Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates spricht sich dagegen aus, ein Finanzreferendum auf Bundesebene einzuführen. In den Augen der Kommission birgt dieses Instrument die Gefahr, politische Entscheidungsprozesse zu lähmen.

​Mit je 13 gegen 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, zwei parlamentarischen Initiativen für ein Finanzreferendum keine Folge zu geben. Beide Initiativen fordern, Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen dem fakultativen Referendum zu unterstellen, sofern die Ausgaben eine bestimmte Höhe erreichen (17.446 n Pa.Iv. Fraktion V. Einführung eines Finanzreferendums; 18.417 n Pa.Iv. Bäumle. Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene). Die Kommission hält fest, dass die meisten Bundesausgaben an referendumsfähige Bundesgesetze geknüpft sind. Auch in Zukunft sollen finanzpolitische Prozesse auf Bundesebene primär durch das Gesetz gesteuert werden, so die Ansicht der Kommissionsmehrheit. Ihr zufolge würde ein Finanzreferendum eine Übersteuerung bewirken: Ausgaben, die als Folge eines referendumsfähigen Gesetzes beschlossen werden, unterlägen zusätzlich einem Finanzreferendum.

Im Übrigen hat sich die Ausgangslage nicht verändert, seit sich die Kommission im Jahr 2013 gegen eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion mit gleicher Stossrichtung ausgesprochen hat. Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass ein Finanzreferendum zu Blockaden und Verunsicherungen in den demokratischen Abläufen führen würde. Die bewährte Schuldenbremse genügt, um den Bundeshaushalt im Gleichgewicht zu behalten. Die Minderheit dagegen sieht im Finanzreferendum auf Bundesebene eine wesentliche Stärkung der direkten Demokratie, wie sie sich auf der Ebene der Kantone und Gemeinden bereits bestens bewährt habe. Es gehe darum, dass die Stimmberechtigten bei wichtigen finanziellen Entscheiden mitreden könnten.

Gegen ein Referendumsrecht für Gemeinden

Auch in einem anderen Zusammenhang hat sich die Kommission mit der Ausweitung des fakultativen Referendums befasst, diesmal mit der Frage, wer ein solches ergreifen darf. In mehreren Kantonen haben nicht nur Stimmberechtigte, sondern auch eine bestimmte Anzahl Gemeinden das Recht, eine Volksabstimmung zu verlangen. Auch auf Bundesebene sollen z.B. 200 Gemeinden aus 15 Kantonen ein Referendum ergreifen können, findet Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, und hat eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht (17.481 n Pa.Iv. Gemeindereferendum auf Bundesebene). Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass die aktuellen Instrumente ausreichen, um Anliegen von Gemeinden Gehör zu verschaffen. Sie lehnt die Initiative mit 12 gegen 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Die Mehrheit zeigt zwar gewisse Sympathien für die Initiative, setzt aber grosse Fragezeichen hinter die Praktikabilität und äussert staatspolitische Bedenken gegenüber der Idee, dass sich Gemeinden unabhängig von den Kantonen direkt in den bundespolitischen Entscheidungsprozess einbringen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass sich die Gemeinden mit diesem Instrument gegen Bundesgesetze wehren könnten, welche die Gestaltungsfähigkeit der Gemeinden beeinträchtigen.

Ungeklärte Staatsangehörigkeit als Einbürgerungshindernis?

Im Weiteren hat die Kommission die parlamentarische Initiative «Keine Einbürgerung ohne zweifelsfrei geklärte Identität» (17.475 n Pa.Iv. Zanetti Claudio) vorgeprüft. Mit 13 gegen 9 Stimmen gibt sie ihr keine Folge. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Identifikation von Personen zwar im Asylprozess zentral ist, aber zum Zeitpunkt des Einbürgerungsverfahrens nicht mehr entscheidend ist. Die ungeklärte Staatsangehörigkeit («Personen ohne Nationalität» sowie Personen mit «Staat unbekannt») soll nicht per se ein Hindernis für eine Einbürgerung sein. Die Kommissionsminderheit ist jedoch überzeugt, dass die Angabe der Herkunft zu den notwendigen Informationen gehöre, damit über Einbürgerungsgesuche entschieden werden könne.

Datenschutzgesetz

Die Kommission hat die Detailberatung zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes begonnen mit dem Ziel, diese im Hinblick auf die Behandlung der Vorlage in der Wintersession abzuschliessen (17.059 n Datenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz).

Die Kommission tagte am 28./29. Juni 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (RL/SO) in Bern.