Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die SiK-N gegen die Einreichung einer Kommissionsmotion ausgesprochen. Mit dieser Motion hätte der Bundesrat beauftragt werden sollen, „eine Verordnung auszuarbeiten, die den Export von Kriegsmaterial in Länder, welche in den Jemen-Krieg verwickelt sind, verbietet und den Export von besonderen militärischen Gütern und Dual-Use-Gütern erschwert".
Die Mehrheit der Kommission unterstreicht, dass die schweizerische Gesetzgebung und Bewilligungspraxis für Rüstungsausfuhren im internationalen Vergleich äusserst streng sind. Die in der Gesetzgebung enthaltenen Kriterien erlauben es dem Bundesrat, in jedem Einzelfall eine Risikoanalyse vorzunehmen und angemessen zu entscheiden. Diese Entscheide werden sorgfältig vorbereitet und gefällt; die Praxis hat sich bewährt. Pauschale Ausfuhrverbote erachtet die Mehrheit als unverhältnismässig und unvereinbar mit dem aussenpolitischen Grundprinzip der Universalität. Ein generelles Exportembargo ist nur dann angezeigt, wenn Sanktionen durchzusetzen sind, die von der UNO, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Das ist im Jemen-Konflikt nicht der Fall. Zudem betont die Mehrheit, dass eine gesamtheitliche Beurteilung auch wirtschaftliche und sicherheitspolitische Erwägungen umfassen muss. So gilt es namentlich eine gewisse Autonomie für die Schweizer Armee bei der Beschaffung von Rüstungsgütern sicherzustellen. Dazu braucht es eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angemessene industrielle Kapazität im eigenen Land. Angesichts der geringen Nachfrage auf dem nationalen Markt ist die Schweizer Sicherheitsindustrie auf Exportmöglichkeiten angewiesen. Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, langfristig geschlossene Verträge einhalten zu können, um weiterhin glaubwürdig zu bleiben.
Eine Minderheit erachtet es auf Grund der seit Anfang 2016 angespannten Situation zwischen Saudi-Arabien und dem Iran als zwingend, auf den Export von Rüstungsgütern in die Region zu verzichten. Eine militärische Eskalation hätte auch für die Schweiz nicht voraussehbare Folgen bezüglich wirtschaftlichen Beziehungen, der Situation von Menschen auf der Flucht und der globalen Sicherheitslage. Die neutrale Schweiz müsse bei Rüstungsausfuhren zurückhaltender sein als andere Staaten, nicht zuletzt auch um ihre Glaubwürdigkeit zur Erbringung guter Dienste nicht zu gefährden. Angesichts des bewaffneten Konfliktes in Jemen ist – gemäss Minderheit – eine einzelfallweise Beurteilung nicht mehr angebracht.
Nein zu Militärausgaben in Höhe von mindestens 1,2 Prozent des BIP
Die Kommission lehnt mit 14 zu 8 Stimmen das Anliegen der Standesinitiative 15.307 des Kantons Bern ab, wonach in der Bundesverfassung festgeschrieben werden soll, dass die Militärausgaben in den nächsten zehn Jahren mindestens 1,2 Prozent des BIP betragen. Die Mehrheit erachtet dieses Anliegen als nicht realisierbar, hätte doch eine solche Erhöhung der Militärausgaben substanzielle Einsparungen bei den anderen Bundesaufgaben im Umfang von rund 3 Milliarden bzw. entsprechende Steuererhöhungen zur Folge. Die Mehrheit bekräftigt indes die Notwendigkeit des seit 2011 vom Parlament stets geforderten Armeebudgets in der Höhe von 5 Milliarden pro Jahr. Diese Summe entspricht auch der im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (14.069) beantragten Bewilligung eines Bundesbeschlusses zum Zahlungsrahmen 2017-2020 in der Höhe von 20 Milliarden Franken. Schliesslich erachtet die Mehrheit das BIP als kein geeignetes Kriterium zur Festlegung der Militärausgaben.
Die Minderheit verweist auf die aktuelle Bedrohungslage, die kritischer geworden ist. Im Vergleich zu den EU-Staaten, die durchschnittlich rund 1.6% des BIP für Militärausgaben aufwenden, liegen diejenigen der Schweiz mit 0.8% BIP (2014) deutlich tiefer. Eine entsprechende Erhöhung wäre nicht über Steuererhöhungen zu finanzieren sondern durch eine konsequente Überprüfung der Bundesaufgaben.
Die Kommission hat am 15. und 16. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FPD, AG) sowie teilweise in Anwesenheit des Bundespräsidenten Johann Schneider-Amman, Vorsteher des WBF, sowie von Bundesrat Guy Parmelin, Chef VBS, getagt.
Bern, 16. Februar 2016 Parlamentsdienste