Die Kommission hat im Rahmen der Differenzbereinigung betreffend die Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine neue Kompromisslösung angenommen. Sie kann den Willen des Nationalrates, die Finanzierung rasch sicherzustellen, nachvollziehen, ist jedoch der Meinung, dass eine befristete MWST-Erhöhung keine langfristigen Perspektiven bietet und den Finanzierungsbedarf nur aufschieben würde. Aus Sicht der Kommission gewährleistet nur eine kombinierte Lösung aus einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der MWST eine ausgewogene und solidarische Finanzierung. Sie stellt allerdings fest, dass die Parameter im Finanzierungsmodell des Ständerates dank der guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten beiden Rechnungsjahren nach unten korrigiert werden können. Die Kompromisslösung umfasst eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der MWST um 0,4 Prozentpunkte (anstatt wie vom Ständerat vorgesehen um 0,4 bzw. 0,5 Prozentpunkte). Angesichts der konjunkturellen Entwicklung verzichtet die Kommission auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung.
In der Absicht, einen Kompromiss zu finden und eine vereinfachte und verständliche Lösung vorzulegen, verzichtet die Kommission zudem darauf, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare im Rahmen der Finanzierung der 13. AHV-Rente zu regeln. Die Kommission beantragt daher, den Entwurf 3 (Verfassungsänderung) aufzuteilen, indem die ursprünglich vom Ständerat beschlossene zweite Etappe der MWST-Erhöhung gestrichen und in eine separate Vorlage ausgelagert wird. Sie beabsichtigt, diesen Aspekt im Rahmen der Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) zu behandeln, welche der Nationalrat zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative ausgestaltet hat. Die SGK-S wird die Beratungen zu dieser umfangreichen Vorlage im nächsten Quartal fortsetzen.
Ausserdem bewegt sich die Kommission bei den Reserven des AHV-Ausgleichsfonds auf den Nationalrat zu und beantragt den Beibehalt der gesetzlichen Bestimmung, wonach der Stand des Fonds nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf. Der Ständerat hatte zuvor beschlossen, diesen Zielwert auf 80 Prozent zu senken. Die SGK-S hält jedoch am Entscheid des Ständerates, einen Interventionsmechanismus einzuführen, fest. Sollte der Fonds dauerhaft unter diese kritische Marke von 100 Prozent einer Jahresausgabe fallen, hat der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten. Sollte der Fonds anschliessend unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, hat der Bundesrat automatisch eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte vorzunehmen.
Eine Minderheit will die 13. AHV-Rente wie der Nationalrat ausschliesslich durch eine befristete MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte finanzieren. Sie beantragt allerdings, diese Erhöhung nicht wie vom Nationalrat beschlossen bis Ende 2030, sondern bis Ende 2033 zu befristen.
Die Kommission beantragt mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen und den Entwurf 2 mit dem Entwurf 3 zu verknüpfen, so dass die Beitragserhöhung (Änderung AHVG, Entwurf 2) nur in Kraft treten kann, wenn die MWST-Erhöhung (Verfassungsänderung, Entwurf 3) in der Volksabstimmung angenommen wird.
Die Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente kommen in der Frühjahrssession in den Ständerat.
Weitere Geschäfte
Die SGK-S hat sich ein erstes Mal mit der Umsetzung der Kt. Iv.GE «Kantone sollen einen Elternurlaub einführen dürfen» (24.301) und der Kt. Iv.JU «Elternzeit. Für eine Lösung auf Bundesebene» (24.310) befasst und sich dazu mit einer Vertretung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) ausgetauscht. Sie hat einstimmig beschlossen, die Einreichung der Familienzeit-Initiative abzuwarten, bevor sie sich erneut mit dem Thema befassen wird.
In diesem Zusammenhang beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, der Kt. Iv. NE «Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene» (25.300) aus formalen Gründen keine Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass sie bereits an der Umsetzung der beiden oben genannten Standesinitiativen gleicher Stossrichtung arbeite; eine weitere Initiative sei daher unnötig.
Die Kommission tagte am 19. Februar 2026 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.