Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Wehrpflichtersatzabgabegesetzes eröffnet. Neu sollen Mitglieder der Schweizergarde für die Dauer ihrer Dienstes von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden.

​Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) setzt damit die von Nationalrat Jean-Luc Addor eingereichte parlamentarische Initiative «Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe» um (19.429).

Schweizergardisten leisten im Staat Vatikanstadt einen Polizeidienst zugunsten eines fremden und souveränen Staates. Sie bezahlen während ihrer Dienstzeit im Vatikan eine Wehrpflichtersatzabgabe. Weil eine Ausnahme von der Pflicht zur Bezahlung der Ersatzabgabe nach geltendem Recht nicht möglich ist, soll eine neue Bestimmung ins Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe aufgenommen werden. Aus Sicht der Kommission leisten die Schweizergardisten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland, den es mit dieser Ausnahmeregelung zu würdigen gilt.

An ihrer Sitzung vom 1. September 2020 verabschiedete die Kommission den Vorentwurf mit 17 zu 7 Stimmen. Sie gibt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis zum 17. Dezember 2020 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden:

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK
oder
organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik/berichte-vernehmlassungen-sik/vernehmlassung-sik-n-19-429