Derzeit können Kriegsmaterialexporte nur bewilligt werden, wenn sich der Empfängerstaat in einer Erklärung dazu verpflichtet, dieses Material seinerseits nicht auszuführen (Nichtwiederausfuhrerklärung). Die Kommissionsmehrheit will nun prüfen, ob für Staaten, die unseren Werten verpflichtet sind und über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit dem unseren vergleichbar ist, auf eine solche Erklärung verzichtet werden kann, zumindest in jenen Fällen, in denen diese Wiederausfuhr an einen anderen Staat geht, der dieselben Kriterien erfüllt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass eine solche Lockerung nicht gegen das Neutralitätsrecht verstossen und die Technologie- und Industriebasis der Schweiz stärken würde. Die Minderheit ist der Meinung, dass sich die geltende Regelung bewährt hat und eine Lockerung ein beträchtliches Risiko für Umgehungen birgt. Sie will möglichst verhindern, dass Schweizer Waffen in Kriegsländer gelangen. Die Kommission wird sich Anfang nächsten Jahres erneut mit diesem Dossier befassen.
Sicherheitspolitik der Schweiz: Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee und allfälliger Ausbau der Zusammenarbeit
Aus Sicht der Kommission bildet der Zusatzbericht zur Sicherheitspolitik der Schweiz (22.063), in welchem erste Lehren aus dem Ukrainekrieg gezogen werden, eine nützliche konzeptionelle Grundlage für die Fortführung der Diskussion. Die SiK-S begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundesrates zu prüfen, in welchen Bereichen die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Nato und der Europäischen Union (EU) unter Einhaltung der Neutralität verstärkt werden kann. Allerdings ist die grosse Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die militärischen Auswirkungen des Konflikts noch vertiefter untersucht werden sollten. In ihren Augen ist es angezeigt, namentlich die aktuellen Verteidigungslücken der Schweizer Armee zu analysieren und anschliessend festzulegen, wie sich diese schliessen lassen. In diese Diskussion müssen Themen wie das gewünschte Niveau der Verteidigungsfähigkeit, die Armeestrukturen, die Doktrin, Anpassungen bei der Ausbildung, die Ausrüstung und die Finanzierung einfliessen. Die Kommission hat daher mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, ihre Arbeiten zu sistieren. Die Kommissionsmehrheit möchte sich an einer ihrer nächsten Sitzungen erneut mit diesem Dossier befassen. Mit 9 zu 3 Stimmen hat die Kommission den Grundsatzentscheid gefällt, einen neuen parlamentarischen Vorstoss auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat sie beschlossen, die Beratung der Motion Rechsteiner 22.3726 («Strategie der Schweiz zu Sicherheit und Verteidigung») aufzuschieben.
Beschaffung von IKT-Ausrüstung im Sicherheitsbereich
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion Glanzmann 21.3354 («Beschaffungen von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schweiz zum Schutz der Bevölkerung») in leicht angepasster Fassung anzunehmen. Sie möchte, dass der Bundesrat beauftragt wird, bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Organisationen wie die Schweizer Armee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder den Nachrichtendienst des Bundes, welche für die Sicherheit der Schweiz zentral sind, im Rahmen der geltenden Bestimmungen Schweizer Produzentinnen zu bevorzugen. Aus Sicht der SiK-S zeigt die aktuelle Veränderung der Sicherheitslage in Europa, wie wichtig es ist, in Schlüsselbereichen so weit wie möglich eine technologische und industrielle Basis zu erhalten.
Beteiligung des Bundes an der Schaffung eines nationalen Testinstituts für Cybersicherheit
Die SiK-S beantragt mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid ihres Präsidenten, die von Nationalrat Franz Grütter eingereichte Motion 20.4495 anzunehmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen für die Beteiligung des Bundes an den Fortbestand des vom Kanton Zug gegründeten Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit (NTC) zu beteiligen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Schweiz Kapazitäten für Cybersicherheitstests braucht und der Bund entsprechende Projekte – wie das NTC – aktiv unterstützen sollte. In den Augen der Mehrheit bringt ein solches Institut einen deutlichen Mehrwert. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass solche Initiativen von privater Seite erfolgen müssen und es nicht Aufgabe des Bundes ist, sie finanziell zu unterstützen oder eine Mitverantwortung für allfällige Labels zu übernehmen.
Voranschlag 2023 (22.041)
Im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2023 hat die SiK-S einen Mitbericht über das Armeebudget zuhanden der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) verabschiedet. Die SiK-S stellt fest, dass für 2023 eine Erhöhung des Armeebudgets um 300 Millionen Franken vorgesehen ist, was den Forderungen des Parlaments aus den Motionen 22.3367 und 22.3374 entspricht. Diese Erhöhung ist der erste Schritt zur Erreichung des in den Motionen festgelegten Ziels, bis 2030 mindestens 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Armee aufzuwenden. Entsprechend beantragt die SiK-S der FK-S, das Armeebudget für 2023, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zu genehmigen.
Die Kommission hat sich zudem über die Lage in der Ukraine, die aktuelle wirtschaftliche Versorgungslage der Schweiz sowie die Bedrohungslage in Sachen Terrorismus informiert.
Die Kommission hat am 24. und 25. Oktober 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, und des Vorstehers des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, in Bern getagt.