Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) hat die Beratungen zur Armeebotschaft abgeschlossen. Sie empfiehlt ihrem Rat, den Verpflichtungskrediten zum Rüstungs- und Immobilienprogramm sowie der Ausserdienststellung der F-5-Tiger-Flotte zuzustimmen. Zudem beantragt eine Mehrheit der Kommission einen zusätzlichen Verpflichtungskredit für Munition für die bodengestützten Flugabwehrsysteme sowie die indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz im Umfang von einer Milliarde Franken. 

Die Armeebotschaft 2025 (25.025) umfasst drei Bundesbeschlüsse. Bei der Beratung des Bundesbeschlusses über das Rüstungsprogramm 2025 standen die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee und die Schliessung von Fähigkeitslücken im Vordergrund. Mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin beantragt die SiK-S einen zusätzlichen Verpflichtungskredit von einer Milliarde Franken für den Kauf von Munition für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer und mittlerer Reichweite sowie für Systeme für die indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz. Damit soll die Durchhaltefähigkeit der Armee in einem Einsatz erhöht werden. Angesichts der Bedrohungslage und der Engpässe auf dem Rüstungsmarkt ist es gemäss Mehrheit zwingend notwendig, dass die Schweiz zeitgerecht Verträge eingehen und sich so entsprechende Lieferslots sichern kann. Die Minderheit teilt zwar die Sorge um die tiefen Munitionsbestände, verweist aber auf die fehlenden Finanzmittel. Sie erachtet die Strategie des Bundesrates, die Munitionsbestände kontinuierlich, aber in kleineren Schritten zu erhöhen als zielführender. Anträge zur Streichung der Verpflichtungskredite für die indirekte Feuerunterstützung auf mittlere Distanz (Art. 2 Bst. g) sowie für die Instandsetzung der Panzer 87 Leopard WE (Art. 2 Bst. h) wurden mit 9 zu 1 Stimmen bzw. 7 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung abgelehnt. Schliesslich wurde der Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2025 mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich die Kommission für die Ausserdienststellung der F-5-Tiger-Flotte aus. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass der Erhalt der F-5-Tiger über die geplante Lebensdauer hinaus zu teuer ist, keinen Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit mehr leisten kann und ein Weiterbetrieb nur für die Patrouille Suisse nicht zu rechtfertigen ist. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der F-5-Tiger weiterhin gewisse Aufgaben, namentlich Trainingsmissionen und die Unterstützung bei Luftpolizeidiensten, übernehmen und somit die F/A-18 Hornet-Flotte entlasten kann. Zudem trage die F-5 mit ihrem Einsatz in der Patrouille Suisse zur Dissuasion bei. 

Vor diesem Hintergrund und mit dem gleichen Stimmverhältnis beantragt die SiK-S ihrem Rat auch, der Petition Erhalt der Patrouille Suisse (24.2037) des Patrouille Suisse Fanclubs keine Folge zu geben.

Dem Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2025 wurde einstimmig zugestimmt. Die Armeebotschaft 2025 wird in der Herbstsession im Ständerat behandelt.

Air2​030

Die SiK-S liess sich vom VBS über die aktuellen Herausforderungen im Programm Air2030 informieren, wobei die möglichen Handlungsoptionen für den weiteren Verlauf des Beschaffungsprogramms für die neuen Kampfflugzeuge F-35A im Vordergrund standen. Die Kommission unterstützt den Bundesrat in seinen diplomatischen Verhandlungen. An der nächsten Sitzung wird sie sich erneut informieren lassen.

Einheitliche Rechtsgrundlagen für priva​te Sicherheitsdienstleistungen

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion 24.3436 anzunehmen. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen auf nationaler Ebene zu regeln. Die Kommissionsmehrheit unterstreicht, dass der Bereich der Sicherheit sensibel ist und eine Bundeslösung zu mehr Transparenz und zu besserer Qualität der Leistungen führen sowie die Durchsetzung von Mindeststandards gewährleistet wird. Die Mehrheit kritisiert, dass mit der aktuellen Regelung private Sicherheitsfirmen ihre Dienstleistungen in der ganzen Schweiz nach dem Recht ihres Sitzkantons anbieten können und sich so das niedrigste Regulierungsniveau durchzusetzen droht. Die Mehrheit legt aber grossen Wert darauf, dass das künftige Gesetz eine pragmatische Lösung auf Basis des bewährten Westschweizer Konkordats (Concordat sur les entreprises de sécurité) vorsehen soll, die u.a. die Bedürfnisse der Veranstalter von Anlässen berücksichtigt und die Bezahlbarkeit von privaten Sicherheitsdienstleistungen gewährleistet.

Die Minderheit warnt, dass eine nationale Regulierung zu einer Konzentration grosser Anbieter, zu Preissteigerungen und zu mehr Bürokratie führen wird. Sie sieht auf nationaler Ebene keinen Handlungsbedarf, vielmehr seien die Kantone in der Pflicht, wo nötig pragmatische und einfache Lösungen zu finden, so wie das den Westschweizer Kantonen mit ihrem Konkordat gelungen sei.

Vor ihrem Entscheid hörte die Kommission eine Delegation der KKJPD sowie weitere interessierte Kreise an.

Die Kommission hat am 3. Juli 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister, in Luzern getagt. Am Vormittag des 4. Juli besichtigte die Kommission die RUAG in Emmen.