Die Notwendigkeit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassung des Datenschutzes an die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen blieb in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates unbestritten. Die Kommission möchte aber die Revision etappieren. Zuerst sollen die notwendigen Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen werden. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes folgt in einer zweiten Etappe.

​Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates für die Totalrevision und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz (17.059) eingetreten. Gleichzeitig hat sie sich mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen für einen Ordnungsantrag ausgesprochen, welcher die Aufteilung der Vorlage vorsieht.

Die Teilung der Vorlage erlaubt es, die aufgrund der Schengen-Verträge innert einer bestimmten Frist notwendige Umsetzung von EU-Recht (Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts) vorab zu beraten. Anschliessend kann die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden. Auf diese Weise kann die Kommission der grossen Komplexität der Thematik gerecht werden. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Teilung der Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass zwei kurz aufeinander folgende Revisionen des Datenschutzgesetzes für die betroffenen Akteure zu Mehraufwand und Rechtsunsicherheit führen würden.

Die Kommission tagte am 11. Januar 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (RL/SO) in Bern.