In der Sommersession hatte der Ständerat die Motion 19.3154 («Kein Verkauf der Ruag Ammotec. Versorgungssicherheit gewährleisten») an die SiK-S zurückgewiesen mit dem Auftrag, zu prüfen, ob die Entflechtung der Daten der Ruag Ammotec vollständig abgeschlossen ist und ob die Sicherheit und die Unabhängigkeit der Daten der Ruag Ammotec gewährleistet sind. In Erfüllung dieses Auftrags hat sich die Kommission somit erneut mit der Motion befasst und ihr dieses Mal zugestimmt. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es wichtig, einen nationalen Produktionsstandort für Kleinkalibermunition zu erhalten, um so die Versorgungssicherheit der Schweizer Armee und Polizei zu gewährleisten und die entsprechenden Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Die Kommissionsminderheit bestreitet nicht, dass der Erhalt des Produktionsstandorts in Thun wichtig ist, erachtet es aber als vorrangig, die Entflechtung der Ruag MRO Schweiz und der Ruag International voranzutreiben. In ihren Augen ist der Verkauf der Ruag Ammotec eine wichtige Etappe in diesem Prozess.
Zudem hat die SiK-S mit 7 zu 6 Stimmen die Kommissionsmotion 21.3979 («Verkauf der Ruag Ammotec. Inländische strategische Käufer bevorzugen») eingereicht. Mit dieser Motion will die Kommissionsmehrheit erreichen, dass – falls es dennoch zu einem Verkauf kommen sollte – der Bundesrat bei vergleichbaren Kaufkonditionen inländische Käufer mit strategischen Absichten bevorzugt. Die Minderheit hingegen erachtet diese Forderung als überflüssig, da es ohnehin im Interesse des Bundes liege, inländische strategische Käufer zu bevorzugen und dieses Anliegen somit auch ohne die Motion erfüllt werde. Die Kommission hat ausserdem einstimmig beschlossen, ein Schreiben mit dem gleichen Anliegen an den Bundesrat zu richten. Der Ständerat wird die Motionen 19.3154 und 21.3979 voraussichtlich in der Herbstsession behandeln.
Zu Beginn ihrer Beratungen hat sich die SiK-S detailliert über die Datensicherheit bei der Entflechtung der Tätigkeiten der Ruag informieren lassen. Sie hat dazu die Präsidentin des Verwaltungsrats der BGRB Holding AG angehört sowie die CEO der Ruag International, der Ruag Ammotec und der Ruag MRO Schweiz und Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Zivilschutz. Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe
Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgt die Kommission dem Beschluss des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative 20.469 Folge zu geben. Diese verlangt, dass Zivilschutzleistende nach Erfüllung der gesamten Dienstpflicht von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden. Die Kommission bedauert, dass das geltende Recht – zulasten des Zivilschutzes – gegen die Gleichbehandlung der verschiedenen Dienstarten verstösst. Die SiK-N hat nun zur Umsetzung dieser Initiative einen Erlassentwurf auszuarbeiten.
Im Weiteren hat die SiK-S im Rahmen der Beratung des Berichts 21.052 («Alimentierung von Armee und Zivilschutz») die betroffenen Kreise angehört und sich von den Standpunkten der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ), der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG), des Schweizerischen Zivildienstverbands (CIVIVA) und des Schweizerischen Zivilschutzverbands (SZSV) ein Bild machen können.
Die Kommission hat am 2. September 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Thomas Minder und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, in Bern getagt.