Der Antrag auf Nichteintreten wurde mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Mit 22 zu 3 Stimmen lehnte die SiK-N einen Rückweisungsantrag ab, der den Bundesrat beauftragen wollte, den finanziellen Beitrag an die zivile Friedensförderung im gleichen Umfang wie für den Swisscoy-Einsatz vorzusehen. Zudem wurden mit 18 zu 7 Stimmen Anträge abgelehnt, die eine befristete Bestandeserhöhung um bis zu 50 Armeeangehörigen (AdA) streichen bzw. das Kontingent falls nötig unbefristet mit 60 AdA erhöhen wollten. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt, den Swisscoy-Einsatz für eine letzte Zeitspanne zu verlängern und spätestens Ende 2026 endgültig zu beenden. Schliesslich wurde mit 18 zu 7 Stimmen auch abgelehnt, die Vorlage dem Referendum zu unterstellen. Zu allen abgelehnten Anträgen wurden Minderheiten eingereicht.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Situation in Kosovo weiterhin die Präsenz der KFOR erfordert und der Einsatz der Swisscoy sinnvoll, notwendig sowie neutralitätsrechtlich unbedenklich ist. Angesichts der anhaltenden Spannungen vor Ort erachtet sie es zudem als gerechtfertigt, dem Bundesrat die Kompetenz für eine allfällige Erhöhung des Kontingents zu geben. Überdies hat die Schweiz angesichts ihrer kosovarischen Diaspora Interesse an stabilen Verhältnissen in Kosovo und im Westbalkan. Weiter unterstreicht die Mehrheit, dass die militärische Friedensförderung notwendig sei, um die zivile Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen. Schliesslich unterstreicht die Mehrheit, dass die Schweiz mit ihrer Beteiligung ihre tatkräftige internationale Solidarität zum Ausdruck und die Vorteile ihrer Neutralität voll zum Tragen bringen kann.
Die Minderheit, welche Nichteintreten beantragt, erachtet einen Militäreinsatz der neutralen Schweiz im Ausland grundsätzlich als falsch. Die Minderheit, die den Rückweisungsantrag unterstützt, anerkennt zwar den stabilisierenden Einfluss der KFOR, erachtet aber eine gleichzeitige Verstärkung der zivilen Entwicklungszusammenarbeit als unabdingbar. Wegen des seit 1999 dauernden Swisscoy-Einsatzes erachtet eine weitere Minderheit die Unterstellung des Bundesbeschlusses unter das Referendum als zwingend. Die Minderheit, welche die endgültige Beendigung des Swisscoy-Einsatzes bis Ende 2026 verlangt, will einen Dauerauftrag verhindern.
Der Nationalrat wird diese Vorlage (22.072) in der Sommersession behandeln. Der Ständerat hat ihr in der Frühlingssession zugestimmt, ohne Änderungen vorzunehmen.
Zustimmung zum Rahmenkredit für drei Genfer Zentren
Mit der Vorlage 22.081 beantragt der Bundesrat für die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren einen Rahmenkredit in der Höhe von 129.7 Millionen Franken für den Zeitraum 2024-2027. Unterstützt werden damit das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), das Genfer internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) sowie das Genfer Zentrum für Gouvernanz des Sicherheitssektors (DCAF). Die drei Zentren haben sich seit ihrer Gründung zu weltweit anerkannten Kompetenzzentren entwickelt. Die SiK-N ist der Auffassung, dass die Genfer Zentren entscheidende Beiträge in der Aussen-, Friedens- und Sicherheitspolitik leisten. Näher diskutiert wurde beispielhaft der Einsatz bezüglich der humanitären Entminung von Gebieten in der Ukraine. Aufgrund der wichtigen Beiträgen der Zentren auch zu den friedens- und sicherheitspolitischen Zielen der Schweiz beantragt die SiK-N ihrem Rat einstimmig, dem Rahmenkredit zuzustimmen.
Die Kommission nimmt Stellung zur Totalrevision des Zollgesetzes
Die Kommission hat die sicherheitsrelevanten Aspekte der Totalrevision des Zollgesetzes (22.058) geprüft und einen Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), die für das Geschäft zuständig ist, verfasst. Sie beantragt mit 13 zu 11 Stimmen der WAK-N, die Detailberatung durchzuführen und ihre Anträge zu berücksichtigen und hat einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat abgelehnt. Sie stellt fest, dass mit der vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eingesetzten Arbeitsgruppe EFD/Kantone (Arbeitsgruppe) die Vorbehalte der Kantone mehrheitlich beseitigt werden konnten. So konnten zahlreiche Fragen zur Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und den Kantonen geklärt werden. Auch das Hauptanliegen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zum Abrufverfahren des NDB wurde aufgenommen. Die SiK-N hat beschlossen, der WAK-N die Vorschläge der Arbeitsgruppe als Anträge zu unterbreiten. Zusätzlich beantragt die SiK-N, weitere Anliegen der Kantone ins Gesetz aufzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Beibehaltung der heutigen Kompetenzen des BAZG zur Abnahme von Fingerabdrücken und zur Erstellung von DNA-Profilen sowie die Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Datenbearbeitung im Rahmen der Übernahme kantonaler polizeilichen Aufgaben. Die Mehrheit ist deshalb der Meinung, dass die Beratung der Vorlage nun zügig erfolgen sollte.
Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage für die parlamentarische Beratung nicht bereit ist. Zwar wurden die Anliegen der Kantone berücksichtigt, andere interessierte Kreise konnten aber nicht konsultiert werden. Die Minderheit erachtet dies als staatspolitisch problematisch, da mehr als ein Drittel der Artikel nie Gegenstand eines ordentlichen Vernehmlassungsverfahren waren.
Es ist vorgesehen, dass die WAK-N dieses Gesetz am 22. und 23. Mai 2023 beraten wird.
Besserer Schutz für kritische Infrastrukturen
Angesichts der Entwicklung der Gefahrenlage teilt die SiK-N die Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen nicht mehr ausreichen und angepasst werden müssen. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat einstimmig der Motion 23.3001 des Ständerates zuzustimmen. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, diese Rechtsgrundlagen so zu überarbeiten, dass die Schutzwirkung klar verbessert wird und die Zuständigkeiten und Prozesse für den Normal- wie für den Krisenfall geklärt sind.
Die Kommission hat am 24. und 25. April 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena (SVP, ZH) und teils im Beisein der Chefin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, in Bern getagt.