Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) spricht sich mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür aus, den Assistenzdienst der Armee zu genehmigen. Die Kommission lobt die umsichtige Arbeit des Bundesrates sowie der weiteren Verantwortlichen in der aktuellen Krise und bedankt sich bei den Angehörigen der Armee für ihren ausserordentlichen Einsatz.

An ihrer Sitzung zur Vorbereitung der ausserordentlichen Session hat die Kommission den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (20.035) beraten und beantragt ihrem Rat klar dessen Genehmigung. Ausserdem hat sie sich mit Bundesrätin Amherd, Armeechef Süssli sowie den Vertretungen von VBS, WBF und BAG ausführlich zum bisherigen Verlauf des Einsatzes ausgetauscht. Dabei würdigte die SiK-N ausdrücklich die hohe Einsatzbereitschaft der eingezogenen Armeeangehörigen und dankte ihnen für ihre Unterstützung der zivilen Behörden im Kampf gegen das neue Coronavirus.

Die SiK-N hebt die wichtige Rolle der Armee bei der Mithilfe insbesondere in zivilen Spitaleinrichtungen, bei der Entlastung der kantonalen Polizeikorps sowie bei der Unterstützung der Eidgenössischen Zollverwaltung hervor und nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Einsatz gut abgelaufen ist. Sie unterstützt den Entscheid des Bundesrates, dass die Dienstleistenden nach den ersten drei Wochen den vollen Lohn erhalten und dass ihnen bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet werden. Zudem begrüsst sie die vom VBS angekündigte Analyse des Einsatzes, um für die Zukunft die nötigen Lehren zu ziehen.

Die eingereichten Abänderungsanträge wurden allesamt abgelehnt:

  • So hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der fordert, dass den im Assistenzdienst eingesetzten Angehörigen der Armee der gesamte geleistete Assistenzdienst an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet wird. Die Kommissionsmehrheit hält die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung, bis zu zwei Wiederholungskurse anrechnen zu können, für einen guten Kompromiss.
  • Ein zweiter Antrag, die Anrechenbarkeit auf einen einzigen Wiederholungskurs zu beschränken, hat die SiK-N mit 20 zu 5 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
  • Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnte die Kommission ausserdem einen Antrag ab, Truppenaufgebote nur dann zuzulassen, wenn im betroffenen sowie in den benachbarten Kantonen kein Gesundheitspersonal Kurzarbeit leistet und für den Einsatz keine Zivildienstleistenden verfügbar sind. Die Kommissionsmehrheit gibt zu bedenken, dass die Armee bereits heute subsidiär und ausschliesslich auf Wunsch der Kantone aktiv wird.
  • Ein vierter Antrag, der mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde, fordert, dass die Einsätze der Armee für die Unterstützung und Kontrolle der Landesgrenzen bis längstens am 8. Mai 2020 fortgesetzt werden. Die Mehrheit der Kommission lehnt dies ab, weil ansonsten das durch den Bundesrat beschlossene Grenzregime nicht umgesetzt werden könnte.

Das Geschäft wird von beiden Räten in der ausserordentlichen Session behandelt.

Weiter sprach sich die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen aus, den Bundesrat mit einem Kommissionspostulat zu beauftragen, den Ablauf und die Wirksamkeit der in der Coronakrise erbrachten Unterstützungsleistungen zu prüfen. Die Mehrheit der Kommission ist zwar dezidiert der Ansicht, dass eine solche Evaluation wichtig ist, sie sieht die von Bundesrätin Amherd zugesicherten und bereits laufenden Analysen für den Moment jedoch als ausreichend an.

Die Kommission hat sich ausserdem erneut mit dem Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (19.020) befasst. Im Zuge der Erstbehandlung der beiden Räte entstand eine einzige Differenz, welche die Wartefrist von 12 Monaten betrifft. Die Mehrheit der SiK-N beantragt ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und die bestehende Differenz auszuräumen. Sie ist überzeugt, dass dadurch Wechsel im Affekt besser verhindert werden können, da die Armee zeitlich die Möglichkeit erhielte, persönliche Gespräche zu führen.
Eine Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass es sich bei der vorgeschlagenen Massnahme um eine unnötige Schikane handelt.

Der Nationalrat wird dieses Geschäft voraussichtlich in der Sommersession beraten.

Die Kommission hat am 30. April 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Ida Glanzmann und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, sowie Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.