Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) beantragt ihrem Rat mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung dem Bundesbeschluss über die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zuzustimmen und spricht sich für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenze und Visa aus. Die 2009 begonnene Zusammenarbeit mit der EU soll fortgesetzt werden.

​Die SiK-S ist sich bewusst, dass mit der Problematik der Grenze grundsätzlich zwei Interessen verfolgt werden. Einerseits geht es um die Kontrolle der Einwanderung und das Verhindern von illegalen Grenzübertritten. Andererseits besteht u.a. aus wirtschaftlichen Überlegungen ein Interesse an möglichst uneingeschränkter Bewegung. Die Kommission erachtet die Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Grenzkontrollen als notwendig, um die sich im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und restriktiven Grenzkontrollen stellenden Herausforderungen bewältigen zu können. Sie ist der Ansicht, dass mit Hilfe des Fonds der Schutz der Schengen-Aussengrenzen verbessert werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Migrationsdruckes kommt laut Kommission dem Fonds eine hohe Bedeutung zu. Der Fond ermöglicht namentlich die Weiterentwicklung gemeinsamer IT-Systeme, die dazu dienen, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten zu fördern und der illegalen Einwanderung entgegenzuwirken. Zudem steht der Fond für Solidarität, indem diejenigen Staaten unterstützt werden, die aufgrund ihrer geographischen Lage einen sehr hohen Aufwand betreiben müssen und hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen.

Mit der Botschaft vom 3. Juni 2016 beantragt der Bundesrat Zustimmung zum Notenaustausch mit der EU betreffend Übernahme der EU-Verordnung Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (16.049 s Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Schaffung des Fonds für innere Sicherheit). Durch die Übernahme der EU-Verordnung, die keine Änderung der schweizerischen Gesetzgebung erfordert, verpflichtet sich die Schweiz während insgesamt sieben Jahren Beiträge an den Fond zu leisten. Die Höhe der zu leistenden Beiträge wird voraussichtlich durchschnittlich 18.43 Millionen Franken pro Jahr betragen. Im Gegenzug zur ihren finanziellen Leistungen an den Fond erhält die Schweiz über die ganze Laufzeit hinweg insgesamt rund 20 Millionen Franken für die Umsetzung nationaler Massnahmen. Die Vorlage wird während der Herbstsession im Ständerat behandelt.

Die Kommission hat am 23. Juni 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Isidor Baumann (CVP, UR) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, getagt.