Mit 11 zu 2 Stimmen ist die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) auf die Vorlage eingetreten. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Schweizer Armee gestärkt und ihre Verteidigungsfähigkeit erhöht werden muss. Ein wichtiges Element hierfür ist eine gut entwickelte Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB). Mit der Gesetzesänderung soll die Entwicklung dieser STIB gefördert werden, da der Export von Kriegsmaterial erleichtert wird.
Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage. Sie vertritt die Position, dass eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes die Neutralität der Schweiz im Grundsatz in Frage stellt.
Anstelle der mit der Botschaft vorgeschlagenen Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Ausfuhrgesuche an Länder, welche im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgelistet werden, grundsätzlich bewilligt werden, ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung. Damit gelten für diese Länder die Bestimmungen gemäss Art. 22a Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes nicht, in welchem Kriterien für die Nichtbewilligung von Auslandsgeschäften aufgeführt werden. Eine Minderheit spricht sich aus den oben genannten Gründen in Bezug auf die Wahrung der Neutralität gegen diesen Antrag aus.
Mit 12 zu 1 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, welcher die Bewilligung für direkte oder indirekte Kriegsmaterialausfuhren in Länder ermöglicht, die sich gegen eine völkerrechtswidrige Aggression (Art. 2 Ziff. 4 UNO-Charta) sowie gegen weitere Kriegsverbrechen durch den Aggressor oder seiner Hilfskräfte (Art. 6-8 des Römer Statuts) gemäss Art. 51 der UNO-Charta bewaffnet verteidigen.
Das Geschäft wird im nächsten Schritt im Ständerat behandelt, welcher Erstrat ist.
Beratungen zur Service-Citoyen-Initiative aufgenommen
Die Kommission hat die Beratungen zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» (24.079) aufgenommen. Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Zweitrat. Zuvor folgte der Nationalrat dem Beschluss des Bundesrates und lehnte die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.
Nach der Anhörung des Initiativkomitees und ersten Beratungen hat die Kommission beschlossen, das Geschäft zu sistieren und erwägt, einen direkten Gegenvorschlag einzubringen. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragt, mit welchem das Modell der Sicherheitsdienstpflicht, wie es im Bericht Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems erläutert wird, eingeführt werden soll. Der Bundesrat hat diesen Bericht am 15. Januar 2025 zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des direkten Gegenvorschlags soll überdies die Sicherheitsdienstpflicht auf Frauen ausweiten. Mit diesen Massnahmen soll die Alimentierung von Armee und Zivilschutz sichergestellt werden und einem wichtigen Anliegen der Volksinitiative, der Ausweitung von Bürgerdienstpflichten auf einen grösseren Teil der Gesellschaft, entsprochen werden.
In diesem Zusammenhang reichte die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen die Motion 25.3420 Einführung der Sicherheitsdienstpflicht ein. Damit folgt sie einem gleichlautenden Vorstoss ihrer Schwesterkommission (25.3015). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine ausreichende personelle Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes von zentraler Bedeutung ist, um rasch auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen reagieren zu können. Hierfür ist die Sicherheitsdienstpflicht der bedarfsorientierten Dienstpflicht als Dienstpflichtmodell vorzuziehen.
Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der Bundesrat die Varianten zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems vertieft prüfen und sich wie vorgesehen bis Ende 2027 für eine Variante aussprechen soll. Erst nach diesem Variantenentscheid ist es sinnvoll, wenn sich das Parlament dazu äussert.
Zustimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung
Die SiK-S empfiehlt ihrem Rat einstimmig, der Änderung des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (25.028) ohne Anpassungen zuzustimmen. Mit der Gesetzesrevision soll die Organisation und Funktionsweise der wirtschaftlichen Landesversorgung verbessert und gestärkt werden. Dabei soll insbesondere die Stelle der oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung vom Nebenamt zum Vollamt aufgewertet werden. Die Kommission wird sich zu den Ausführungsverordnungen konsultieren lassen.
Weiter wurde die Kommission über den Bericht Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz informiert, welcher vom Bundesrat am 26. Juni 2024 in Erfüllung des Postulates 22.3007 Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren genehmigt wurde.
An der Sitzung wurde die SiK-S zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informiert. Zudem wurde sie vom Bundesanwalt über die Lage zur Inneren Sicherheit informiert.
Die Kommission hat am 31. März und 1: April 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.