Mit 15 zu 9 Stimmen ist die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) auf die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie eingetreten (18.027). Anträge auf Sistierung der Vorlage und auf Rückweisung an den Bundesrat wurden abgelehnt. Die Detailberatung wird die Kommission im Mai 2018 durchführen. Zur Vorlage hat die Kommission Anhörungen durchgeführt.

​Der Entscheid zum Eintreten auf die Vorlage war geprägt durch das Ziel der Mehrheit, das Schengen-Assoziierungsabkommens nicht zu gefährden und die EU-Waffenrichtlinie möglichst pragmatisch umzusetzen, damit die Traditionen des schweizerischen Schiesswesens gewahrt werden kann. Zudem soll dem Volk mit dem fakultativen Referendum die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Vorlage äussern zu können. Die Minderheit sieht indes keine Notwendigkeit für eine Revision des schweizerischen Waffengesetzes. Sie ortet Verschärfungen ohne Nutzen für die Terrorbekämpfung und warnt namentlich vor dem grossen administrativen Umsetzungsaufwand. Vertreter der Mehrheit wie der Minderheit haben zahlreiche Änderungsanträge für die Detailberatung angekündigt.

Im Rahmen der Debatte wurde ein Rückweisungsantrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Mit diesem Antrag hätte der Bundesrat beauftragt werden sollen, alle über die EU-Waffenricht-linie hinausgehenden Einschränkungen aus dem Entwurf zu entfernen, ebenso alle Regulierungen, die die Schweizer Waffentradition in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Mit der gleichen Stimmenzahl wurde auch ein Antrag abgelehnt, die Vorlage bis zum Entscheid des EuGH zu sistieren, ob die EU-Waffenrichtlinie überhaupt eine rechtliche Grundlage habe. Diese Anträge werden jeweils von einer Minderheit unterstützt.

Um mehr Informationen über die konkreten Auswirkungen der Vorlage in Erfahrung zu bringen, hörte die Kommission folgende Organisationen an: Stop Suicide, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), PROTELL (Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht), die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), der Schweizer Schiesssportverband (SSV) sowie der Schweizer Büchsenmacher- und Waffenhändlerverband (SBV). Weitere bezeichnete Organisationen werden zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen. Überdies hat die Kommission vom EJPD für die Detailberatung verschiedene Zusatzinformationen verlangt, namentlich zu den Eckwerten der Umsetzungsbestimmungen.

Die Kommission beabsichtigt, die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 14./15. Mai 2018 abzuschliessen, damit die Vorlage in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden kann.

Grenzwachtkorps

Mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SiK-N, die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage zur Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (15.301 s) bis nach der Budgetdebatte 2019 zu verlängern. Im Sinne einer Gleichbehandlung beantragt die Kommission mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch der Standesinitiative des Kantons St. Gallen (17.311) Folge zu geben. Beide Standesinitiativen fordern eine Aufstockung des GWK.

Diese Entscheide fällte die Kommission, weil sie an der Landesgrenze weiterhin ein erhebliches Sicherheitsproblem ortet, insbesondere wegen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und des Schmuggels. Ein weiterer wichtiger Grund für ihren Entscheid war insbesondere auch, dass ihre bisherigen Anträge auf Aufstockung des GWK sowohl im Voranschlag 2017 als auch im Voranschlag 2018 abgelehnt wurden.

Die Kommission hat am 9./10. April 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, sowie von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.