Die Sicherheitspolitische Kommission hat ihre Beratungen zum Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz aufgenommen (16.061). Sie führte Anhörungen durch und verlangt vom VBS weitere Informationen. Die Diskussion wird sie im kommenden Januar fortführen.

Im Vorfeld der Diskussion hörte die Kommission zunächst Vertretungen der Schweizerischen Offiziersgesellschaft, der Wissenschaft (Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik und Swisspeace) sowie der Kantone (KKJPD und RK MZF) an. Nach einer ersten Diskussion entschied sie, beim VBS weitere Abklärungen einzufordern, die die neuesten sicherheitspolitischen Entwicklungen miteinbeziehen (bspw. die Auswirkungen des Brexit, die sicherheitspolitischen Entwicklungen im Osten sowie die Konsequenzen einer allfälligen Reduktion des transatlantischen Engagements der USA auf die sicherheitspolitische Lage in der Schweiz und Europa). Sie wird die Diskussion im Januar 2017 wieder aufnehmen.

Der umfangreiche Bericht des Bundesrates analysiert das aktuelle sicherheitspolitische Umfeld und zeigt auf, mit welchen Bedrohungen und Gefahren die Schweiz konfrontiert ist und wie sie diesen begegnen will. Der letzte Bericht erschien im Jahre 2010.

Keine zusätzliche Motion zur Luftraumsicherung

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung die Motion 15.3499 «Masterplan Luftraumsicherung» der SiK-N abzulehnen. Die SiK-S hatte im November 2015 entschieden, die Beratung dieser Motion zu sistieren, bis der Sicherheitspolitische Bericht vorliegt. In der Zwischenzeit wurden im Bereich der Luftraumsicherung zahlreiche Konzeptarbeiten eingeleitet, wie bspw. im Zusammenhang zum Postulat 12.4130 sowie auch das Einsetzen einer internen Expertengruppe durch das VBS für die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen. In Anbetracht der bestehenden Grundlagen und laufenden Arbeiten ist die Kommission der Auffassung, dass sich weitere Berichte und Konzepte im Moment nicht aufdrängen Es bestünde die Gefahr von Doppelspurigkeiten.

Terrorismusbekämpfung: Ja zur verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem (SIS), Nein zur Ausreisesperre für potenzielle Dschihad-Touristen

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 16.3213 «Kompetenz zur verdeckten Registrierung im SIS. Fedpol muss nicht ausgeschlossen bleiben» anzunehmen. Bereits der Bundesrat hatte die Annahme beantragt und die Motion blieb auch von der Kommission unbestritten. Folglich sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die dem Fedpol ermöglichen, terroristisch motivierten Reisenden im Schengener Informationssystem verdeckt zu registrieren. Aus Sicht der Kommission handelt es sich dabei um ein wirksames Instrument für die Erkennung und Aufdeckung von Straftaten.

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat hingegen, die Motion 14.3711 «Ausreisesperre für potenzielle Dschihad-Touristen» abzulehnen. Diese will den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (kurz: BWIS) so zu ergänzen, dass Ausreisesperren für potenzielle „Dschihad-Touristen" ermöglicht werden. Zur Ablehnung der Motion bewegen die Kommission insbesondere Bedenken bezüglich des Vollzuges sowie die Tatsache, dass das BWIS im Jahre 2017 zu einem grossen Teil ausser Kraft gesetzt wird (aufgrund des Inkrafttretens des neuen Nachrichtendienstgesetzes, NDG). Sie erachtet folglich eine Verankerung der Ausreisesperre im BWIS nicht als zielführend. Zudem verweist die Kommission auf laufende Arbeiten des Bundesrates, die neben anderen präventiv-polizeilichen Massnahmen auch Reisedokumentensperren für potenzielle Dschihad-Reisende vorsehen.

Schliesslich spricht sich die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen gegen die parlamentarische Initiative 15.407 «Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung» aus. Sie verweist auf bestehende rechtliche Grundlagen, die terroristische Handlungen bereits unter Strafe stellen sowie auf laufende Arbeiten beider Rechtskommissionen und des Bundesrats. Zusätzliche gesetzgeberische Tätigkeiten in diesem Bereich würden aus Sicht der SiK-S zu Koordinationsproblemen führen. Zudem kann dem Terrorismus eher durch die zügige Umsetzung des NDG als durch strafrechtliche Bestimmungen präventiv entgegengewirkt werden. Die parlamentarische Initiative geht vorerst zurück in die SiK-N, die diese in einer ersten Runde unterstützt hatte.

Die Kommission hat am 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Isidor Baumann (CVP, UR) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.