Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) der Revision des Zivildienstgesetzes (19.020) zuzustimmen. An ihrer Sitzung vom Mai hatte sie die Beratungen sistiert, um die Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz zu prüfen und die Kantone anzuhören.

​Im Mai reagierte die Kommission auf ein Anliegen der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), in Anbetracht der stetig sinkenden Rekrutierungszahlen im Zivilschutz vor der Verabschiedung der Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) eine Zusammenlegung der beiden Organisationen zu prüfen. Sie vertagte die Gesamtabstimmung und verlangte weitere Auskünfte, u.a. zu verfassungsrechtlichen Fragen.

Die Kommission hörte eine Vertretung der RK MZF an, die weiterhin befürwortete, die Fusion der beiden Organisationen zu prüfen, sich aber ebenfalls dafür aussprach, die ZDG-Revision angesichts ihrer Dringlichkeit möglichst rasch zu verabschieden. Vor diesem Hintergrund und nach der formellen Bereinigung ihrer Anträge an den Rat erachtete die Kommission die Vorlage als behandlungsreif. Das Geschäft ist somit bereit für die Herbstsession. Aus Sicht der Kommission obliegt es nun den zuständigen Departementen WBF und VBS sowie der Kantone, die Zusammenführung von Zivildienst und Zivilschutz genau zu prüfen und der Politik eine konsolidierte Variante zu unterbreiten.

Bereits an ihrer Sitzung vom April hatte die SiK-S die ZDG-Revision behandelt und mit 9 zu 2 Stimmen Eintreten beantragt. In der Detailberatung befürwortete die Kommission sieben der acht vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen, die die Zulassung zum Zivildienst einschränken sollen. Verschiedene Minderheiten beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten bzw. einzelne Massnahmen abzulehnen.

Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes weitgehend unbestritten

Mit 8 zu 0 bei 1 Enthaltung stimmte die Kommission der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, 18.085) zu. Gegenüber der vom Nationalrat beschlossenen Fassung nahm sie die folgenden wesentlichen Änderungen vor:

  • Schutzdienstleistenden sollen bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe auch freiwillig geleistete Schutzdiensttage angerechnet werden können (Art. 42) (Abstimmung 5 zu 3 bei 3 Enthaltungen).
  • Ersatzbeiträge sollen neben der Finanzierung von öffentlichen Schutzräumen neu auch zur Deckung sämtlicher Kosten, welche nach der Errichtung privater Schutzräume anfallen, benutzt werden (Art. 63 Abs. 3) (Abstimmung 5 zu 3 bei 1 Enthaltung). Entsprechend soll auch die Unterhaltspflicht der Schutzräume für die Eigentümer gestrichen werden (Art. 66) (Abstimmung 4 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, mit Stichentscheid des Präsidenten).
  • Die Kommission möchte zudem explizit im Gesetz verankern, dass der Bund Alarmierungs- und Informationssysteme sowie das Notfallradio auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich macht (Abstimmung 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Eingehend diskutiert wurde weiter die Frage, ob der Zivildienst als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz genannt werden sollte (Art. 3). Die Kommission lehnte dieses Anliegen mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, weil der Zivildienst nicht über die dafür nötige Struktur verfüge. Aus Sicht der Minderheit könnte der Zivildienst aber einen wichtigen Beitrag zur Katastrophenvorbeugung leisten und die Durchhaltefähigkeit des Gesamtsystems erhöhen.

Mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die SiK-S ab, dass Schutzdienstpflichtige bei Katastrophen ausserordentlichen Ausmasses im Ausland aufgeboten werden können. Aus Sicht der Mehrheit wären diese Auslandseinsätze aus institutioneller Sicht problematisch, da dem Zivilschutz für weltweite Einsätze die Führungsstrukturen fehlen. Weiter mangle es bei solchen Katastrophen oftmals nicht an Hilfskräften, sondern an der nötigen Koordination. Aus Sicht der Minderheit könnte der Zivilschutz, und somit die Schweiz, wichtige Hilfe leisten und Verantwortung wahrnehmen.

Weiter erörterte die Kommission das Durchdienermodell im Zivilschutz (Art. 32), wie es vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, lehnte dieses aber mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, dem Kredit für ein nationales, sicheres Datenverbundssystem (150 Mio. Franken) zuzustimmen (18.088).

Der Ständerat wird die Geschäfte in der Herbstsession beraten. Die Differenzen zur BZG-Revision sollen in der Wintersession bereinigt werden.

Ja zur Armeebotschaft 2019

Jeweils einstimmig beantragt die SiK-S den vier Vorlagen der Armeebotschaft (19.022) zuzustimmen, d.h. dem Rüstungsprogramm 2019, den Rahmenkrediten für Armeematerial, dem Immobilienprogramm 2019 sowie einer Änderung des Militärgesetzes.

Für die grössten Diskussionen sorgte das Beschaffungsvorhaben des 8,1-cm-Mörsers 19. Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, dem Vorhaben zuzustimmen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist die Armee auch in Zukunft auf verschiedene Waffensysteme angewiesen, um Kampfverbände mit indirektem Feuer unterstützen zu können und so ihre operationellen Fähigkeiten vollständig zu wahren. Eine Minderheit stellt sich gegen das Vorhaben, weil es von einem kaum realistischen Konfliktszenario ausgehe und der Einsatz solcher Waffensysteme auch auf internationaler Ebene und von humanitären Organisationen vermehrt kritisiert werde.

Der Ständerat wird die Armeebotschaft in der Herbstsession beraten. Der Nationalrat stimmte dieser bereits in der Sommersession zu.

Die Kommission hat am 15./16. August unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, sowie von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.