Dank den Arbeiten ihrer Subkommission findet die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates zu einer konsensfähigen Vorlage bei der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes. In der Detailberatung nimmt die Kommission verschiedene Anträge der Kantone auf und beantragt ihrem Rat mehrere Änderungen am Entwurf des Bundesrates, namentlich bei den Partnerorganisationen, den Zivilschutzaufgaben, dem Durchdienermodell, den Ersatzbeiträgen und der Kostenteilung. In der Gesamtabstimmung beantragt die SiK-N ihrem Rat einstimmig die Annahme der Vorlage.

​Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat die Detailberatung zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) (18.085) geführt und abgeschlossen. Die Kommission nahm Kenntnis von den Arbeiten ihrer Subkommission, welche in den letzten Wochen den umfangreichen Änderungskatalog der Kantone geprüft und der Kommission Lösungsvorschläge unterbreitet hat. In der Detailberatung folgt die Kommission in vielen Punkten den Vorschlägen ihrer Subkommission und nimmt damit auch verschiedene Anliegen der Kantone auf.

Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die SiK-N ihrem Rat, auch den Zivildienst als eine Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz (Art. 3) zu nennen. Nach Ansicht der Kommission kann dieser Schritt die Durchhaltefähigkeit des Gesamtsystems wesentlich erhöhen. Dagegen argumentiert die Minderheit, dass der Zivildienst nicht über die nötige Struktur für dessen Einbezug als Partnerorganisation verfügt.
Die Zivilschutzaufgaben (Art. 28) betreffend beantragt die SiK-N ihrem Rat einstimmig, auf eine Erweiterung des Leistungsprofils des Zivilschutzes im Bereich des Sanitätsdienstes zu verzichten. Solange keine konzeptionellen Grundlagen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens in der Schweiz bei Katastrophen und Notlagen vorliegen, erscheint der Kommission eine solche Erweiterung nicht sinnvoll.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung eines Durchdienermodells im Zivilschutz (Art. 32) hat die SiK-N mit 20 zu 3 Stimmen verworfen. Da Schutzdienstpflichtige in der Praxis zwischen 70 und 80 Diensttage leisten, kann die Kommissionsmehrheit nicht erkennen, aus welchen Gründen eine Person freiwillig 245 Diensttage leisten sollte. Die Minderheit will an dieser Möglichkeit festhalten.

Bezüglich der Schutzräume und der Ersatzbeiträge (Art. 61-67) hat die SiK-N verschiedene Modelle diskutiert und mit 17 zu 6 Stimmen (respektive 17 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen) entschieden, ihrem Rat zu beantragen, grundsätzlich am derzeitigen System festzuhalten. Nach Ansicht der Kommission garantiert das heutige System den Schutz der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall. In Abweichung vom Entwurf des Bundesrates beantragt die Kommission ihrem Rat zudem, dass Ersatzbeiträge neu auch zur Erneuerung öffentlicher und privater Schutzräume oder für Ausbildungsaufgaben im Zivilschutz verwendet werden können. Minderheiten beantragen die Abschaffung der Schutzräume-Pflicht und der Ersatzbeiträge oder aber einen Baustopp für neue Schutzräume.

In Bezug auf die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen (Art. 92-93) beantragt die SiK-N ihrem Rat einstimmig, dass der Bund und nicht die Kantone die Kosten für das Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes (PISA) trägt. Da das System vom Bund betrieben und weiterentwickelt wird, ist die Kommission der Ansicht, dass dieser auch die Kosten übernehmen soll.

Das Geschäft 18.085 wird in der Sommersession des Nationalrates beraten werden. Ferner hat die Kommission entschieden, dass die vom VBS zuhanden der Subkommission verfassten Faktenblätter bis Ende der Woche veröffentlicht werden. Die Dokumente bildeten die Grundlage der Beratungen und der Entscheide der Kommission.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates war an ihrer Sitzung vom 21. und 22. Januar 2019 einstimmig auf die Vorlage zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes eingetreten (18.085). Die an derselben Sitzung durchgeführte Anhörung der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) offenbarte allerdings grössere Differenzen zwischen Bundesrat und Kantonen zur genauen Ausgestaltung der Vorlage, namentlich im Bereich der Rechtsetzungsdelegation, der Transparenz der Kostenfolgen sowie strategischer Grundlagen. Aus diesem Grund entschied sich die Kommission für die Einsetzung einer Subkommission und erteilte ihr den Auftrag, die Anliegen der Kantone zu prüfen und der Kommission die notwendigen Änderungen an der Vorlage vorzuschlagen.

Nationales sicheres Datenverbundsystem

Im Anschluss an die Beratung des BZG führte die Kommission auch die Beratung der Vorlage 18.088 «Nationales sicheres Datenverbundsystem. Verpflichtungskredit». Mit der Vorlage werden 150 Millionen Franken für die Entwicklung und Beschaffung des Systems beantragt. In erster Linie die hohen Kosten und die lange Umsetzungsphase des Projektes führten zu Diskussionen in der Kommission. Im Laufe dieser nahm die SiK-N zur Kenntnis, dass es sich beim nationalen sicheren Datenverbundsystem um ein IKT-Schlüsselprojekt handelt, das von der Finanzdelegation eng verfolgt wird. Zudem begrüsst die Kommission, dass der Bundesbeschluss eine an den Projektfortschritt gekoppelte Freigabe des Kredits in drei Etappen vorsieht. Im Grundsatz hält die Sicherheitspolitische Kommission die Einrichtung eines sicheren Datenverbundsystems für notwendig, um den breitbandigen Daten- und Informationsaustausch zwischen den Partnern im Bevölkerungsschutz im Falle einer Katastrophe oder Notlage und auch bei Cyber-Angriffen und Stromausfällen sicherzustellen. Eintreten auf die Vorlage war entsprechend unbestritten und auch in der Gesamtabstimmung hat die SiK-N die Vorlage einstimmig angenommen. Das Geschäft 18.088 wird ebenso wie die BZG-Revision in der Sommersession im Nationalrat beraten werden.

Die Kommission hat am 15. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) in Bern getagt.