Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates zeigt sich erstaunt über die Höhe gewisser Löhne von Kaderangestellten in Unternehmen und Anstalten des Bundes. Sie ist der Ansicht, dass das Parlament hier gesetzlich präzisere Vorgaben machen muss.

Mit ihrer Initiative verlangt Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL), dass der Bundesrat nicht nur wie gemäss geltendem Recht generelle Vorgaben zur Entschädigung der Kader und der Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes macht, sondern auch konkrete Angaben zu den Höchstlöhnen (16.438). Die Kommission sieht Handlungsbedarf und stimmt der Initiative mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Nach Ansicht der Kommission stossen die Höhe und die Unterschiede der in Unternehmen und Anstalten des Bundes an Kader geleistete Entschädigungen bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Es geht nicht an, dass diese Kader mehr verdienen als etwa die Mitglieder des Bundesrates. Dies umso mehr, als in diesen Unternehmen nur beschränkt Marktbedingungen herrschen. Bei der Ausarbeitung der Vorlage sind differenzierte Lösungen zu treffen, je nachdem wie weit die einzelnen Unternehmen dem Markt ausgesetzt sind.

EDÖB: Wahl durch die Bundesversammlung

Mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Entaltungen fand eine weitere Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) eine Mehrheit. Die Initiative verlangt, dass der oder die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) inskünftig durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden soll (16.409). Bisher erfolgte diese Wahl durch den Bundesrat, bedurfte aber der Bestätigung durch die Bundesversammlung. Die Kommission kritisiert an diesem Verfahren, dass die Bundesversammlung vor ein «fait accompli» gestellt wird und fast nicht umhin kommt, die Wahl der vom Bundesrat vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Diese Zwitterlösung befriedigt nicht, weshalb die Wahlkompetenz bei der Bundesversammlung liegen sollte.

Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder

Mit 17 zu 7 Stimmen gibt die SPK einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Natalie Rickli (V, ZH) Folge, welche die Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder abschaffen will (16.460). Heute kann ein Ratsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Rat während maximal zwei Jahren diese Hilfe geltend machen, wenn es keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen kann. Die Kommission teilt die Auffassung der Initiantin, dass diese Überbrückungshilfe eine nicht gerechtfertigte Besserstellung der Ratsmitglieder zur Folge hat: Diese können nämlich, wenn sie arbeitslos werden, wie alle anderen Berechtigten Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Die Überbrückungshilfe fördert zudem die Tendenz der unerwünschten Entwicklung zu einem Berufsparlament.

Systematischer Strafregisterauszug für EU-Bürger ist notwendig

Nach der SPK des Ständerates (siehe die Medienmitteilung vom 8. November 2016) gibt auch die SPK des Nationalrates zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin, welche die systematische Einholung von Strafregisterauszügen von allen zuziehenden EU-Bürgern verlangen (15.320/15.321), mit 13 zu 11 Stimmen Folge.

Die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne Überprüfung des Strafregisters des Antragsstellers kann die öffentliche Sicherheit gefährden. Die neue Praxis des Kantons Tessin hat sich bewährt. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) kann und darf die Schweiz nicht hindern, geeignete Massnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit zu ergreifen.

Die Minderheit der Kommission lehnt die Initiativen hingegen ab, weil ihre Umsetzung die Beziehungen mit Italien und mit der EU belasten würde. Das FZA lässt zwar das Einholen von Auskünften über das Vorleben in strafrechtlicher Hinsicht von zuziehenden Angehörigen der EU zu, wenn konkrete Hinweise vorliegen. Eine systematische Überprüfung ist aber ausdrücklich nicht zulässig.

Eine der beiden SPK wird nun eine Vorlage zur Umsetzung der Standesinitiativen ausarbeiten müssen.

Systematische Prüfung der geplanten Gesetzgebung hinsichtlich Überregulierung, aber keine mechanische «one in, one out»-Regel

Die Kommission hatte vier von Nationalrat Hans-Ueli Vogt (V, ZH) eingereichte parlamentarische Initiativen vorzuprüfen, welche verschiedene Instrumente zur Eindämmung der Überregulierung vorsehen. Eine Regel, wonach beim Erlass eines neuen Gesetzes gleichzeitig ein bisheriges aufgehoben werden soll, erachtet die Kommission jedoch als zu mechanisch und wenig zielführend: Es wäre im Einzelfall schwierig zu bestimmen, welche Gesetzesbestimmungen als «gleichwertig» zu bezeichnen und aufzuheben wären. Die Kommission spricht sich mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die entsprechende Initiative aus (16.435).

Hingegen teilt die Kommission die Auffassung des Initianten, wonach der Überregulierung entgegengewirkt werden kann, wenn der Bundesrat in seinen Botschaften an das Parlament gewisse Aspekte systematisch prüft. So soll jeweils geklärt werden, ob ein bestimmtes Problem nicht besser mittels Selbstregulierung durch die betroffenen Branchen oder durch allgemeine Regelungsaufträge statt mit detaillierten staatlichen Regelungen gelöst werden kann. Die Kommission gab der entsprechenden Initiative mit 14 zu 11 Stimmen Folge (16.436). Mit 13 zu 9 Stimmen bei drei Enthaltungen stimmte die Kommission dem Vorschlag zu, wonach inskünftig auch systematisch geprüft werden soll, ob eine bestimmte Regelung zwecks Austestung nicht vorerst befristet zu erlassen sei (16.437). Ebenso soll jeweils geprüft werden, ob bei der Umsetzung internationalen Rechts nicht überschiessend auch Regelungen erlassen werden, welche zur Umsetzung gar nicht notwendig wären (16.440). Diese Initiative fand mit 14 zu 11 Stimmen Zustimmung.

Keine höhere Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich

Eine vom Ständerat angenommene Motion (16.3395) von Philipp Müller verlangt, dass der Bund für die ersten zehn Jahre sämtliche Kosten für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge übernimmt. Die SPK des Nationalrates folgt dem Bundesrat und lehnt diese Motion mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Bundesrat und Kommission verweisen darauf, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Analyse der Kosten im Asylbereich durchführt. Es sollen zuerst die Resultate dieser Analyse abgewartet werden. Ein Teil der Kommissionsmehrheit befürchtet zudem, dass die Kostenübernahme durch den Bund die Kantone dazu verleiten könnte, sich weniger um die Integration von Asylsuchenden zu bemühen. Der Bund müsste mit 400-500 Millionen Franken Mehrausgaben rechnen, ohne dabei die Wirkung dieser Massnahme zu kennen. Ein anderer Teil der Mehrheit sieht das Problem bei der grosszügigen Aufnahmepraxis von Asylsuchenden durch den Bund; eine andere Verteilung der Kosten würde dieses Problem nicht lösen. Die Kommissionsminderheit möchte demgegenüber, dass der Bund die volle finanzpolitische Verantwortung für seine Asylpolitik übernimmt.
 
Die Kommission tagte am 19./20. Januar 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.