Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt, dem Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung über die neue europäische Grenz- und Küstenwache zuzustimmen, wobei sie zwei Ergänzungen eingefügt hat. Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung wurden abgelehnt.

​Nach eingehender Diskussion ist die SiK-N mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetre-ten auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaus-tauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (17.033). Die Mehrheit erachtet die Vorlage als einen notwendigen Schritt zu einer Verbesserung der heutigen Situation an der Schengen Aussengrenze. Namentlich bilde die Vorlage die Grundlage für eine Stärkung des Aussengrenzschutzes und für erweiterte Kompetenzen bei der Rückkehr von rechtswid-rigen Aufenthaltern aus Drittstaaten im Schengen-Raum. Die Minderheit bemängelt hingegen insbesondere, die Vorlage verbessere weder die Lage der Flüchtlinge und Asylsuchenden noch die Einhaltung der Menschenrechte.

Ein Rückweisungsantrag wurde mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt. Mit dem Antrag hätte der Bundesrat beauftragt werden sollen, in der Botschaft klar das Hauptziel festzuhalten, illegale Grenzübertritte bereits an der Schengen-Aussengrenze zu verhindern. Die Kommissions-mehrheit erachtet dieses Ziel als offensichtlich und erachtet eine Rückweisung als unange-messen; der Minderheit fehlt indes Klarheit darüber, was mit der Vorlage konkret erreicht werden soll.

In der Detailberatung standen insbesondere die Fragen der Kosten sowie der Auswirkungen der Vorlage auf die Erfüllung des Auftrags des Grenzwachtkorps (GWK) in der Schweiz im Vordergrund. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die SiK-N im Bundesbe-schluss zu verankern, dass sich die Schweiz höchstens mit 12 Millionen Franken an den Kosten der neuen europäischen Grenz- und Küstenwache beteiligt. Damit möchte die Mehr-heit dem Trend entgegenwirken, dass die Schweizer Beiträge an den EU-Grenzschutz stetig zunehmen. Angesichts der Budgethoheit des Parlaments erachtet die Minderheit die Veran-kerung einer solchen Obergrenze als unnötig. Schliesslich will die Kommission, mit 18 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, im Bundesbeschluss in einem neuen Artikel festschreiben, dass das vorgesehene Engagement des GWK zugunsten der EU-Agentur nicht zu einer schlechteren Überwachung der Schweizer Grenzen führen darf.

 

Die Kommission hat am 28. und 29. August 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin
Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) in Lenzburg und Villigen getagt.