Nach der Erstberatung durch die beiden Räte wird nun das Differenzbereinigungsverfahren zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (17.059) durchgeführt. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) beantragt ihrem Rat, in mehreren wichtigen Punkten dem Ständerat zu folgen, in Bezug auf das Profiling hält sie jedoch an der Differenz zur kleinen Kammer fest.

​Unter Profiling versteht man die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, diese Daten für die Bewertung bestimmter persönlicher Aspekte einer natürlichen Person zu verwenden. Die SPK-NR hat mit knapper Mehrheit beschlossen, an der liberalen Lösung des Nationalrates festzuhalten und den Kompromissvorschlag des Ständerates abzulehnen, mit welchem natürliche Personen besser vor bestimmten Profilingarten mit hohem Risiko für die Persönlichkeit oder Grundrechte der Betroffenen geschützt werden sollen. Die Kommissionsminderheit spricht sich für diesen Kompromissvorschlag aus.

In anderen Punkten, in denen Differenzen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat bestehen, hat sich die SPK-NR der kleinen Kammer angeschlossen. Dies insbesondere in der Frage, in welchen Fällen ein Verantwortlicher darauf verzichten kann, die betroffene Person über die Beschaffung von Personendaten zu ihr zu informieren. Dem besonderen Fall der Unternehmensgruppen wird ebenfalls Rechnung getragen. Wie der Ständerat will nun auch die SPK-NR keinen abschliessenden Katalog der Informationen einführen, welche der Verantwortliche der betroffenen Person vorlegen muss, wenn diese von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch macht. Was die Strafbarkeit betrifft in Fällen, in denen die Anforderungen an die Sicherheit personenbezogener Daten verletzt werden, hat sich die Kommission ebenfalls dem Ständerat angeschlossen.

Den Vorschlag des Ständerates zur Kreditwürdigkeit lehnt die SPK-NR ab. Dieser sieht vor, dass der Verantwortliche der betroffenen Person seine Absicht mitteilen muss, ihre Personendaten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit zu bearbeiten und sie Dritten bekannt zu geben. Die Kommission folgt jedoch dem Beschluss des Ständerates, wonach ein besserer Schutz der Minderjährigen in diesem Bereich ermöglicht werden soll.

Grünes Licht für die Ratifizierung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Die SPK-NR hat sich mit 19 zu 6 Stimmen für das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention 108+) ausgesprochen (19.068). Damit beantragt sie ihrem Rat, den Bundesrat zur Ratifizierung dieses Instruments zu ermächtigen.

Protokollpflicht bei Einbürgerungen einführen

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative «Recht auf nachvollziehbare Einbürgerungsverfahren. Protokollpflicht» (18.478) von Nationalrat Cédric Wermuth (S, AG) mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Die Initiative fordert, dass Gespräche mit den Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens standardmässig protokolliert werden. Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten soll das entsprechende Protokoll zugestellt werden und eine Veröffentlichung des Protokolls bedarf deren Zustimmung. Eine Protokollpflicht im Einbürgerungsverfahren soll die Nachvollziehbarkeit gewähren und unterschiedliche Interpretationen des Gesprächsablaufes verhindern. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Einführung einer Protokollpflicht sowohl aufgrund der individuellen Betroffenheit der Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten wie auch zum Schutz der Behörden angezeigt ist.

Ferner hat die SPK-NR die Beratung der Transparenz-Initiative (18.070) und des allfälligen indirekten Gegenvorschlags (19.400) aufgenommen. Sie wird die Beratung der beiden Geschäfte an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Die Kommission tagte am 23./24. Januar 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) in Bern.