Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare auf diese Weise bereits im Gesetz vorgesehen wären.

Der Bundesrat wiederum setzt zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ausschliesslich auf eine fixe Mehrwertsteuererhöhung (um 0,7 Prozentpunkte). Eine Kommissionsminderheit bevorzugt eine Übergangslösung und beantragt deshalb, sich auf eine bis 2030 befristete Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte zu beschränken. Eine andere Minderheit beantragt Nichteintreten. Das Geschäft ist nun bereit für die Behandlung in der Sommersession.

Die Kommission möchte an ihrer nächsten Sitzung ausserdem prüfen, wie die über 9 Milliarden Franken, die durch den Mehrwertsteuer-Prozentpunkt für die Finanzierung des Altersaufbaus der AHV («Demografieprozent») eingenommen wurden und zwischen 1999 und 2019 in die Bundeskasse geflossen sind, dem AHV-Fonds zugeführt werden können.

Laboranalysen: Kommission hält an aktuellem System fest

Die Kommission hält mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen an ihrem Entscheid fest, nicht auf die Änderung desBundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend die Tarife der Analysenliste (24.037) einzutreten. Sie hat sich erneut mit der Vorlage befasst, nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession den Entwurf des Bundesrates mit einer gewichtigen Ergänzung gutgeheissen hatte. Demnach sollen die Tarifpartner neu nicht nur die Tarife der Laboranalysen verhandeln, wie es der Entwurf des Bundesrates vorsieht. Zusätzlich soll der Vertragszwang für die Labore aufgehoben werden, die keine Analysen der Grundversorgung für den Eigenbedarf erstellen. Die Analysen dieser Labore würden nur von der Krankenkasse vergütet, wenn diese einen Zusammenarbeitsvertrag mit ihnen abgeschlossen hat.

Die Kommission lehnt einen Wechsel von behördlich festgelegten zu verhandelten Tarifen ab, da sie Blockaden zwischen den Tarifpartnern befürchtet. Die Erfahrungen in anderen Bereichen zeigten, dass Tarife so nicht rascher aktualisiert werden könnten. Die zusätzlich vom Nationalrat vorgeschlagene Vertragsfreiheit würde das System noch verkomplizieren, ohne medizinisch oder wirtschaftlich einen Mehrwert zu bringen. Gleichzeitig bekräftigt die Kommission, dass es auch im aktuellen System weitere Anstrengungen braucht, um die Kostensteigerungen bei den Laboranalysen einzudämmen. Sie wird daher die zweite Etappe der Überarbeitung der Analysenliste eng weiterverfolgen.

Folgt der Ständerat der Kommission in der Sommersession, ist das Geschäft erledigt. Es liegt kein Minderheitsantrag vor.

Ja zu neuen Ergänzungsleistungen für die Förderung der Betreuung zu Hause

Die Kommission hat den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (24.070) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Dieser Entwurf sieht neue Leistungen für die Betreuung zu Hause und Zusatzbeträge im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) vor, um die Autonomie von älteren Menschen sowie von IV-Beziehenden, die EL erhalten, zu fördern. Die Kommission hatte bereits an ihrer letzten Sitzung – ebenfalls einstimmig – Eintreten beschlossen und die Detailberatung aufgenommen.

Bei den neuen Leistungen für die Hilfe und Betreuung zu Hause (Art. 14a) ist die Kommission wie der Nationalrat der Ansicht, dass die psychosoziale Komponente der Betreuung stärker berücksichtigt werden sollte. Allerdings ist sie der Auffassung, dass dieser Aspekt im Gesetz eindeutiger und verbindlicher zu regeln ist. Sie beantragt deshalb, die Definition des Bundesrates zu übernehmen, zusätzlich aber die Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe in den Leistungskatalog aufzunehmen (7 zu 6 Stimmen) sowie zu präzisieren, dass die Aufzählung der Leistungen nicht abschliessend ist (8 zu 5 Stimmen). Diese Leistungen für die Hilfe und Betreuung zu Hause sollen via monatliche Pauschalen vergütet werden, wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Nationalrat gutgeheissen. Die Kommission folgt ohne Gegenantrag dem Beschluss des Nationalrates, den Kantonen mehr Autonomie beim Festlegen der Pauschalen zu lassen, solange die Summe dieser Pauschalen mindestens 11 160 Franken pro Jahr beträgt.

Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die SGK-S ihrem Rat, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und den Zusatzbetrag im Rahmen der EL für die Miete eines Zimmers für eine Nachtassistenzperson auf 500 Franken pro Monat zu erhöhen (Art. 10 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4). Der Bundesrat sieht einen Betrag von monatlich 285 Franken vor (Stand 2025). Werden mehrere Nachtassistenzpersonen in einem Haushalt benötigt, wird dieser Betrag jedoch auf die Anspruchsberechtigten aufgeteilt (Art. 10 Abs. 1ter Bst. a). Die Kommission folgt hier mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Fassung des Bundesrates.

Beim Zusatzbetrag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung folgt die Kommission dem Beschluss des Nationalrates, wonach bei mehreren Anspruchsberechtigten in einer Wohnung den Betroffenen gemeinsam der doppelte Betrag ausbezahlt wird (Art. 10 Abs. 1 Bst. b Ziff. 3).

Wenn in einem Heim oder Spital lebende EL-Beziehende im Laufe eines Monats versterben, werden bei der EL-Berechnung derzeit nur die von der Einrichtung tatsächlich in Rechnung gestellten Tagestaxen berücksichtigt. Die Kommission schliesst sich diesbezüglich ohne Gegenantrag der Änderung des Nationalrates an, wonach die Kantone die EL des ganzen Monats ausbezahlen können, ohne die vom Heim nicht in Rechnung gestellten Tage abzuziehen (Art. 10 Abs. 2 Bst. a).

Das Geschäft, zu dem insgesamt fünf Minderheitsanträge eingereicht wurden, ist nun bereit für die Sommersession.

Umsetzung der Initiative «Kinder ohne Tabak»: Kommission nähert sich Nationalrat an

Die SGK-S hat sich mit den Differenzen bei der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes (23.049) befasst, mit der die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umgesetzt werden soll. Sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, sich bei der Werbung in Printmedien dem Nationalrat anzuschliessen und Werbung im Innenteil von Presseerzeugnissen, die mehrheitlich über Abonnemente verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht, zu erlauben (Art. 18 Abs. 1 Bst. a). Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie zudem, auch bei der Förderung des Verkaufs von Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen dem Nationalrat zu folgen und im Gesetz zu präzisieren, dass diese Verkaufsförderung nur dann erlaubt ist, wenn sie sich ausschliesslich an Erwachsene richtet (Art. 19 Abs. 2 Bst. b).

Die Kommission hält hingegen an der Differenz bei Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c fest, indem sie beantragt, die Verkaufsförderung durch mobiles Verkaufspersonal nicht zu beschränken. Der Nationalrat will diese Verkaufsförderung an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, nur dann zulassen, wenn sichergestellt ist, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist.

Diese letzten Differenzen werden in der Sommersession bereinigt. Zu jeder Differenz ist ein Minderheitsantrag eingereicht worden.

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Mo. Clivaz Christophe «Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten [Puff Bars]» (23.3109) anzunehmen. Die Kommission zeigt sich besorgt über diese Produkte, die mit relativ niedrigen Preisen sowie attraktiven Geschmacksrichtungen und Designs vor allem Jugendliche ansprechen und diese einem hohen Suchtpotenzial aussetzen. Auch stört sie sich am Wegwerfcharakter dieser Produkte, zumal sie vielfach nicht korrekt entsorgt werden.

Zukunft des Entschädigungsfonds für Asbestopfer sicherstellen

Die Kommission hat den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (24.074) einstimmig in der Gesamtabstimmung angenommen. Zuvor war sie ohne Gegenantrag auf den Entwurf eingetreten, den der Nationalrat schon in der Frühlingssession gutgeheissen hatte. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Suva den Entschädigungsfonds für Asbestopfer mit den Überschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten äufnen können. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission hingegen, das Po. Hurni «Asbest bei berufsbedingten Krebserkrankungen als Ursache in Betracht ziehen, erkennen und besser diagnostizieren» (24.3660) abzulehnen. Sie erachtet es zwar als wichtig, die Prävention und Information in diesem Bereich zu verbessern, sieht in einem weiteren Bericht aber keinen Mehrwert.

Neubeurteilung von IV-Entscheiden, die auf medizinischen Gutachten von Zentren basieren, die von der EKQMB bemängelt wurden

Die Kommission hat sich mit den gravierenden Mängeln in den medizinischen Gutachten für die Invalidenversicherung (IV) befasst, die von der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) festgestellt wurden. Sie beantragt ohne Gegenstimme, die Mo. SGK-N «Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden bei von der EKQMB festgestellten gravierenden Mängeln bei der Begutachtung» (25.3006) anzunehmen. Qualitativ hochwertige medizinische Gutachten stellen die Gleichbehandlung der Versicherten sicher und stärken das Vertrauen in die IV. Die Kommission ist allerdings gegen die Einrichtung von unabhängigen Zentren für die medizinische Begutachtung und lehnt die Mo. Hurni «Für nationale Zentren zur unabhängigen medizinischen Begutachtung» (24.3226) deshalb mit 8 zu 5 Stimmen ab.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Mo. Sollberger «Anpassung der Bauarbeitenverordnung hinsichtlich der Notwendigkeit zur Einreichung eines Gesundheits- und Sicherheitsschutzkonzeptes» (22.4199) in einer abgeänderten Fassung anzunehmen. Die geänderte Motion beauftragt den Bundesrat, vorzusehen, dass für wiederkehrende Arbeiten von geringem Umfang ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes in Form eines Standardkonzepts erstellt werden kann. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für den Bausektor zu reduzieren.

Die Kommission hat zwei Motionen (25.3423, 25.3424) eingereicht, welche die generelle Stossrichtung der Mo. Müller Damian «Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch Attraktivitätssteigerung der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters» (23.3596) aufnehmen. Diese Motion wird im Gegenzug zurückgezogen.

Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der pa. Iv. Kamerzin «Gleichstellung von Witwen und Witwern, sobald das letzte Kind die Volljährigkeit erreicht» (21.511) keine Folge zu geben und damit dem Entscheid des Nationalrates nicht zuzustimmen. Aktuell gilt eine Übergangsregelung, wonach Witwer mit Kindern gleich zu behandeln sind wie Witwen mit Kindern. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament Ende Oktober 2024 eine Anpassung der Hinterlassenenrenten vorgelegt.

Die Kommission hat die Beratung der Mo. Wasserfallen Flavia «Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Lücken schliessen, Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen» (24.3653) aufgenommen und die Verwaltung um zusätzliche Informationen ersucht.

Die Kommission tagte am 3. und 4. April 2025 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.