Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, eine parlamentarische Initiative (23.402) einzureichen, mit der das Kriegsmaterialgesetz (KMG) dahingehend geändert werden soll, dass die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen für Länder, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, auf fünf Jahre begrenzt wird. Diese Begrenzung wäre jedoch an bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Situation in den Zielländern geknüpft.

Diese Regelung würde nur für Länder gelten, die in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien oder auch Japan und die USA. Darüber hinaus müssten sich die Zielländer verpflichten, kein Schweizer Kriegsmaterial in Länder auszuführen, die in interne oder internationale bewaffnete Konflikte verwickelt sind, in denen die Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden oder in denen die Gefahr besteht, dass das betreffende Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird. Die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in ein Land, in dem Krieg herrscht, wäre jedoch möglich, wenn dieses Land von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht. Nichtwiederausfuhr-Erklärungen, deren Unterzeichnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung mehr als fünf Jahren zurückliegt, wären ebenfalls hinfällig.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass mit dieser Änderung die Probleme im Zusammenhang mit den Nichtwiederausfuhr-Erklärungen gelöst würden. Die Schweiz stehe derzeit vor der konkreten Entscheidung, ob sie einem Land die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial erlauben will oder nicht, was sich als problematisch erweisen kann.

Die vorgeschlagene Lockerung soll ausserdem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Rüstungsindustrie stärken. Aus Sicht der Mehrheit könnte ein zu restriktives Wiederausfuhrregime bestimmte Länder davon abhalten, Kriegsmaterial in der Schweiz zu kaufen, wenn ihnen untersagt wird, frei über das Material zu verfügen, wenn sie es nicht mehr benötigen. Die Schweiz braucht jedoch eine sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB), wenn sie ihre Verteidigung weiterhin eigenständig sicherstellen will. Für die Mehrheit trägt die Lockerung der Wiederausfuhrbedingungen zum Erhalt einer starken STIB bei. Aus Sicht der Kommissionsminderheit ist diese Änderung nicht mit der Neutralität vereinbar. Sie sieht darin in erster Linie eine Unterstützung der Rüstungsindustrie und einen Versuch, das Verbot der Waffenlieferungen an die Ukraine zu umgehen.

SiK-S will keine «Lex Ukraine»

Mit 9 zu 3 Stimmen hat die Kommission beschlossen, die parlamentarische Initiative der SiK-N 23.401 nicht zu unterstützen. Die Initiative hat die Änderung von Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zum Ziel. So sollen Nichtwiederausfuhr-Erklärungen hinfällig werden, wenn feststeht, dass die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials in die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg erfolgt. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es gegen den im Neutralitätsrecht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung verstösst, wenn die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial nur in die Ukraine erlaubt wird. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, dass es für die Schweiz an der Zeit ist, sich gegenüber ihren Partnern, die Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine reexportieren wollen, solidarisch zu zeigen und so ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit zu leisten.

Zuvor hat die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten einen Antrag abgelehnt, der die Diskussion zu diesem Thema aussetzen wollte, um einen Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) abzuwarten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit hat die APK-S die Möglichkeit, sich im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage zu den neutralitätsrelevanten Aspekten zu äussern.

Die Kommission hat hingegen mit 8 zu 2 Stimmen den Antrag auf eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die verlangte, bis zu 30 der 96 stillgelegten Panzer 87 Leopard der Schweizer Armee ausser Dienst zu stellen und an Deutschland zurückzugeben. Für die Mehrheit stellen die Panzer 87 Leopard eine strategische Reserve dar, die es zu erhalten gilt. Diese Reserve soll für die vollständige Ausrüstung der Panzerbataillone der Armee sowie als Ersatzteillager für die aktuelle Panzerflotte genutzt werden können. Aus Sicht der Kommissionsminderheit könnte die Schweiz einen zusätzlichen Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten, indem sie die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands stärkt, das die Ukraine mit der Lieferung von Rüstungsgütern aus den eigenen Beständen militärisch erheblich unterstützt hat.

Sicherheitspolitik der Schweiz

Aus Sicht der Kommission bildet der Zusatzbericht zur Sicherheitspolitik der Schweiz (22.063), in welchem erste Lehren aus dem Ukrainekrieg gezogen werden, eine gute konzeptionelle Grundlage für die Fortführung der Diskussion. Die SiK-S begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundesrates, zu prüfen, in welchen Bereichen die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der NATO und der Europäischen Union (EU) unter Einhaltung der Neutralität verstärkt werden kann. Die Kommission unterstützt die Stärkung der Zusammenarbeit mit der NATO – z. B. die Entsendung von Verbindungsoffizieren in Stäbe, die Teilnahme an friedensfördernden Operationen oder die Eröffnung eines NATO-Verbindungsbüros in Genf. Vorgängig hatte eine Delegation der SiK-S am 31. Januar und 1. Februar in Brüssel geweilt, um mit Vertreterinnen und Vertretern von NATO und EU die Möglichkeiten einer verstärkten sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zu erörtern.

Zu guter Letzt hat sich die Kommission über die aktuelle Lage in der Ukraine und im Kosovo orientieren lassen.

Die Kommission hat am 3. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, des Vorstehers des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, und des Vorstehers des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, in Bern getagt.